Einwegpfand

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Seit dem 1. Januar 2003 gibt es in Deutschland ein Pfand für Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen, das so genannte Dosenpfand.

Dosenpfand
Seit 1. Januar 2003 gilt das Dosenpfand.

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen, ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen CDU/FDP-Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Prof. Dr. Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde im Jahr 1998 von der damaligen CDU/FDP-Bundesregierung unter der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Angela Merkel (CDU) bestätigt und novelliert.

Das von der SPD/Grüne-Bundesregierung beschlossene Dosenpfand trat in Kraft, weil bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen unter 72 Prozent gesunken war. Betroffen sind alle Getränkebereiche in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 liegt. Dies sind Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Getränke im so genannten Tetra-Pak, Milch, aber auch Wein, Sekt und Spirituosen sind von der Pfandpflicht ausgenommen. Dies führt zur Situation, dass beispielsweise für Radler das Pfand eingeführt wurde, weil es ein Biermischgetränk ist, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen. Zwar werden Getränke im Tetra-Pak nicht bepfandet, das gilt allerdings nicht wenn in selbigem ein stilles Mineralwasser enthalten ist, auch dann gilt die Pfandpflicht.

Das Pfand beträgt für Dosen und Einwegflaschen aus Glas und PET 25 Cent, bei einem Inhalt von mehr als 1,5 Litern sind 50 Cent zu bezahlen. Für Mehrwegflaschen gelten die bisherigen Pfandbeträge: 8 Cent für Bierflaschen und 15 Cent für Mineralwasserflaschen.

Grundsätzlich können die Einweg-Getränkeverpackungen dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden. Einige Lebensmittelmärkte haben zum Jahreswechsel Getränke in Einweg-Verpackungen aus dem Sortiment genommen. Andere nehmen Einwegverpackungen gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurück.

Einzelhandel und Getränkeindustrie haben bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versucht, die Einführung des Pfandes zu verhindern.

Mittlerweile haben die Einzelhandelsverbände ihren Widerstand aufgegeben und wollen spätestens zum 1. Oktober 2003 ein bundesweites Rücknahmesystem einführen.

Siehe auch

Bundesumweltminister Jürgen Trittin