Bruno Gröning

angeblicher „spiritueller Heiler“ im Nachkriegsdeutschland (1906-1959)
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Bruno Gröning, ursprünglich Bruno Grönkowski (* 30. Mai 1906 in Danzig-Oliva; † 26. Januar 1959 in Paris[1] trat ab 1949 in verschiedenen Regionen Westdeutschlands als Geistheiler öffentlich auf.[2] Gröning betrachtete sich als von Gott gesandt und rief in seinen Vorträgen seine Mitmenschen zur „Großen Umkehr“ auf.

Leben

Bruno Gröning stammte aus einfachen Verhältnissen.[3] Er war zweimal verheiratet, aus erster Ehe gingen zwei Kinder hervor, die aber schon früh starben. Bruno Gröning starb am 26. Januar 1959 in Paris an Magenkrebs und wurde nach der Einäscherung auf einem Friedhof in Dillenburg (Hessen) beigesetzt.[2]

Öffentliches Auftreten

In den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg gaben mehrere Menschen an, durch die Einwirkung Grönings von gesundheitlichen Beschwerden befreit worden zu sein. Nach einem Pressebericht im März 1949 über einen vermeintlichen Erfolg strömten zeitweilig bis zu 30.000 Heilungssuchende zu Gröning nach Herford in Westfalen. Gröning berief sich bei seinen Heilungen auf die göttliche Kraft, die durch ihn vermittelt werde. Gröning behauptete auch, Kranke aus der Entfernung heilen zu können. Tausenden ließ er Gegenstände, wie Kugeln aus Stanniolpapier zukommen ,[4] die er mit einem „Kraftträger“ wie Haaren, Fingernägeln oder Körperflüssigkeit bestückt und „angesprochen“ hatte. [1]

Es formierte sich eine recht große Anhängerschaft, die in ihm einen „Wunderdoktor“ sah. 1949 verboten die Stadtverwaltung von Herford, kurz darauf auch die nordrhein-westfälische Landesregierung Gröning seine Tätigkeit. Er wich daraufhin nach Bayern aus (Gestüt "Traberhof" bei Rosenheim, später in Mittenwald), wo man ihn zunächst gewähren ließ. Bis zu 30.000 Menschen täglich suchten den Traberhof auf. Gröning lehnte es ab, sich für seine Tätigkeit bezahlen zu lassen,[5] erhielt aber trotzdem von manchen Kranken Geld als Spende. Nach einem Medienbericht öffneten zeitweise mehrere Helfer die täglich ankommenden Geldsendungen.[4] [6] Zumindest zeitweise wurden auch hohe Eintrittspreise gefordert, und einige Personen aus seiner Umgebung sollen Millionen verdient haben.[3]

Gerichtliche Verfahren

Durch seine Tätigkeit geriet Gröning mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt, da er keine Zulassung als Heilpraktiker hatte. Bei einem ersten Prozess 1951/52 wurde er vom Vorwurf freigesprochen, schuldhaft gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben, die weitere Tätigkeit als Heiler wurde ihm jedoch versagt[7] Gröning beantragte daraufhin die Zulassung als Heilpraktiker, was am 12. August 1953 im Hinblick auf seine fehlende Eignung abgelehnt wurde. [3]

Gröning verlegte sich nun auf sogenannte Vortragsreisen durch zahlreiche bayrische und süddeutsche Orte und berief sich auf die im Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit; Vorträge seien kein Behandeln im Sinne des Heilpraktikergesetzes.[8] Zusätzlich gründete er örtliche Gemeinschaften, sogenannte „Freundeskreise“, die er regelmäßig besuchte.

1955 wurde Gröning erneut wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz angeklagt; außerdem wurde ihm die fahrlässige Tötung eines 17-jährigen lungenkranken Mädchens im Jahr 1949 zur Last gelegt.[9] Die erste Instanz verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 2.000 DM Geldstrafe, sprach ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung jedoch frei.[10] Das Landgericht München II verurteilte ihn zweitinstanzlich wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz sowie wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie 5.000 DM Geldstrafe.[11] Gröning legte Revision ein, über die wegen seines Todes nicht mehr entschieden wurde.[12]

Während des letzten Prozesses hatte sich Gröning mit seinen bisherigen Freundeskreisen überworfen. Im Mai 1958 rief er deshalb den neuen Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen e. V. ins Leben.[3] Aus diesem spaltete sich 1979 der heutige Bruno Gröning-Freundeskreis ab, vereinsrechtlich „Kreis für geistige Lebenshilfe e.V.“.

Rezeption

Von den Kirchen wird die Gröningbewegung als Sekte eingestuft und vom Sektenbeauftragten beobachtet.

Einzelnachweise

  1. a b Andreas Plagge: Gröning, Bruno. In: Traugott Bautz (Hrsg.): Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Band XXIV. Verlag Traugott Bautz, Nordhausen 2005, ISBN 978-3-88309-247-8, Sp. 736–739 (kirchenlexikon.de [abgerufen am 13. Februar 2010]).
  2. a b Bistum Trier: Bruno Gröning-Freundeskreis - Kreis für geistige Lebenshilfe e.V., 93107 Thalmassing, zuletzt bearbeitet 12. Januar 2009
  3. a b c d Thomas Busse: Bruno Gröning. Leben und Lehre. Govinda Verlag, Zürich 2007. ISBN 978-3-906347-82-0.
  4. a b NN: Bruno Gröning * 31. Mai 1906 † 25. Januar 1959. In: Der Spiegel. Band 6, 4. Februar 1959 (spiegel.de [abgerufen am 13. Februar 2010] Nachruf).
  5. Evangelische Informationsstelle der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich: Bruno Gröning-Freundeskreis, letzte Aenderung 1998.
  6. WDR Panorama über Wayback Machine
  7. Landgericht München II, Urteil vom 8. Juli 1952, Az. 2 Ns 324 ab/52, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178
  8. Erwiderung Grönings am 4.11.1953 zu einer Anzeige aus Hameln; Vernehmung Grönings bei der Bayerischen Landpolizei Grafrath am 23.4.1954, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a; Schreiben Grönings an die Regierung von Oberbayern vom 27.9.1954, Staatsarchiv München, bay.Staatsm. Bd.III 1954
  9. Anklageschrift des Oberstaatsanwalts zum Schöffengericht München-Land vom 4.3.1955, Aktenzeichen 7 Js 214 a-f/55, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  10. Schöffengericht München-Land, Urteil vom 30.7.-1.8.1957, Az. 2 Ms 42/57, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  11. Landgericht München II, Urteil vom 14.-16.1.1958, Az. 7 Ns 498/57, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  12. Verfahrenseinstellung durch das Bayerisches Oberste Landesgericht am 18.Februar.1959 –Az. 4 St 168/58, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a

Literatur

  • Andreas Plagge: Gröning, Bruno. In: Traugott Bautz (Hrsg.): Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Band XXIV. Verlag Traugott Bautz, Nordhausen 2005, ISBN 978-3-88309-247-8, Sp. 736–739 (kirchenlexikon.de [abgerufen am 13. Februar 2010]).