Personalausweis (Deutschland)

amtliches Ausweisdokument für deutsche Staatsbürger
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Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebenes Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises als Identitätsnachweis seiner Bürger.

In Deutschland ausgegebener Personalausweis

Chronologie

 
Fingerabdruck auf einem oberschlesischen Dokument im Dritten Reich
  • ab 1939: Fingerabdruck – Personalausweis im okkupierten Land (Anmeldung zur polizeilichen Einwohnererfassung, diesen Ausweis hat der Inhaber dauernd bei sich zu führen)
  • mit Beginn des Zweiten Weltkrieges führten die Nationalsozialisten den Ausweiszwang ein. Am 10. September 1939 erscheint im Reichsgesetzblatt die „Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang“[1]
  • aufgrund des Viermächtestatus wurde in West-Berlin bis 1990 (in Ost-Berlin bis 1953) nur der „Behelfsmäßige Personalausweis“ ohne Angabe des ausstellenden Staates ausgegeben
  • Personalausweis in der DDR: siehe Hauptartikel Personalausweis (DDR)
  • bis 31. März 1987: Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Personalausweis in der damaligen Bundesrepublik und West-Berlin in Buchform ausgegeben
  • seit 1. April 1987 erfolgte die Ausgabe der fälschungssicheren Personalausweise in Form einer kunststofflaminierten Karte mit Papierinlett im ID-2-Format (74 × 105 mm). Hierfür wurde erstmals eine Gebühr von 10 DM vom Antragsteller erhoben (davor waren die Ausweise kostenlos). Das Bundesinnenministerium schätzte 1987 den Bedarf auf 50 Mio. Stück. Hierzu mussten bei der Bundesdruckerei in Berlin neue Produktionsanlagen für 120 Mio. DM beschafft werden
  • seit 1. November 2001: Einführung des Identigrams auf der Vorderseite des Ausweises als zusätzliches Sicherheitsmerkmal mit holografischen und kinematischen Elementen
  • 2002: Gesetzesänderung, die die Verwendung biometrischer Daten erlaubt. Die Einführung wurde begründet mit Verweis auf die UN-Resolution 1373 vom 28. September 2001 als Folge der Terroranschläge am 11. September 2001.[2] Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte an der Gesetzgebung maßgeblichen Anteil durch die von ihm initiierten Anti-Terror-Gesetze (siehe: elektronischen Reisepass). Wegen möglicher Einschränkung von Bürgerrechten ist dies derzeit umstritten
  • geplant ab 1. November 2010: Digitaler Personalausweis mit RFID-Chips, in dem die biometrischen Daten (Lichtbild, die Personaldaten sowie zwei optionale Fingerabdrücke) abgespeichert werden sollen. Als Begründung wird eine verbesserte Sicherheit der Inhaberidentifikation sowie des Dokumentes angegeben und andere Vorteile wie z. B., dass sich der Chip für Online-Dienstleistungen des Bundes oder Geschäfte im Internet eignet. Der Zeitpunkt der Einführung hängt von der EU-Entscheidung zu Biometrie in Pässen ab. Datenschützer und IT-Sicherheitsexperten fürchten damit eine verstärkte Überwachung.[3]

Rechtsgrundlagen

In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise (PersAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen (§ 1 PAuswG). Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen). Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben (→ Passbild).

Beantragung und Gültigkeit

Personalausweise können seit dem 1. November 2007 bereits ab der Geburt eines Kindes – also auch für Jugendliche unter 16 Jahren – beantragt werden. Hierzu wird die Geburtsurkunde respektive der bisherige Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass benötigt. Der Antrag kann in der Regel beim Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt gestellt werden.

Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre § 2 PAuswG, danach zehn Jahre. Die Ausstellungsgebühr beträgt 8 Euro, bei Namensänderung 13 Euro. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat.

Ein vorläufiger Personalausweis kann nur ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt, seine Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate. Die Gebühren für einen vorläufigen Personalausweis werden durch das Landespersonalausweisgesetz geregelt und können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch ausfallen.

Der Gültigkeitsbereich des Personalausweises erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Weiterhin wird er in Albanien (bis zu 90 Tage),[4] Andorra, Bosnien und Herzegowina,[5] Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Mazedonien,[6] Montenegro (bis zu 30 Tage),[7] Norwegen, San Marino, der Schweiz, der Türkei (bis zu 90 Tage),[8] der Vatikanstadt, Ägypten (im Rahmen einer Pauschalreise ist ein Lichtbild mitzunehmen, das für eine Begleitkarte benötigt wird), Tunesien (ebenfalls im Rahmen einer Pauschalreise auf dem Luftweg)[9] als Reisedokument anerkannt. Im Gegensatz hierzu verlangen die meisten Staaten außerhalb der EU einen Reisepass und teilweise zusätzlich ein Visum. Dort genügt die Vorlage des Personalausweises bei der Einreise nicht.

Eigentum

Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.[10] Jegliche nichtamtliche Veränderung ist strafbar.[11] Ungültige Personalausweise können – gemäß einer bayerischen Regelung – von der Polizei beschlagnahmt werden.[12]

Funktionen des Personalausweises

Der Personalausweis dient der Identifikation und dem Nachweis einer natürlichen Person.

Wahrnehmung von Bürgerrechten und -pflichten

Zur Wahrnehmung von Bürgerrechten und Bürgerpflichten ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erwünscht oder notwendig. Bei einer Bundestagswahl beispielsweise kann der Wahlvorstand verlangen, dass der Wähler sich ausweist. Dies soll insbesondere dann geschehen, wenn der Wähler keinen Wahlschein vorlegen kann.[13] Für andere Wahlen auf Landesebene und kommunaler Ebene gelten ähnliche Vorschriften.

Feststellung der Person

Insbesondere im privaten Rechtsverkehr, d. h. bei Abschluss von Kauf- oder sonstigen Verträgen, wollen beide Vertragsparteien Gewissheit haben, dass der jeweilige Vertragspartner tatsächlich existiert und der Vertrag nicht unter falschem Namen geschlossen wurde. Der Nachweis erfolgt dabei häufig durch die Vorlage des Personalausweises. Damit dient der Personalausweis auch der Erleichterung und Beschleunigung des privaten Rechtsverkehrs. Gleichzeitig gilt er als Altersnachweis.

Darüber hinaus muss bei manchen Rechtsgeschäften im Privatverkehr aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Identität der Person festgestellt werden, besonders bei notariellen Verträgen, aber beispielsweise auch zur Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank. Ohne die Vorlage eines Personalausweises oder eines vergleichbaren amtlichen Personaldokumentes eröffnen die Banken das Konto nicht.

Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit

Der Personalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.[14]

Nachweis der Wohnadresse

 
Beispiel einer Meldebestätigung

In Deutschland wird die im Melderegister geführte Anschrift des Inhabers auf dem Personalausweis, nicht aber auf dem Reisepass dokumentiert. Bei einer Änderung des Wohnsitzes wird kein neuer Personalausweis beantragt. Stattdessen wird rückseitig ein Aufkleber im oberen Bereich (das Feld wird durch vier kleine Winkel begrenzt) mit der neuen Adresse von der zuständigen Meldestelle aufgeklebt, wobei dieser Aufkleber gesiegelt und von einigen Meldestellen (nicht von allen) mit einer selbstklebenden transparenten Folie überklebt wird. Manche Personalausweisbehörden versehen diesen mit dem Tagesdatum. Durch dieses Aufkleberverfahren werden bei häufigen Adressänderungen die Kosten für den Bürger reduziert, weil nicht jeweils ein neuer Personalausweis beantragt werden muss. Benötigt ein Bürger, der ausschließlich einen Reisepass besitzt, einen Nachweis über seine Wohnadresse, stellen die Meldestellen auf Anfrage eine Meldebestätigung aus. Dasselbe gilt für den Nachweis eines Zweitwohnsitzes, der nicht im Personalausweis hinterlegt wird.

Passersatz

Der Personalausweis ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.[15]

Informationen auf dem Personalausweis

Welche Angaben der Personalausweis enthalten muss und enthalten darf, bestimmen § 1 Abs. 2 bis 5 PAuswG. Dabei regeln Abs. 2 die Angaben in Klarschrift, Abs. 3 die Vorgaben für die maschinenlesbare Zone und Abs. 4 und 5 die fakultativen biometrischen Daten. Abs. 5 Satz 2 regelt, dass (anders als bei der elektronischen Gesundheitskarte) keine zentrale Datei der biometrischen Daten angelegt werden darf.

Vorderseite

Ehemalige Adelstitel sind in Deutschland Teil des Familiennamens. In anderen Ländern, beispielsweise in Liechtenstein, werden die Titel in einem zusätzlichen Feld eingetragen.

Rückseite

  • Wohnanschrift (Hauptwohnsitz)
  • (Körper-) Größe
  • Augenfarbe
  • Ordens- oder Künstlername (nur bei Personalausweisen, die bis zum 31. Oktober 2007 ausgestellt wurden)[16]
  • Ausstellende Behörde
  • Ausstellungsdatum
  • Name und Vorname entsprechend der ersten Zeile der maschinenlesbaren Datenzone der Vorderseite

Sicherheitsmerkmale

Der Personalausweis weist vielfältige Sicherheitsmerkmale auf.[17] Neben zahlreichen drucktechnischen und materialseitigen Absicherungen befindet sich senkrecht neben dem Lichtbild der Name des Inhabers in Prägeschrift (Laserbeschriftung).

Seit November 2001 sind neue, unter dem geschützten Sammelbegriff „Identigram“[18] zusammengefasste zusätzliche Sicherheitsmerkmale auf der Vorderseite des Personalausweises eingearbeitet: Das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone sind zusätzlich holografisch versetzt zu den gedruckten Daten dargestellt. Im untersten Viertel des Lichtbildbereiches ist seit einiger Zeit bei Ansicht unter flachem Betrachtungswinkel ein zusätzliches, als „kreisrunder roter Punkt“ wahrnehmbares Merkmal zu erkennen (ø ca. 5 mm – maschinenlesbares Sicherheitsmerkmal). Rechts auf der Karte – über dem gedruckten Lichtbild und dem Bundesadler – liegen kinegrafische Strukturen, die unter einer Punktlichtquelle (z. B. direktes Sonnenlicht oder Halogenspot) sichtbar werden.

Maschinenlesbare Zone (Vorderseite)

Hauptartikel: Maschinenlesbare Zone

Die maschinenlesbare Zone besteht aus zwei Zeilen:

  • Zeile 1: Dokumentenart (Identitätskarte Deutschland) und Namen im Format „IDD<<NACHNAME<<VORNAME“ (ungenutzte Felder am Ende des Vornamens werden durch das Zeichen „<“ aufgefüllt)
  • Zeile 2 ist in fünf Segmente unterteilt:
    A: Seriennummer (findet sich rechts oben im Dokument wieder):
    Behördenkennzahl (Ziffern 1…4) + laufende Zählnummer (Ziffern 5…9) + Prüfziffer (Ziffer 10)
    B: Nationalität (drei Felder). Ungenutzte Felder werden durch „<“ aufgefüllt. Bei deutscher Staatsbürgerschaft steht „D<<“.
    C: Geburtsdatum im Format „JJMMTT“ mit abschließender Prüfziffer und nachfolgendem Füllzeichen „<“.
    D: Letzter Tag der Gültigkeit im Format „JJMMTT“ mit abschließender Prüfziffer und sieben nachfolgenden Füllzeichen.
    E: Abschließende Prüfziffer für die gesamte Zeile.
Multiplikator 7317 31731 73 17 31 73 17 31
Ziffern wwww NNNNN n D   yy MM dd X   yy MM dd X   N
Bedeutung Kennzahl Erstwohnsitz
laufende Nr.
Prüfsumme
Staatsangehörigkeit
Geburtsjahr
Geburtsmonat
Geburtstag
Prüfsumme
Ablaufjahr
Ablaufmonat
Ablauftag
Prüfsumme
Prüfsumme aller Ziffern

Berechnung der Prüfsumme:

  1. Die erste Ziffer wird mit dem Faktor 7 multipliziert, die zweite Ziffer wird mit dem Faktor 3 multipliziert, die dritte Ziffer wird mit Faktor 1 multipliziert, und so weiter (die vierte wieder mit 7, die fünfte mit 3…)
  2. Die Einerstellen der so erhaltenen Zahlen werden alle zu einer Summe aufaddiert
  3. Die Prüfsumme ist die Einerstelle der Summe (also modulo 10).

Anhand dieser Ausweisnummer bzw. der Geburtstagsdaten kann mit Hilfe des sogenannten „Altersnachweissystems“ herausgefunden werden, ob eine Person bereits volljährig ist (z. T. im Internet als „Beweisführung“ für Volljährigkeit verwendet). Da es jedoch sehr leicht möglich ist, eine gültige Nummer zu erzeugen, wird dieser Test als unsicher angesehen.

Änderungen seit 1. November 2007

Gleichzeitig mit der Einführung des Fingerabdrucks im ePass – die allerdings für den Personalausweis zunächst keine Relevanz haben – traten auch Änderungen für die Personalausweise in Kraft: So entfällt das Feld Ordens- oder Künstlername. Weiterhin wird die Gültigkeitsdauer für Personalausweise jüngerer Antragsteller unter 24 Jahren von fünf auf sechs Jahre angehoben. Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr erhalten einen für zehn Jahre gültigen Personalausweis (bislang 26. Lebensjahr). Die Seriennummer wird auf der Rückseite des Ausweises aufgedruckt. Auf der Vorderseite werden die beiden schwarzen Linien innerhalb der maschinenlesbaren Zone als Mikroschriftzeilen mit dem Text „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ dargestellt.[19] Im Gegensatz zu früher können Personalausweise seit dem 1. November 2007 bereits für Kinder jeden Alters beantragt werden, da Kinderreisepässe künftig maximal bis zum 12. Geburtstag gelten, gleichzeitig die Möglichkeit des Kindereintrags im Elternpass entfällt und für Reisen innerhalb Europas ab dem 12. Lebensjahr somit ein Reisepass notwendig würde.[20]

Einführung des neuen Personalausweises (nPA)

Am 18. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag die Einführung des elektronischen Personalausweises beschlossen, der ab 1. November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen soll. Neu ist das Scheckkartenformat, ein Chip mit PIN (einmalige Zusatzgebühr) und die digitale Speicherung der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers, wobei der Bürger die Wahl haben soll, ob seine Fingerabdrücke gespeichert werden.[21] Damit unterscheidet sich der ePA klar vom ePass, in dem die Abgabe des Fingerabdrucks Pflicht ist. Neu gegenüber den bereits im ePass (→ Reisepass) gespeicherten Daten ist jedoch, dass diese Daten auch von den gemeindlichen Meldebehörden geändert werden können. Dies ist beispielsweise bei einem Wohnortwechsel notwendig, damit kein neuer Personalausweis beantragt werden muss. Die aufgedruckte Adresse muss jedoch weiterhin mit Hilfe eines Aufklebers geändert werden.[22]

Der elektronische Personalausweis ist weiterhin zehn Jahre lang gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit sechs Jahre.

Weiterhin wird der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis bieten, der es ermöglicht, sich mit dem Ausweis und einem besonderen Lesegerät über das Internet elektronisch auszuweisen. Dazu wird die Software Bürger-Client benötigt, die zusammen mit dem Ausweis ausgegeben werden soll. Zusätzlich kann eine qualifizierte elektronische Signatur auf den Chip des Ausweises nachgeladen werden.

Es ist keine Umtauschpflicht für dann noch gültige Personalausweise geplant. Erst bei Ausstellung eines neuen Personalausweises wird dieser dann nur noch in der neuen Form ausgegeben. Die Einführung eines elektronischen Personalausweises wird bereits seit mehreren Jahren erwogen, wie eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag aufzeigt.[23]

Die neue Personalausweisregelung führt unter anderem dazu, dass ab 2013 die Auslandsvertretungen Deutschlands ebenso Personalausweise ausgeben werden. Bisher müssen Auslandsdeutsche nach Deutschland reisen, um Personalausweise zu beantragen.

Elektronische Funktionen

Der elektronische Personalausweis wird drei getrennte Funktionen bieten.[22] Er ist

  • ein biometriegestütztes, elektronisches Personaldokument (hoheitliche Funktion),
  • Träger eines elektronischen Identitätsnachweises (elektronische Identität [eID]) sowie
  • Träger einer optionalen qualifizierten elektronischen Signatur für die Nutzung von E-Government und E-Business (QES).

Das Protokoll dieser Funktionen wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und ist in der Version 2.00 der Technischen Richtlinie BSI TR-03110[24] beschrieben.

Hoheitliche Funktion

Die Funktion als biometriegestütztes Reisedokument entspricht im Wesentlichen der Realisierung im neuen elektronischen Reisepass (ePass) und soll mindestens den Anforderungen der ICAO und der europäischen Spezifikation für den Zugriff auf die freiwillig im Chip gespeicherten Fingerabdrücke entsprechen. Der elektronische Personalausweis ist damit weiterhin als Passersatz innerhalb der Europäischen Union gültig und bietet die gleichen Funktionen wie der ePass.

eID-Funktion

Der elektronische Personalausweis soll im Internet den gleichen Identitätnachweis liefern, wie es die Funktion als Sichtdokument außerhalb des Internets schon bietet. Der Nutzer soll also die Möglichkeit bekommen, sich gegenüber Dritten (Behörde oder privater Dritter) eindeutig und authentisch ausweisen zu können. Möglich macht dies der sog. Bürger-Client, der nach Bekanntgabe des Bundesministerium des Innern von Siemens, der Bundesdruckerei und OpenLimit entwickelt wird.[25] Mit dem Client kann im Internet die eID-Funktion genutzt werden. Diensteanbieter, die ihren Kunden die Möglichkeit der Authentisierung per elektronischen Personalausweis anbieten möchten, müssen sich zunächst gegenüber dem elektronischen Personalausweis authentisieren und die Berechtigung zum Zugriff auf bestimmte Datenfelder des elektronischen Personalausweises nachweisen. Dazu erhält der Dienstanbieter von einer zentralen Bundesstelle ein elektronisches Berechtigungszertifikat. In diesem Zertifikat werden die Datenfelder definiert, die der Dienstanbieter auslesen darf. Dieses Zertifikat wird zum elektronischen Personalausweis des Nutzers übertragen und intern im Personalausweis überprüft. Nachdem sich im Anschluss der elektronische Personalausweis auch gegenüber dem Diensteanbieter als authentisch bewiesen hat, hat der Nutzer die Möglichkeit, die vom Diensteanbieter angeforderten Daten mit seiner persönlichen geheimen PIN freizugeben und zu übermitteln.

Ausschließlich folgende Datenfelder können im Wege des elektronischen Identitätsnachweises übermittelt werden:[22]

  • Vornamen
  • Familienname
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • gegenwärtige Anschrift
  • Dokumentenart (Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland)
  • Angabe ob Personalausweis gültig ist
  • Angabe ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird (Alterskontrolle)
  • Angabe ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
  • ein diensteanbieter- und kartenspezifisches Kennzeichen (Pseudonym)

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die QES-Anwendung des elektronischen Personalausweises soll eine sichere, rechtsverbindliche und signaturgesetzkonforme elektronische Unterschrift ermöglichen. Der Personalausweis bietet damit die gleichen Funktion wie bereits bekannte Signaturkarten.

Der elektronische Personalausweis wird ohne Zertifikat für die QES ausgeliefert. Für die Nutzung des QES-Funktion muss ein entsprechendes Zertifikat nachgeladen werden. Die Nachlademöglichkeit eines qualifizierten Signaturzertifikates ermöglicht es dem Inhaber des Personalausweises ein Zertifizierungsstelle seiner Wahl auszusuchen.

Vorteile

Die Einführung eines elektronischen Personalausweises ermöglicht es, den Geschäftsverkehr im Internet auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Mittels qualifizierter elektronischer Signatur in Verbindung mit einem Personalausweis wird für beide Vertragsparteien Rechtssicherheit bezüglich seiner Vertragspartner erreicht. Das Datenschutzrecht[26] soll nach Medienberichten eingehalten werden.

Kritik an der Verwendung kontaktloser Chips

Ab dem 1. November 2010 neu ausgegebene Personalausweise – erkennbar am neuen Scheckkartenformat – werden mit einem Chip zur Datenspeicherung ausgestattet sein. Dieser wird kontaktlos nach ISO/IEC 14443 ausgelesen. Die drei Anwendungen auf dem Chip sind dabei mittels verschiedener Authentisierungsprotokolle gesichert.

Nach Ansicht von Kritikern birgt die Verwendung eines Chips auf dem Ausweis die Gefahr von Datenschutzrisiken. Es sei dem einzelnen Bürger damit nicht mehr ohne Weiteres möglich, das Lesen seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren und zu steuern. Als Belege werden dabei verschiedene – teils erfolgreiche – Versuche von Hackern und Universitäten angeführt, Daten aus anderen, mit kontaktlosen Chips ausgestatteten, Identitätsdokumenten (Reisepässen, Personalausweisen anderer Länder etc.) auszulesen, diese zu kopieren oder zu verfälschen.

Befürworter führen hingegen an, dass die Protokolle zur Sicherung der Daten auf dem neuen elektronischen Personalausweis einen starken Schutz gegen unbefugtes Auslesen bieten. Das PACE-Protokoll, das vom BSI eigens für den Personalausweis entwickelt wurde, biete einen bei elektronischen Identitätsdokumenten bislang unerreichten Schutz der persönlichen Daten. Ferner hätten alle bisher gezeigten erfolgreichen Angriffe viel weniger stark gesicherte elektronische Dokumente zum Ziel gehabt, wie zum Beispiel Reisepässe der ersten Generation, die ausschließlich das BAC-Verfahren nutzen.

Ein Lesevorgang mittels BAC-Verfahren wird auch beim elektronischen Personalausweis möglich sein[27], bietet aber nur Zugriff auf zwei Datengruppen (die MRZ-Datei und das Gesichtsbild). Alle weiteren Datengruppen sind stärker gesichert. So wird es für Lesevorgänge erforderlich sein, dass der Benutzer eine sechsstellige PIN eingibt. Für die Verwendung der Signaturanwendung ist eine zweite PIN nötig.

Gerüchte und Legenden

  • Oft wird die Meinung vertreten, dass man seinen Personalausweises stets mitführen müsse. Eine solche Mitführpflicht besteht jedoch in Deutschland nicht, es gilt lediglich die Ausweispflicht, der Besitz eines gültigen Ausweises – dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Dieser kann demnach z. B. auch in der Wohnung aufbewahrt werden. Dass eine Mitführungspflicht nicht besteht, ist in den Personalausweisgesetzen vieler Bundesländer explizit festgelegt.[28] Bis zur Deutschen Wiedervereinigung bestand allerdings in Berlin eine Mitführungspflicht des Personalausweises, was auf die Rechtsverordnungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zurückging. Wer allerdings eine Waffe trägt und dabei dem Waffengesetz unterliegt, ist verpflichtet, den Personalausweis oder den Reisepass mit sich zu führen.[29]
  • Ebenso wird oft behauptet, beim Aufschneiden eines Ausweises zerfalle dieser zu Staub. Im Inneren des Ausweises sei ein Pulver, das mit der Luft reagiere und somit den Ausweis unlesbar mache. Dies ist falsch. Richtig hingegen ist, dass das Abschneiden einer Ecke oder das Unkenntlichmachen der Personalausweisnummer durch Lochen den Ausweis ungültig macht. Auf diese Arten werden Personalausweise von den zuständigen Stellen ungültig gemacht, z. B. nach Verfall der Gültigkeit oder nach dem Tod des Inhabers.
  • Eine andere populäre Variante dieser Behauptung ist, dass der Ausweis puzzleartig in viele Bruchstücke zerfalle, sobald man versuche, Ober- und Unterseite aufzuspalten. Dies ist falsch. Der Irrglaube mag daher rühren, dass die Sollbruchstanzungen in Form von Schlitzperforationen im Ausweis als feine Linien sichtbar sind.
  • Ein weiterer Irrglaube ist, die letzte Ziffer der Personalausweisnummer gebe an, wie viele gleichnamige Personen in Deutschland zum Zeitpunkt der Ausstellung leben. Dass dieser Irrglaube leicht zu widerlegen ist, zeigt sich daran, dass es sich hierbei nur um eine einstellige Ziffer handelt. Am Beispiel des Namens „Karl Müller” ist klar zu erkennen, dass eine Ziffer sicher nicht ausreicht alle Personen mit diesem Namen zu unterscheiden. Tatsächlich handelt es sich bei der Zahl um die Prüfsumme aller Ziffern dieser Zeile.
  • Auch gibt es eine Legende, nach der diese Prüfziffer Auskunft darüber gebe, wie viele Ausweisinhaber ihnen in Gesichtsmerkmalen gleichen. Dies ist ebenfalls falsch, denn den Ausweis gibt es seit dem 1. April 1987, über Biometrie wird aber erst seit Ende der 1990er-Jahre diskutiert.
 
Der Personalausweis unter UV-Licht
  • Die Legende, dass die Adler auf der Vorderseite des Ausweises – unter UV-Licht betrachtet – in ihren Krallen ein umgedrehtes Kreuz hielten, ist leicht mit einer entsprechenden UV-Lampe zu widerlegen. Korrekt ist, dass die Stilisierung der Adler so gewählt wurde, dass der gesamte untere Teil wie ein umgedrehtes Kreuz erscheint.
  • Auf der Rückseite des Ausweises befindet sich ein Muster, das einem Ziegenkopf ähnelt. Daraus wird abgeleitet, es handele sich dabei um den Kopf von Baphomet, das bewusst dort abgebildet sei, was zahlreiche Verschwörungstheorien nährt.[30]
  • Sachlich korrekte Interpretationen besagen, dass es eigentlich „Personenausweis” heißen müsste wie vor dem Zweiten Weltkrieg; ein „Personalausweis” war seinerzeit nur „unfreiem“ Personal vorbehalten. Der Wortteil „Personal-“ bezieht sich auf die Personalien, also die Personendaten.
Commons: Identity documents – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Personalausweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
e-Personalausweis
Sicherheitsmerkmale
Prüfziffern auf Personalausweisen
Bestimmungen für das Passbild
Biometrischer Personalausweis
Informationen zum Bürger-Client

Einzelnachweise

  1. In Deutschland wird der Ausweiszwang eingeführt
  2. Begründungen zum GesetzentwurfGesetzesbeschluss im Bundesgesetzblatt
  3. Chaos Computer Club – RFID-Artikel, WDR, Tagesschau
  4. Auswärtiges Amt: Reiseinformationen zu Albanien
  5. Auswärtiges Amt: Reiseinformationen zu Bosnien und Herzegowina
  6. Auswärtiges Amt: Reiseinformationen zu Mazedonien
  7. Auswärtiges Amt: Reiseinformationen zu Montenegro
  8. Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei
  9. Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Tunesien
  10. § 1 Abs. 7 Personalausweisgesetz
  11. Verändern amtlicher Ausweise oder Urkundenfälschung
  12. z. B. in Bayern gem. § 8 Ausführungsgesetz zum Personalausweis- und Passgesetz
  13. §56 Abs. 3 der Bundeswahlordnung
  14. Bayerisches Staatsministerium des Inneren – Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
  15. Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG
  16. Durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) wurde § 1 Abs. 2 Nr. 4 PAuswG aufgehoben, der die Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens vorsah.
  17. Bundesdruckerei – Sicherheitsmerkmale der Personalausweiskarte
  18. Bundesdruckerei – Neues Sicherheitsmerkmal: Identigram
  19. Bundesdruckerei: Infoschreiben für Meldebehörden, Nr. 3/Juli 2007
  20. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I. Nr. 35 S. 1570
  21. www.tagesschau.de
  22. a b c Bundesministerium des Inneren: „Grobkonzept zur Einführung des elektronischen Personalausweises in Deutschland“ (PDF)
  23. Bundestag.de: „Antwort zur Kleinen Anfrage“ (PDF)
  24. BSI TR-03110: Advanced Security Mechanisms for Machine Readable Travel Documents – Extended Access Control (EAC), Password Authenticated Connection Establishment (PACE), and Restricted Identification (RI) (PDF)
  25. Artikel auf heise online: Bekanntgabe zum Ausschreibeverfahren
  26. Vgl. Anforderungen des Datenschutzes bei ePass: „virtuelles Datenschutzbüro“
  27. http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=665&sid=125 WDR-Monitor], ORF, Chaos Computer Club
  28. vgl. z. B. § 1 Absatz 6 des Brandenburgischen Personalausweisgesetzes
  29. vgl. § 38 WaffG
  30. Baphomet – Ein Symbol für den Teufel auf unserem Personalausweis!