Diskussion:Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Mai 2005 um 17:55 Uhr durch 84.129.170.88 (Diskussion) (Andere Tatbestände die ein Arbeitsverhältnis beenden?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ich habe den Satz: "Es darf sich nicht um eine verkappte Befristung handeln" bei dem Abschnitt Aufhebungsvertrag raus genommen. So formuliert ist er nicht richtig, weil die Befristung eines unbefristeten Vertrags nach BAG zulässig ist, wenn ein Sachgrund für die Befristung vorliegt. Dieses doch sehr spezielle Sonderproblem aber richtig zu erklären führt nach meiner Meinung aber zu weit und sprengt den Rahmen.

Ansonsten: für die Systematik des Arbeitsrechts wichtiger Text. Man sollte überlegen ob man zum Spnderproblem § 613a noch was macht, bei dem ja auch ein Arbeitsverhältnis zwar nicht als solches endet aber immerhin von Gesetzes wegen die Vertragsbeziehung zum Veräußerer. Zum schwierigen Problem Betriebsübergang gibt es (so weit ich es übersehe) ohnehin noch nichts.

Fidelfreiburg 19:19, 29. Jul 2004 (CEST)

Mit Herausnahme bin ich einverstanden, zumal es da in der Tat endlose Probleme (Verlängerung der Probezeit etc.) gibt, die den Rahmen der Enzyklopädie sicher sprengen; und der Einwand gegen die Formulierung ist auch richtig (müßte "sachgrundlos" hinzufügen). Zu Überarbeiten ist wirklich auch noch einiges; es fehlt zum Beispiel auch noch die auflösende Bedingung. Ich habe jetzt erst einmal den bislang auch noch bestehenden Artikel "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" integriert (waren nur Stichworte).

613a sollte imho ein eigener Artikel sein, da das Arbeitsverhältnis ja in der Tat nicht endet; sollte man aber wirklich mal schreiben...

Talaborn 19:41, 29. Jul 2004 (CEST)

Andere Tatbestände die ein Arbeitsverhältnis beenden?

Ist es gesichert, dass es nicht noch weitere Tatbestände gibt, die ein Arbeitsverhältnis beenden? Quellen?