Taschengeld

Geldbetrag, der Abhängigen regelmäßig zur freien Verfügung überlassen wird
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Taschengeld, schweiz. auch Sackgeld, ist ein Geldbetrag, der Kindern und Jugendlichen regelmäßig von ihren Erziehungsberechtigten (z.B: Eltern) zur freien Verfügung überlassen wird.

Das Taschengeld dient vor allem dazu, dem Kind oder Jugendlichen schrittweise den selbstständigen Umgang mit Geld und Kaufvorgängen beizubringen. Es wird meist regelmäßig wiederkehrend für eine Woche oder einen Monat ausgezahlt, was es von anderweitigen monetären Belohnungen, beispielsweise für besondere oder besonders gute Leistungen unterscheidet. Die Höhe richtet sich stark nach der jeweiligen finanziellen Lage und Einstellung der Erziehungsberechtigten. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von Taschengeld.

In Deutschland sind Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 nach § 110 BGB (umgangssprachlich auch als Taschengeldparagraph bezeichnet) eingeschränkt geschäftsfähig, sie können im Umfang des ihnen zu freien Verfügung gestellten Geldes Verträge abschließen.

Die lokalen Jugendämter bieten in der Regel eine Tabelle mit Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes bei verschiedenen Altersgruppen an.

Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff auch allgemein ein geringes Einkommen ("Er verdient nicht mehr als ein Taschengeld."). Auch in Lebensgemeinschaften mit nur einem verdienenden Partner kann von einem Taschengeld gesprochen werden, das neben dem Haushaltsgeld an den nicht verdienenden, aber den Haushalt führenden Partner gezahlt wird.