Fall Emmely

deutscher Rechtsstreit
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Der Fall Emmely um die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann wegen der Einlösung von zwei ihr nicht gehörenden Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 Euro erregte 2009 nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009[1] deutschlandweites Aufsehen und vielfach Unverständnis. Von Unterstützern und in den Medien wurde die Frau als Emmely bezeichnet. Seit Juli 2009 ist das höchste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, mit dem Fall befasst, nachdem es die Revision zuließ.

Geschichte

Die Kassiererin, alleinerziehende Mutter von drei Kindern, arbeitete seit 1977 im Einzelhandel. Zunächst war sie für die DDR-Handelskette HO tätig, anschließend bis zum Zeitpunkt der Kündigung 15 Jahre lang in der Kaiser’s-Filiale im Berliner Bezirk Hohenschönhausen.[2]

Die Verdachtskündigung wurde im Februar 2008 fristlos ausgesprochen, weil die Kassiererin zwei Leergutbons im Gesamtwert von 1,30 Euro eingelöst habe. Vermutlich hatten Kunden die Bons verloren. Der Filialleiter hatte sie der Kassiererin gegeben, damit sie die Bons zurückgeben könne, falls sich die Kunden meldeten.[3] Der Betriebsrat erhob Bedenken gegen die außerordentliche Kündigung; gegen die beabsichtigte hilfsweise ordentliche Kündigung legte er Widerspruch ein.

Die Kassiererin, ihr Anwalt und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die ihr Rechtsschutz gewährte, vermuteten, Hintergrund der Kündigung sei die Beteiligung der Frau an Streiks im Einzelhandel Ende des Jahres 2007.[4][5] Anschließend war sie nur noch zu Spätschichten eingeteilt worden; der Filialleiter schloss sie im Januar 2008 von einer Feier der Beschäftigten aus.[6] Von ver.di trennte sich die Kassiererin, da die Gewerkschaft sich auf den Prozess konzentrieren wollte und weniger auf eine Kampagne mit einer Symbolfigur.[7] Im Laufe des Verfahrens änderte sie ihre Darstellung des Sachverhaltes und belastete Kollegen.[8][9]

Gegen die Kündigung erhob die Kassiererin Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage im August 2008 ab. Eine Verdachtskündigung sei gerechtfertigt gewesen; das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet. Zeugen hätten bestätigt, dass sie die Bons zu Lasten ihres Arbeitgebers eingelöst habe.[10]

Die Kassiererin legte gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung ein. Im Berufungsverfahren bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg das Urteil erster Instanz im Februar 2009 und erklärte die Kündigung für rechtens.[1] Das Urteil schreibt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 1984 im Bienenstichfall fort, wonach auch die Entwendung einer Sache von geringem Wert geeignet sei, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben.[11] Keine Rolle spielte nach den Urteilsgründen, dass die Kassiererin sich bei ver.di engagierte und am Streik beteiligt war. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber in vergleichbaren Fällen ohne Gewerkschaftszugehörigkeit anders reagiert hat oder hätte. Keine Rolle spielte die Unschuldsvermutung, da diese im Strafrecht gilt, nicht aber im Arbeitsrecht.[9] Professor Volker Rieble ging in einer Fachveröffentlichung[9] noch einen Schritt weiter, indem er davon ausging, dass in diesem Fall die Kassiererin sogar der Lüge hinreichend überführt sei. Er gilt allerdings als sehr arbeitgebernah.[12]

Der Rechtsanwalt Bernd Hüpers analysierte in der Zeitschrift Juristische Ausbildung die Entscheidungsgründe des Landesarbeitsgerichts von einem revisionsgerichtlichen Standpunkt aus und arbeitete erhebliche Schwachpunkte heraus.[13] Das Landesarbeitsgericht hatte angenommen, dass die Kassiererin zulasten des Supermarktes eine Straftat begangen hatte, aber offen gelassen, ob Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug vorgelegen habe.[14] Hüpers ist der Ansicht, dass alle drei Möglichkeiten aus Rechtsgründen zu verneinen seien, weil die Bons nie im Eigentum des Supermarktes gestanden hätten, sie also für die Kassiererin nicht „fremd“ waren. Als sie sie für sich verwendete, habe sie weder Diebstahl noch Unterschlagung begangen, sondern begründete gemäß § 958 BGB Eigentum. Mangels Täuschungshandlung scheide auch Betrug und mangels Selbstständigkeit scheide schließlich auch eine Untreue aus. Unabhägig davon sei das Urteil aber auch in seiner Abwägung mehrfach problematisch. So habe das Gericht eine Ausnahmekonstellation zur bundesarbeitsgerichtlichen Bienenstichfallrechtsprechung verkannt. Der Fall Emmely war nicht nur ein Bagatellfall, sondern von ihm sei weder eine Wiederholungs- noch Nachahmungsgefahr ausgegangen. Weitere Fehler sieht Hüpers in belastenden Momenten, die zu Unrecht in den Abwägungsvorgang des Gerichts eingeflossen seien. So habe Emmely weder den Kernbereich ihrer arbeitsvertraglichen Tätigkeit verletzt, auch hätte man ihr hartnäckiges Leugnen im Prozess nicht gegen sie verwenden dürfen, und sie habe keinen Verdacht auf andere Kollegen gelenkt. Schließlich nennt Hüpers noch entlastende Momente, die zugunsten der Kassiererin in die Abwägung hätten einfließen müssen, was aber unterblieben sei.

Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kündigte der Anwalt der Kassiererin an, notfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen.[15] Wenige Tage später kündigte er an, sich im Namen seiner Mandantin an das Bundesverfassungsgericht wenden zu wollen, weil sie durch das Urteil von der Ausübung ihres Berufs abgeschnitten sei.[16] Dies sei ein Verstoß gegen Art. 12 des Grundgesetzes. Darin heißt es Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Das Ansehen von Kaiser’s Tengelmann erlitt nach der Verkündung des Urteils in zweiter Instanz erheblichen Schaden; den Ansehensverlust holte das Unternehmen auch nach Monaten nicht auf.[17]

Am 28. Juli 2009 befasste sich der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt mit dem Fall. Er ließ die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falles zu. Grund für die Zulassung war nicht die geringe Summe der Bon-Belege, sondern die grundsätzliche Frage, ob das vorhergehende prozessuale Verhalten der Arbeitnehmerin im Kündigungsschutzprozess berücksichtigt werden dürfe. Eine Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung der vorhergenden Instanz erfolgte bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes über die von der Arbeitnehmerin erfolgreich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde nicht. [18] [19][20]

Neben dem Rechtsstreit um die Kündigung kam es um Auseinandersetzungen um den Inhalt des Arbeitszeugnisses. Erst etwa zwei Jahre nach der Kündigung konnte bezüglich des Inhaltes des Zeugnisses eine Einigung erzielt werden.[21]

Solidaritätsaktionen

Der Weg der entlassenen Kassiererin durch die Rechtsinstanzen wurde von Solidaritätsaktionen begleitet. Gewerkschafter und politische Gruppierungen bildeten das Komitee Solidarität mit Emmely.[22] Es gab Protestaktionen und Aufrufe zum Boykott von Kaiser’s Tengelmann.[23]

Ein Offener Brief an den Vorstandsvorsitzenden der Kaiser’s Tengelmann AG mit der Ankündigung des Boykotts rief ihn auf: Kommen Sie zur Vernunft! Schlecker und Lidl sollten nicht Ihr Vorbild sein! [24] Zu den Erstunterzeichnern gehörten Axel Troost, Bodo Zeuner, Jürgen Link und Peter Conradi.

Das Solidaritätskomitee brachte eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein, um die breite Empörung über das Urteil gegen Emmely und die Klassenjustiz in Deutschland zu dokumentieren und die Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen zu erreichen. Der Ausschuss lehnte die Petition ab.[25]

Politische Kontroverse

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg stieß in der Öffentlichkeit auf Kritik. Wolfgang Thierse, Vizepräsident des Deutschen Bundestags, nannte es ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität, das das Vertrauen in die Demokratie zerstören könne. Das Gericht hätte durchaus anders entscheiden können. Es hätte zum Beispiel berücksichtigen können, dass die Frau für ihr Unternehmen 31 Jahre lang Knochenarbeit geleistet hat, sagte er der Berliner Zeitung.[26] Die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Karin Aust-Dodenhoff, bezeichnete Thierses Äußerungen als untragbar. Diffamierungen der Gerichte seien geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung zu beeinträchtigen und griffen in die Unabhängigkeit der Gerichte ein.[27] Der Berliner Anwaltsverein forderte Thierses Rücktritt.[28] Martin Lindner, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus griff Thierses Wortwahl auf und nannte dessen Äußerung barbarisch und dümmlich. Von wissenschaftlicher Seite kritisierte Volker Rieble, dass Thierses Kritik an dem zugrunde liegenden Fall vorbei gehe und die Grundsätze der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit missachte.[9] Der Politiker und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic, sagte, das Urteil sei von einer unbarmherzigen Sichtweise geprägt, die die existenziellen Arbeitnehmerinteressen vollständig ausblendet.[29]

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einer Abstrafung einer Gewerkschafterin und bezeichnete den Tag der Urteilsverkündung als schwarzen Tag für Arbeitnehmer.[30]

Die Soziologin Gisela Notz erklärte: Leider gibt es ganz viele Emmelys, die Ähnliches erlebt haben. Sie kritisierte die miesen Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel. Schikanen beträfen hauptsächlich Frauen, weil die Verkäuferinnen fast nur Frauen sind. Männer arbeiten in Lebensmittelläden höchstens als Filialleiter.[31]

Das Schicksal der Kassiererin wurde zudem in der Predigt an einem der Fastensonntage 2009 in einer evangelischen Kirchengemeinde angesprochen. Darin hieß es: […] so kleines Unrecht hat jeder von uns schon auf dem Kerbholz. Und deshalb gehört unsere Sympathie der armen Verkäuferin.[32]

Bei Zeitungen, etwa bei der Berliner Morgenpost, ging nach der Berichterstattung über das zweitinstanzliche Urteil eine Vielzahl von Leserbriefen ein. Darin hieß es beispielsweise: Was durch diese fristlose Entlassung und die Gerichtsurteile losgetreten wurde, ist beeindruckend: Die meisten Menschen sind fassungslos und auch wütend darüber, dass ein Mensch aufgrund eines Verdachts dauerhaft gebrandmarkt werden muss, weil die Gesetze keinen Freiraum zulassen. [33] In einem Brief an das Weblog der Frankfurter Rundschau schrieb eine Leserin: Da wird auf der einen Seite eine Kassiererin mit 30-jähriger Berufserfahrung wegen 1,30 Euro entlassen. Was macht man stattdessen mit den Managern und Bankern, die die gesamte Wirtschaft in die Krise gestürzt haben? [34]

Ende 2009 wurde durch Anette Kramme, die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, für Januar 2010 ein Gesetzentwurf ihrer Fraktion angekündigt, der Bagatellkündigungen untersagen soll. Die Ankündigung stieß auf Widerstand etwa der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, der auf Schäden in Höhe von etwa Milliarde Euro pro Jahr im Einzelhandel hinwies.[35] Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Bundestag lehnte das Vorhaben ab, da es sich um eine Einzelfallgesetzgebung handele. Auch der Vorsitzende des Bundesverbandes der Arbeitsrichter äußerte sich skeptisch, da bereits jetzt eine Einzelfallabwägung stattfände und eine Bagatellgrenze mehr Probleme aufwerfe, als löse.[36]

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009, Az. 7 Sa 2017/08, NJ 2009, 256.
  2. Thomas Sigmund: Supermarkt darf Kassiererin fristlos entlassen In: Handelsblatt online vom 26. Februar 2009
  3. Frauke Hunfeld: Tausche Abfindung gegen Ehre In: stern online vom 10. Februar 2009
  4. Esther Wiemann: „Emmely“ beschwert sich beim Verfassungsgericht In: Spiegel Online vom 25. März 2009
  5. Nach 30 Jahren Job los wegen Leergut-Bon In: Netzeitung vom 24. Februar 2009
  6. Streit um 1,30 Euro – Kassiererin fristlos entlassen In: Der Tagesspiegel online vom 20. Juni 2008
  7. Unkündbare Gesellschaft, Der Tagesspiegel vom 25. Juli 2009.
  8. Rückschau: Kündigung wegen 1,30 Euro - Sind die Aussagen des Opfers glaubwürdig? DasErste (MDR) am 21. Juli 2009.
  9. a b c d Volker Rieble, Barbara Emme: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz!, NJW 2009, 2101.
  10. Kündigung von Kassiererin wegen Pfandbons rechtens In: Der Tagesspiegel online vom 21. August 2008
  11. Leitsatz des Bundesarbeitsgerichts im Bienenstichfall vom 17. Mai 1984, Aktenzeichen 2 AZR 3/83; vgl. zur Fortführung der Rechtsprechung des BAG: Volker Rieble, Barbara Emme: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz!, NJW 2009, 2101 (2102).
  12. Rechtsprofessor nennt Emmely "notorische Lügnerin", Der Tagesspiegel vom 16. Juli 2009.
  13. Bernd Hüpers, Unrechtmäßiges Einlösen von Pfandbons - Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung? JURA 2010, S.52-56.
  14. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2009, Rn 45 f.
  15. 1,30 Euro unterschlagen: Kassiererin verliert Job In: Hamburger Abendblatt online vom 25. Februar 2009
  16. Kassiererin geht vor Verfassungsgericht In: Hamburger Abendblatt online vom 28. Februar 2009
  17. Boris Hedde: Image von Kaiser’s nachhaltig geschwächt In: Wirtschaftswoche online vom 29. Juni 2009
  18. Melanie Amann, „Emmely“ kommt vor Bundesarbeitsgericht, FAZ.net vom 28. Juli 2009.
  19. Pressemitteilung Nr. 76/09 des Bundesarbeitsgerichtes zum Beschluss vom 28. Juli 2009, Az. 3 AZN 224/09
  20. Beschluss v. 28. Juli 2008, Az. 3 AZN 224/09, NJW 2009, 2763.
  21. Laura Himmelreich,Kassiererin bekommt Arbeitszeugnis nach 645 Tagen Spiegel-Online vom 11. Dezember 2009.
  22. Solidaritätsaktionen bei LabourNet.de
  23. Kündigung wegen 1,30 Euro wirksam In: stern online vom 24. Februar 2009
  24. Offener Brief an Bernd Ahlers, Vorstandsvorsitzender der Kaiser’s Tengelmann AG (PDF-Datei)
  25. Ina Beyer: Wem nützt das Arbeitsrecht? In: Neues Deutschland online vom 26. Juni 2009
  26. Regine Zylka: Fall Emmely empört Thierse In: Berliner Zeitung online vom 26. Februar 2009
  27. Presseerklärung der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2009
  28. Axel Hildebrand: „Die Reaktion war nicht kalkuliert“ In: Der Spiegel vom 27. Februar 2009
  29. Gerichtspräsidentin verbittet sich Thierse-Kritik In: Die Welt online vom 26. Februar 2009
  30. Kündigung wegen 1,30 Euro rechtens In: Rheinische Post online vom 24. Februar 2009
  31. Till Below: „Schikanen gibts in vielen Supermärkten“ In: die tageszeitung online vom 18. August 2008
  32. Predigt von Pfarrer Thomas Hilsberg, Evangelische Kirchengemeinde Rielasingen-Worblingen (PDF-Datei)
  33. „Hier wäre Gnade vor Recht viel angemessener gewesen“ In: Berliner Morgenpost online vom 3. März 2009
  34. Klau einen Euro, und du wirst verknackt. Klau zehn Millionen … In: Bronski – das FR-Blog vom 25. Februar 2009
  35. SPD plant Kündigungsverbot, Süddeutsche Zeitung vom 21. Dezember 2009.
  36. SPD will Kündigung wegen Kleindiebstählen verbieten, Spiegel-Online vom 21. Dezember 2009.