Geistiges Eigentum

all jenes Wissen und Kulturgut, welches sich ein Mensch selbstständig erarbeitet hat
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Immaterielle Monopolrechte oder Geistiges Eigentum beziehen sich auf durch den Staat gewährte Exklusivrechte auf immaterielle Güter. Dabei werden jedem außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer Verbote bezüglich Verwendung, Nachahmung oder Kopie auferlegt.

Von Kritikern wird der aus dem US-amerikanischen übersetzte Begriff Geistiges Eigentum (engl.: Intellectual Property), der von der WIPO geprägt wurde, als irreführende Propaganda angesehen, weshalb von ihnen der Begriff immaterielle Monopolrechte verwendet wird. In der Juristischen Lehre wird von Immaterialgüterrecht gesprochen. Üblich ist auch der Terminus Exklusionsrechte (übertragen von engl. exclusivity rights).

Folgende sehr unterschiedliche und miteinader konkurrierende Rechte werden unter geistigem Eigentum vereinigt:

  • Urheberrecht, das dem Besitzer u.a. ein Exklusivrecht zur Kontrolle der Vervielfältigung von Werken wie Büchern oder Musik für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
  • Patente, staatlich verliehene Monopolrechte, die dem ersten Anmelder ein Exklusivrecht zur Benutzung einer Erfindung für einen bestimmten Zeitraum gewähren.
  • Handelsmarken, -namen oder Phrasen, die zur eindeutigen Identifikation von Produkten durch Konsumenten eingesetzt werden.
  • Geschäftsgeheimnisse, bei denen ein Unternehmen Informationen geheim hält, etwa aufgrund eines Vertrages, der die Weitergabe von Informationen an Dritte untersagt.

Diese Rechte oder sich daraus ergebende Rechte, die teilweise durch Gesetze und internationale Abkommen geschützt sind, werden in der Regel lizenziert, manchmal auch auf andere Weise weitergegeben, was den Vorgängen Verkauf, Vermietung oder in manchen Ländern sogar Erbe nahekommt. Typischerweise unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitierrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.

Reflektion des Begriffs: Geistiges Eigentum

Die Grundlage jeder rationalen Diskussion sind klare Begriffsdefinitionen. Den Vertretern, z.B. der Patentlobby und der Medienkonzerne liegt aber nicht an einer rationalen Diskussion. Es liegt nicht in ihrem Interresse und sie tun alles um eine rationale Diskussion zu verindern.

Der Begriff des geistigen "Eigentums" hat beispielsweise nur sehr wenig mit dem klassichen Eigentumsbegriff zu tun.

Eigentum im klassischen Sinn bedeutet Verfügungsgewalt über einen konkreten Gegenstand. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Haus oder ein Auto besitzen heißt nicht, dass man jedem anderen Menschen den Besitz eines identischen Hauses oder Autos verwehren kann (selbst wenn der Plan gestohlen wurde oder das Haus nachgebaut wurde kann man nicht verlangen, dass der andere sein Haus einreißt). Klassisches Eigentum ist also keine besonders große Einschränkung der Freiheit von anderen Menschen und läßt sich auch relativ einfach durchsetzen.

Geistiges "Eigentum" dagegen ist ein staatlich gewährtes und durchgesetztes Monopol auf eine Idee oder Kreation. Wenn man eine Idee "besitzt", dann schränkt man damit jeden anderen Menschen auf der Welt erheblich ein, denn sobald ich eine Idee besitze, darf auch jemand, der völlig unabhängig von mir auf die gleiche Idee kommt, diese nicht mehr verwenden.

Es ist klar daß man für eine so tiefgreifende Einschränkung der Rechte der gesamten Menschheit einen riesigen Überwachungs- und Polizeiapparat braucht und das ist die Gefahr bei der Ausweitung der Idee des Geistigen "Eigentums", korrekterweise muss man das Wort Eigentum durch "Recht" oder Monopol ersetzen, auf Englisch würde man man "exclusion rights" sagen.

Andere Beispiele für absichtliche Falschverwendung von Wörtern gibt es zuhauf: Piraterie anstatt von Urheberrechsverletzung zum Beispiel.

Wenn jemand also unreflektiert Begriffe wie geistiges Eigentum oder Softwarepiraterie verwendet, so hat er entweder unreflektiert die Begriffsdefinition der Patentlobby übernommen, oder er hat einen Hintergedanken.

Siehe auch: TRIPS, Eigentum