Rente

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Mit dem Begriff Rente werden allgemein die Leistungsbezüge im Ruhestand aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen für versicherte Angestellte erfasst. Die Zahlungen erfolgen durch die Bundesanstalt für Angestellte (BfA), die Zahlungsabwicklung erfolgt durch den Rentenservice der Deutschen Postbank.

Die Rente umfasst ein ganzes Bündel an verschiedenen Leistungen. Neben der Altersrente (das ist umgangangsprachlich "die Rente") wird auch Witwen-, Witwerrente und Halb-, Vollwaisenrente gezahlt.

Die Höhe der Rentenleistungen für alle Rentenbezüge bemessen sich dabei nach den geleisteten Einzahlungen während des Berufslebens der versicherten Person. Die Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Die tatsächliche Rentenhöhe berechnet sich allerdings nicht ausschließlich nach den Entgeltpunkten, sondern wird nach der sog. Rentenformel, die neben den Entgeltpunkten weitere Faktoren wie die Dauer der Erwerbstätigkeit und neuerdings auch einen sog. demographischen Faktor berücksichtigt. Die Rentenformel ist im 8. Sozialgesetzbuch ??? (SGBXIII) normiert.

Steuerlich ist sie nur teilweise mit dem sog. Ertragsanteil als Einkommen zu berücksichtigen. Dieser Ertragsanteil entspricht einer fiktiven Verzinsung, die von den getätigten Einzahlungen abgezogen wird. Je früher der Versicherte in Rente, desto geringer ist einerseits die absolute Rentenhöhe und desto höher wird der zu versteuernde Ertragsanteil an der monatlichen Altersrente.

Tatsächlich ist dieser zu versteuernde Ertragsanteil nur eine fiktive Größe. Da die Gelder der gesetzlichen Rente aus dem Umlageverfahren kommen (siehe auch Generationenvertrag) und nicht wie bei der privaten Vorsorge nach dem Kapitaldeckungsverfahren, wurden die vergangenen Einzahlungen der jetzigen Leistungsempfänger sofort bei Einzahlung bis auf die sog. Schwankungsreserve verbraucht.

Dieses System des Umlageverfahrens ist sinnvoll und funktionsfähig, solange die Bevölkerung konstant wächst. Die Bevölkerungsstruktur gleicht dann auf einer Graphik aufgezeichnet einer Pyramide. Es gibt in diesem Fall immer mehr Erwerbstätige als Ruheständler. In den letzten Jahren hat sich diese Entwicklung jedoch umgekehrt. Heute gleicht die Graphik eine Urnenform. Im Jahr 2040 wird nach Prognosen die Bevölkerungsstruktur komplett auf den Kopf gestellt haben. Dieses Bild wird dann einer umgekehrten, auf der Spitze stehenden Pyramide gleichen.

Als Urschane für diese Entwicklung wird folgendes ausgemacht: Einerseits werden immer mehr Menschen durch bessere, moderne Lebensweise und den medizinischen Fortschritt immer älter. Andererseits werden in der modernen Gesellschaft immer weniger Kinder geboren. Als Gründe werden hauptsächlich der Wertewandel in der Gesellschaft angeführt. Neue Werte wie Selbstverwirklichung, Unabhängigkeit, beruflicher Erfolg, Ehe ohne Kinder und alternative Lebensformen, mangelnder Familiensinn werden insbesondere aus konservativen Kreisen als Ursache für das Geburtendefizit verantwortlich gemacht.

Derzeit werden im Schnitt nur 1,2 Kinder pro Familie geboren. Damit die Bevölkerungszahl nicht schrumpft müssen im Schnitt mehr als 2 Kinder pro Familie geboren werden.

Massnahmen gegen diesen Trend werden in der Politik vielfach öffentlich und kontrovers diskutiert. Um den Bevölkerungsschwund entgegen zu wirken, soll einerseits der Anreiz für "das Kinder kriegen" erhöht werden, durch Steuererleichterungen für Familien, Erhöhung des Kindergeldes, kostenlose ganztägige Kinderbetreuung in Kindergarten und Schule, durch Einführung des Erziehungsurlaubs, etc. Dies reicht jedoch nicht aus. Als weitere Maßnahme gegen diesen Trend wird der Zufluss, Ansiedelung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden angesehen, die zu einer Verjüngung der Bevölkerungsstruktur beitragen sollen. Wie sich jedoch gezeigt hat, kann auch die Zuwanderung nicht beliebig erhöht werden, da dies sonst die Integrationsfähigkeit des gesellschaftlichen Systems übersteigt.

Ein weiterer Ansatz zur Lösung der Rentenproblematik ist, dass die Dauer der Einzahlungen erhöht und die Dauer der Leistungen verringert wird. Dies kann einerseits durch Reduzierung der Ausbildungsdauer (Deutschland hat die längsten Ausbildungszeiten) erreicht werden, andererseits durch immer später erfolgende Auszahlungen mittels einer Verschiebung des Rentenbeginns von 65 auf 67 Jahren. Eine weitere Maßnahme ist, die Wichtigkeit der gesetzlichen Rente zu verringern, indem der Staat seine Bürger stärker dazu bewegt, verstärkt in die private Altersvorsorge zu investieren bei gleichbleibend hohen Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung.

Nur ein Bündel von Maßnahmen kann wird das Problem der Rente lösen können.

Abzugrenzen ist die "Rente" von der Pension. Während Rentner Leistungen von der Bundesanstalt für Angestellte beziehen, erhalten die Pensionäre ihre Leistungen aus der Pensionskasse. Pensionäre sind überdies Beamte. Auch in steuerlicher Hinsicht gibt es Unterschiede. Während der Rentner nur den Ertragsanteil zu versteuern hat, sind die Leistungen aus der Pensionskasse in voller Höhe zu versteuerndes Einkommen.

Letztlich wird der Begriff Rente auch für weitere Dinge verwendet:

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