Rückwärtsgang

technische Vorrichtung, ein Fahrzeug gegen dessen Hauptfahrtrichtung in Bewegung zu setzen
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In Deutschland ist nach § 39 der Straßenverkehrszulassungsordnung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 400 kg ein Rückwärtsgang vorgeschrieben. Auch Kfz, die diese Grenze nicht überschreiten, sind teilweise mit Rückwärtsgang ausgestattet, so z.B. schwere Motorräder oder Quads (meist über 100 ccm Hubraum).

In technischer Hinsicht wird beim

  • Wechselgetriebe (Schaltgetriebe) zwischen Hauptwelle und Vorgelegewelle ein Rücklaufrad zwischengeschaltet und beim
  • Automatikgetriebe der Planetenradträger festgehalten,

dadurch ändert sich die Drehrichtung der Abtriebswelle.

In älteren französischen Automobilien ist der Rückwärtsgang meist mit "AR" statt "R" gekennzeichnet, weil Rückwärts in französisch arrière heißt.