Verkehr

vom Menschen initiierte Bewegung von Personen oder Sachen zwischen verschiedenen Orten
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1. Verkehr ist die Summe von meist zielgerichteten oder zweckbestimmten Bewegungen von Personen, Gütern oder Daten in einem örtlich, zeitlich oder sachlich definierten Raum, i.d.R. unter Zuhilfenahme eines Verkehrsmittels. Für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs sorgen umfangreiche und detaillierte Regeln (Verkehrsrecht). Die Aufstellung dieser Regeln sowie die Überwachung von deren Einhaltung obliegt den Verkehrsministerien des Bundes und der Länder, den Verkehrsreferaten der Landkreise und Kommunen, sowie der Polizei (Verkehrspolizei, Wasserschutzpolizei), bzw. speziell geschaffener Einrichtung (z.B. Flugsicherungsbehörden, Datenschutzbeauftragte). Die Verkehrspolitik trifft die Entscheidung über die Gestaltung des Verkehrs und den Bau und Ausbau von Verkehrswegen.

Je nach Definitionsebene unterscheidet man:

2. Verkehr, gesellschaftlicher: Umgang zwischen Menschen (Briefverkehr, geschäftlicher Verkehr, Geschlechtsverkehr, 'er verkehrt in besseren Kreisen' usw.)

Straßenverkehr:

Schienenverkehr:

Luftfahrt:

Seefahrt:

Raumfahrt:

Siehe auch: Kraftmaschine (Motor), Themenliste Straßenbau, Themenliste Straßenverkehr