Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017
Wikimedia-Liste
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland zeigt die meisten der im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) aufgeführten Verkehrszeichen in Deutschland sowie eine Auswahl früher in Deutschland verwendeter Verkehrszeichen. Der VzKat basiert auf der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und wird unter Mitwirkung der Bundesanstalt für Straßenwesen erstellt.
Aktueller Verkehrszeichenkatalog
Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
- Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
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101: Gefahrstelle
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102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
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103-10: Kurve (links)
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103-20: Kurve (rechts)
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105-10: Doppelkurve (zunächst links)
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105-20: Doppelkurve (zunächst rechts)
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108-56: Gefälle
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110-58: Steigung
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112: Unebene Fahrbahn
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114: Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz
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117-20: Seitenwind
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120: Verengte Fahrbahn
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121-10: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
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121-20: Einseitig (links) verengte Fahrbahn
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123: Arbeitsstelle
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124: Stau
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125: Gegenverkehr
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131: Lichtzeichenanlage
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133-10: Fußgänger
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136-10: Kinder
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138-10: Radfahrer kreuzen
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142-10: Wildwechsel
- Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
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151: Bahnübergang
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156-10: Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
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159-20: zweistreifige Bake (links)
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159-10: zweistreifige Bake (rechts)
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162-20: einstreifige Bake (links)
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162-10: einstreifige Bake (rechts)
Vorschriftzeichen
- Wartegebote und Haltgebote
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201: Andreaskreuz: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!
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205: Vorfahrt gewähren!
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208: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
- Vorgeschriebene Fahrtrichtungen
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209-20: vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
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211-20: vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier rechts
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214-20: vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und rechts
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215: Kreisverkehr
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220-20: Einbahnstraße - rechts
- Vorgeschriebene Vorbeifahrt
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222-20: vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts vorbei!
- Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen und Taxenstände
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223.1-50: Seitenstreifen befahren
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223.1: Seitenstreifen befahren
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223.2-50: Seitenstreifen nicht mehr befahren
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223.3-50: Seitenstreifen räumen
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224: Haltestellen Straßenbahn oder Linienbusse
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229: Taxenstand
- Sonderwege
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237: Radweg
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238: Reitweg
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239: Gehweg
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241-30: getrennter Rad- und Gehweg
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242.1: Beginn eines Fußgängerbereichs
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242.2: Ende eines Fußgängerbereichs
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244.1: Beginn einer Fahrradstraße
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244.2: Ende einer Fahrradstraße
- Verkehrsverbote
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250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
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251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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254: Verbot für Fahrräder
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255: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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259: Verbot für Fußgänger
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260: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
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262: Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht
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263: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
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264: Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung
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265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung
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266: Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung
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267: Verbot der Einfahrt
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268: Schneeketten sind vorgeschrieben
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269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Fahrzeugführern ist die Benutzung der Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung verboten -
270: (Verkehrs)Verbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (veraltet)
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270.1: Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
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270.2: Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
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272: Verbot des Wendens
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273: Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes
- Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
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274-56: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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274.1-50: Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
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274.2-50: Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
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276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
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277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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278-56: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
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279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
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280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
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281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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282: Ende sämtlicher Streckenverbote
- Halt- und Parkverbote
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283: Haltverbot
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290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
- Markierungen
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293: Fußgängerüberweg
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294: Haltlinie
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295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
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296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
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297: Pfeile
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297.1: Vorankündigungspfeil
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298: Sperrfläche
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299: Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
Richtzeichen (§ 42 Absatz 2 StVO)
- Vorrangzeichen
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301: Vorfahrt
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306: Vorfahrtstraße
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308: Vorrang vor dem Gegenverkehr
- Ortstafel
- Parken
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314: Parken
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314.1: Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
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314.2: Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
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315: Parken auf Gehwegen
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316: Parken und Reisen
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318 (vorher 291): Parkscheibe
- Verkehrsberuhigter Bereich
- Tunnel
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327: Tunnel
- Nothalte- und Pannenbucht
- Autobahnen und Kraftfahrstraßen
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330.1: Autobahn
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330.2: Ende der Autobahn
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331.1: Kraftfahrstraße
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331.2: Ende der Kraftfahrstraße
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333: Ausfahrt von der Autobahn
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450: Ankündigungsbake (dreistreifig)
- Markierungen
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340: Leitlinie
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341: Wartelinie
- Hinweise
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350-10: Fußgängerüberweg
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354: Wasserschutzgebiet
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356: Verkehrshelfer
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357: Sackgasse
Im oberen Teil des Verkehrszeichens kann die Durchlässigkeit der Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger durch Piktogramme angezeigt sein. -
358: Erste Hilfe
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363: Polizei
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385-50: Ortshinweistafel
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386.1: Touristischer Hinweis (außerhalb von Autobahnen)
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386.2: Touristische Route (außerhalb von Autobahnen)
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386.3: Touristische Unterrichtungstafel (nur an Autobahnen)
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390: Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz
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391: Mautpflichtige Strecke
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392: Zollstelle
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393: Informationstafel an Grenzübergangsstellen
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394: Laternenring
- Wegweisung
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401: Nummernschild für Bundesstraßen
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405: Nummernschild für Autobahnen
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406: Knotenpunkte der Autobahnen
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410: Nummernschild für Europastraßen
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438: Vorwegweiser
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439: Gegliederter Vorwegweiser
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440: Vorwegweiser zur Autobahn
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441: Vorwegweiser zur Autobahn (mehrspurig)
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415: Wegweiser für Bundesstraßen
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418: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
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419: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung
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430: Wegweiser zur Autobahn
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432: Wegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
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434: Wegweisertafel
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332.1: Ausfahrt von der Kraftfahrtstraße oder autobahnähnlich ausgebauten Straße
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437: Straßennamensschild
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448: Ankündigungstafel auf Autobahnen
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448.1: Ankündigungstafel: Autohof in unmittelbahrer Nähe einer Autobahnausfahrt
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449: Vorwegweiser auf Autobahnen
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332: Ausfahrt von der Autobahn (Ankündigung)
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453: Entfernungstafel
- Umleitungsbeschilderung
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442-20: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten
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421: Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten
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454-20: Umleitungswegweiser - rechts
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455.1: (Nummerierte) Umleitung
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457.1: Umleitungsankündigung
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458: Planskizze für Umleitung
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457.2: Ende der Umleitung
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455.2: Ende der (nummerierten) Umleitung
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460-30: Bedarfsumleitung - geradeaus
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466: Bedarfsumleitungstafel
- Sonstige Verkehrsführung
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467.2: Ende der Streckenempfehlung
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501: Überleitungstafel
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531: Einengungstafel
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590: Blockumfahrung (vorgegebene Verkehrsführung)
Verkehrseinrichtungen (§43 Absatz 3 StVO)
- Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen
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600: Absperrschranke
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605: Leitbake (Warnbake)
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605: Pfeilbake
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628: Leitschwelle mit Leitbake
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629: Leitbord mit Leitbake
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610: Leitkegel
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615: fahrbare Absperrtafel
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616: fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
- Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen
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625-21: Richtungstafel in Kurven (rechts, 1500mm)
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626: Leitplatte
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627: Leitmal
- Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs
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620: Leitpfosten (links)
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620: Leitpfosten (rechts)
- Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit
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630: Park-Warntafel
- Sonstige
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720: Grünpfeil
Sinnbilder
- Sinnbilder
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Autoabzweig
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Autobahnausfahrt
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Autobahnkreuz oder Autobahndreieck
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Kreuzung
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Außerorts
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Fußgänger
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Innerorts
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Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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Kraftomnibus
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Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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Lkw mit Anhänger
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Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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Zugmaschine mit Sattelauflieger = Sattelzug
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Mofas
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Parken und Reisen
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Pkw mit Anhänger
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Pkw
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Radverkehr
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Reiter
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Eisenbahn
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Straßenbahn
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Viehtrieb
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Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Zusatzzeichen
- Zusatzzeichen
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1000-10: Richtung, linksweisend
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1000-11: Richtung der Gefahrenstelle, linksweisend
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1000-12: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen
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1000-20: Richtung, rechtsweisend
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1000-21: Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend
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1000-22: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen
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1000-30: beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
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1000-31: beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
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1000-32: kreuzender Radverkehr von links und rechts erlaubt
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1000-33: Fahrradverkehr in Gegenrichtung von Einbahnstraße zugelassen
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1001-30: Länge einer Strecke, auf … m
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1001-31: Länge einer Strecke, auf … km
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1002-10: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen (von unten nach links)
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1002-11: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen (von oben nach links)
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1002-12: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 1)
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1002-13: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 2)
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1002-14: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von oben nach links)
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1002-20: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
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1002-21: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)
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1002-22: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 1)
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1002-23: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 2)
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1002-24: Verlauf der Vorfahrtsstraße an Einmündungen (von oben nacht rechts)
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1004-30: nach 100 m
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1004-31: Halt nach 100 m
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1004-32: nach 200 m
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1004-33: nach 400 m
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1004-34: nach 600 m
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1004-35: nach 2 km
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1005-30: Reißverschluss erst nach 200 m
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1005-31: Hinweis Ende in … m
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1006-30: Ölspur
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1006-31: Rauch
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1006-32: Rollsplitt
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1006-33: Baustellenausfahrt
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1006-34: Straßenschäden
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1006-35: verschmutzte Fahrbahn
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1006-36: Unfallgefahr
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1006-37: Krötenwanderung
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1006-38: Staugefahr
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1006-39: eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume
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1007-30: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung
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1008-30: Vorfahrt geändert
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1008-31: Verkehrsführung geändert
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1008-32: Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang
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1008-33: Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang
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1010-10: erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen
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1010-11: Wintersport erlaubt
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1010-12: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen
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1010-13: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
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1010-14: Information Rollende Landstraße
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1012-30: Anfang
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1012-31: Ende
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1012-32: Radfahrer absteigen
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1012-33: keine Mofas
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1012-34: Grüne Welle bei … km/h
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1012-35: bei Rot hier halten
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1013-50: Hinweis Seitenstreifen befahren
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1013-51: Hinweis Seitenstreifen räumen
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1020-11: Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. … frei
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1020-12: Radfahrer und Anlieger frei
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1020-13: Inlineskaten frei
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1020-30: Anlieger frei
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1020-31: Anlieger oder Parken frei
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1020-32: Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei
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1022-10: Radfahrer frei
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1022-11: Mofas frei
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1022-12: Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
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1024-10: Personenkraftwagen frei
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1024-11: PKW mit Anhänger frei
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1024-12: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
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1024-13: Lastkraftwagen mit Anhänger frei
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1024-14: Kraftomnibus frei
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1024-15: Schienenbahn frei
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1024-16: Straßenbahn frei (entfällt zukünftig)
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1024-17: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei
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1026-30: Taxi frei
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1026-31: Mofas frei
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1026-32: Linienverkehr frei
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1026-33: Einsatzfahrzeuge frei
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1026-34: Krankenfahrzeuge frei
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1026-35: Lieferverkehr frei
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1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei
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1026-37: Forstwirtschaftlicher Verkehr frei
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1026-38: Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei
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1026-39: Betriebs- und Versorgungsdienst frei
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1028-30: Baustellenfahrzeuge frei
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1028-31: bis Baustelle frei
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1028-32: Anlieger bis Baustelle frei
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1028-33: Zufahrt bis … frei
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1028-34: Fährbenutzer frei
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1031: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz
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1040-10: Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10–16h)
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1040-30: zeitliche Beschränkung (16-18h)
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1040-31: zeitliche Beschränkung (8-11h, 16-18h)
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1040-32: Parkscheibe 2 Stunden
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1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden
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1042-30: zeitliche Beschränkung (werktags)
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1042-31: zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h)
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1042-32: zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h, 16-18h)
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1042-33: zeitliche Beschränkung (Mo-Fr, 16-18h)
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1042-34: zeitliche Beschränkung (Di,Do,Fr, 16-18h)
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1042-35: zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen)
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1042-36: Schulbus (tageszeitliche Benutzung)
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1042-37: Parken Samstag und Sonntag erlaubt
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1044-10: nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
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1044-11: nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. …
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1044-30: nur Bewohner mit Parkausweis Nr. …
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1046-11: nur Mofas
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1046-12: nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
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1048-10: nur Personenkraftwagen
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1048-11: nur Pkw mit Anhänger
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1048-12: nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
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1048-13: nur Lastkraftwagen mit Anhänger
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1048-14: nur Sattelkraftfahrzeuge
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1048-17: nur Wohnmobil
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1048-19: nur Straßenbahn
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1049-10: nur Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
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1049-12: nur militärische Kettenfahrzeuge
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1050-30: Taxi
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1050-31: ... Taxe
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1052-33: nur mit Parkschein
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1052-34: gebührenpflichtig
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1052-35: Gewichtsangabe (7,5 t)
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1052-36: bei Nässe
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1052-37: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
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1052-39: auf dem Seitenstreifen
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1053-30: Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
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1060-10: Gefahrzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind
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1060-11: auch Fahrräder und Mofas
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1060-30: Streugut (selbständiges Hinweiszeichen)
nicht mehr in der StVO enthaltene Verkehrszeichen
Ab 1. September 2009 sind diese Schilder nicht mehr im § 40 Abs. 6 und 7 StVO geführt, können aber weiterhin von Behörden im Bedarfsfall angeordnet werden.
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115-10: Steinschlag
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116: Splitt, Schotter
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128: Bewegliche Brücke
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129: Ufer
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134-10: Fußgängerüberweg
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140-10: Viehtrieb
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144-10: Flugbetrieb
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145: Kraftomnibusse
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201-51: Andreaskreuz
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256: Verbot für Mofas
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258: Verbot für Reiter
Bis 31. August 2009 waren folgende Zeichen gültig und wurden danach ersatzlos gestrichen.
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1052-38: schlechter Fahrbahnrand
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435: Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen
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436: Wegweiser innerorts auf sonstigen Straßen
keine Neuaufstellung
Folgende Zeichen bleiben bis zum 31. August 2019 gültig:
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150: Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
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153: dreistreifige Bake (links) - vor beschranktem Bahnübergang -
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353: Einbahnstraße
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380: Richtgeschwindigkeit
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388: Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar
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389: Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar
Am 1. September 2009 wurden die folgenden Zeichen entfernt, eine Nutzung ist weiter zulässig.
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317: Wandererparkplatz
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355: Fußgängerunter- oder -überführung
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359: Pannenhilfe
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360-50: Fernsprecher
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360-51: Notruf
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361-50: Tankstelle
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361-52: Tankstelle auch mit bleifreiem Benzin
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366: Zelt- und Wohnwagenplatz
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367: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle
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375: Autobahnhotel
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376: Autobahngasthaus
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377: Autobahnkiosk
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378: Toilette
historische Verkehrszeichen
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"Halt für alle Fahrzeuge!" (Deutsches Reich, um 1937)
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"Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art" (Deutsches Reich, um 1937)
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"Kraftfahrzeuge 15 km(/h)" [Höchstgeschwindigkeit] (Deutsches Reich, vor 1934[1])
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"Verbot der Einfahrt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge" (heute Zeichen 260)
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220: Einbahnstraße (Verwendet bis in die 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland)
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206: Halt! Vorfahrt gewähren
(Verwendet bis in die 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland) -
306: Vorfahrt
(Verwendet bis in die 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland) -
Straße 2. Ordnung - Vorfahrt gewähren (Verwendet bis 1934)
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Epoche 2: Verkehrsschilder im Deutschen Reich http://www.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/vk/e2v_vs0.html, Zugriff am 23. August 2009
Weblinks
- Verkehrszeichen und Symbole zum herunterladen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
- Verkehrszeichenkatalog (Kreisverkehrswacht Odenwald)
(Die Bilder auf dieser Seite stammen nach Angabe der Betreiber aus der StVO und sind damit nach § 5 UrhG gemeinfrei) - Der erläuterte Verkehrszeichenkatalog mit Verwaltungsvorschrift
- Übersicht über alte und neue Verkehrszeichen (Änderung zum 01.09.2009)