Einkammersystem

Parlament, das nur aus einer Kammer besteht
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Das Einkammersystem ist ein verfassungstheoretisches System, bei dem das Parlament aus nur einer Kammer besteht. In allen deutschen Bundesländern existiert ein Einkammersystem (Landtag).

Das Gegenteil dazu ist das Zweikammernsystem, wie es in den meisten modernen westlichen Demokratien üblich ist (Bundestag-Bundesrat, House of Lords-House of Commons...)