Unter dem Begriff der Bürgerbefragung finden zahlreiche Umfragen statt. Viele davon haben den Charakter einer Meinungsumfrage. Sie werden von Behörden (Finanzämter, Ministerien etc.) im Sinne einer Abfrage der Kundenzufriedenheit durchgeführt.
Etwas anderes ist jedoch die in eine Gemeindeordnung eines Bundeslandes aufgenommene formelle Bürgerbefragung. Diese Möglichkeit findet sich jedoch bislang nur in der Gemeindeordnung von Niedersachsen.
Niedersachsen
Der Rat (Stadt-, Gemeinde oder Samtgemeinderat) einer Kommune kann laut § 22 d Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in Angelegenheiten der Gemeinde eine Befragung der Bürger beschließen. Stadtbezirks- und Ortsräte können keine Bürgerbefragung durchführen.
Der jeweilige Rat kann danach in Angelegenheiten der Gemeinde im Einzelfall eine Befragung der Bürger beschließen. Die Befragung dient der Unterstützung der Entscheidungsfindung. Das Ergebnis der Befragung ist rechtlich nicht bindend. Damit ist der Rat, anders als bei einem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid, nicht an das Ergebnis der Befragung gebunden. Anders als ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid, die durch Bürger initiiert werden können, wird die Durchführung einer Bürgerbefragung vom Rat beschlossen. Befragungen zu unterschiedlichen Fragestellungen können verbunden am gleichen Tag oder im gleichen Zeitraum erfolgen. In der Regel sind den Bürgern Fragen zu stellen, die mit JA oder NEIN zu beantworten sind.
Aus Gründen der geheimen Wahl wird aber empfohlen, diese Abstimmungen nicht zur gleichen Zeit und in den gleichen Räumlichkeiten mit einer Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europawahl abzuhalten.
Damit eine Bürgerbefragung durchgeführt werden kann, muss der Rat zuvor eine Satzung beschließen, die die Einzelheiten regelt. Dabei kann eine Kommune sich eine generelle Satzung geben, nach der jede Bürgerbefragung stattfindet, oder für einen speziellen Fall einer Bürgerbefragung eine einzelne Satzung erlassen. Bei einer generellen Satzung bedarf es dann jeweils eines Beschlusses des Rates.
Hauptzweck einer Bürgerbefragung ist es, dem Rat Informationen für seine Meinungs- und Willensbildung zu verschaffen und damit letztendlich auch seine Entscheidungsfähigkeit zu verbessern. Gleichzeitig können solche Befragungen auch das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an Angelegenheiten, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen, erhöhen und ihr kommunalpolitisches Engagement stärken.
Siehe auch
Wahlrecht, Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid, Volksbefragung, Bürgerentscheid