Großkredit

Kredit in beachtlicher Größenordnung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Mai 2005 um 02:25 Uhr durch Thomas Berendes (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Großkredit (nach deutschem Recht § 13 KWG) ist ein Kredit, der 10 % des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts übersteigt.

Ebenso wie ein Millionenkredit ist er der Bundesbank anzuzeigen. Ein einzelner Großkredit darf nicht mehr als 25 % des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts betragen. Alle Großkredite einesKreditinstituts zusammen dürfen nicht mehr als das Achtfache des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts betragen.