Verkehr
1. Verkehr ist die Summe von meist zielgerichteten oder zweckbestimmten Bewegungen von Personen, Gütern oder Daten in einem örtlich, zeitlich oder sachlich definierten Raum, i.d.R. unter Zuhilfenahme eines Verkehrsmittels. Für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs sorgen umfangreiche und detaillierte Regeln (Verkehrsrecht). Die Aufstellung dieser Regeln sowie die Überwachung von deren Einhaltung obliegt den Verkehrsministerien des Bundes und der Länder, den Verkehrsreferaten der Landkreise und Kommunen, sowie der Polizei (Verkehrspolizei, Wasserschutzpolizei), bzw. speziell geschaffener Einrichtung (z.B. Flugsicherungsbehörden, Datenschutzbeauftragte). Die Verkehrspolitik trifft die Entscheidung über die Gestaltung des Verkehrs und den Bau und Ausbau von Verkehrswegen.
Je nach Definitionsebene unterscheidet man:
- Straßenverkehr - Schienenverkehr - Luftverkehr - Binnenschifffahrt - Seefahrt
- motorisierter - nicht motorisierter Verkehr
- Individualverkehr - öffentlicher Verkehr
- Personenverkehr - Güterverkehr
- Fernverkehr - Nahverkehr
2. Verkehr, gesellschaftlicher: Umgang zwischen Menschen (Briefverkehr, geschäftlicher Verkehr, Geschlechtsverkehr, 'er verkehrt in besseren Kreisen' usw.)
- nicht motorisierte Verkehrsmittel
- die eigenen Füße
- Rollschuhe / Inline-Skates (als "Spielzeug" klassifiziert)
- Tretroller (auch als "Spielzeug" klassifiziert)
- Fahrrad
- Reittiere (Pferd, Elefant, ...)
- Kutsche, Rischka
- motorisierte Verkehrsmittel
- Individualverkehr (MIV)
- öffentlicher Verkehr (ÖPV / ÖPNV)
- Luftfahrzeuge
- Leichter als Luft
- Schwerer als Luft
- Wasserfahrzeuge
- Schiff (Oberbegriff, spezifiziert nach Zweck, Größe, Antriebs- und Bauart): Boot, Fähre, Kahn, Floß
- Luftkissenboot (oder "Hovercraft")
- Tragflügelboot
- Schlauchboot
Siehe auch: Kraftmaschine (Motor), Themenliste Straßenbau, Themenliste Straßenverkehr