Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2

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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro


Widmung/Signatur mit Eigenskizze

Die Datei (Datei:Hrdlicka Alfred Selbstportrait 2.JPG) wurde gelöscht. Es handelte sich um ein Foto aus einem Kunst-Katalog zu Alfred Hrdlicka. Hrdlicka signierte mir 1994 den Katalog, schrieb eine kurze Widmung dazu und fügte in ein paar Sekunden eine Eigen-Skizze hinzu. Derjenige, der die Datei löschte, schrieb hierzu dies. Kann da Jemand etwas dazu sagen? Gruß EPei 14:51, 30. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo EPei! Ohne das Bild zu sehen, kann man das nur schlecht sagen; aber auch eine Skizze, für die man nur wenige Sekunden braucht, kann Schöpfungshöhe haben; da hat Guandalug Recht. Robin (talk’n’judge - DÜP) 14:53, 30. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Foto wurde gelöscht. Könnte man es hier in die Diskussion wieder einfügen, um sich ein Bild davon machen zu können? Gruß EPei 16:02, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Saisonale Frage - Weihnachtskrippe in einer deutschen Kirche

Hallo, nachdem ich im Archiv nichts gefunden habe - ich gehe mal davon aus, dass Bilder von Weihnachtskrippen, wie sie zur Zeit zahlreich insbesondere in katholischen Kirchen aufgebaut wurden, nicht auf Commons hochgeladen werden, da "Kunstwerke, die nicht dauerhaft installiert sind und deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist" und nicht von Panoramafreiheit gedeckt - richtig? Gruß, --78.42.74.48 20:49, 30. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Richtig! Die Panoramafreiheit bezieht sich nicht auf Innenaufnahmen. --S.Didam 21:08, 30. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke! Auch wenns im Ergebnis schade ist. --78.42.74.48 21:10, 30. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn man dann Weihnachtskrippen als Kunstwerke ansieht... --Marcela   16:18, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei größeren Krippen, wie man sie in Kirchen findet, ist allein aufgrund der Gestaltung der Holzfiguren etc. nahezu immer Schöpfungshöhe gegeben. -- Yellowcard 16:53, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Und auch wenn die Figuren alt genug sind bzw. deren Schöpfer lange genug tot ist, wäre ggf. auch das jährlich wechselnde Arrangement auf Schöpfungshöhe zu prüfen. --Eingangskontrolle 11:18, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Todestag des Urhebers unbekannt

Hallo, ich möchte in einem Artikel ein Bild von spätestens 1900 verwenden. Das Buch, in welches es verwendet wird, stammt von 1900. Der Fotograf heißt Josef Bott und kommt aus Brückenau. Ich konnte den Todestag durch Internetrecherche nicht in Erfahrung bringen. Fällt das Bild jetzt unter die 100-Jahre-Regel, oder gehe ich ein Risiko ein, wenn ich es hochlade? Danke und Grüße -- Rainer Lippert 16:49, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn ich die 100-Jahre-Regel richtig interpretiere, geht man jedes Mal in einem solchen Fall ein gewisses Risiko ein. Es handelt sich dabei um eine pragmatische Regel auf Grundlage der geringen Wahrscheinlichkeit, verklagt zu werden – oder sehe ich das falsch? -- Yellowcard 16:51, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Genauso ist es. --Marcela   16:53, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
(BK zum zweiten:) Wenn Du ein Bild gemäß der 100-Jahre-Regel hochlädst, gehst Du immer ein Risiko ein, da es nur eine WP-interne, aber keine gesetzliche Regelung ist. In diesem Fall würden wir dieses Bild akzeptieren; wenn aber Josef Bott vor weniger als 70 Jahre gestorben ist, ist es nicht 100%-ig auszuschließen, daß seine Erben Dich verklagen. Da mußt Du selbst wissen, ob Du das machen willst. (Das ist aber wie gesagt bei allen PD-alt-100-Bildern so.) Robin (talk’n’judge - DÜP) 16:54, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich würde auf jeden Fall dort im Kasten irgendwo noch kurz vermerken/beschreiben, dass du eine Recherche durchgeführt hast ohne Ergebnis. -jkb- 16:58, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
(BK) Hallo, ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man eine zumutbare Recherche, oder so ähnlich halt, betreiben soll. Wie ist das jetzt zu verstehen? Durch googeln konnte ich wie gesagt nichts herausfinden. Sollte man da jetzt noch die vermeintlichen Nachfahren kontaktieren, wann er verstorben ist? Ist das dann nicht etwas pietätlos? Oder eben bei der Gemeinde oder so Anfragen? Das man beim hochladen in solchen Fällen immer ein gewisses Risiko eingeht, ist klar. Grüße -- Rainer Lippert 17:00, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Man kann in solchen Fällen eine Sockenpuppe verwenden, wenn man mit Klarnamen unterwegs ist. --Pölkkyposkisolisti 17:02, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Na ja, falls etwas gerichtlich zu klären wäre, so ist die IP rauszukriegen und somit auch der Uploader, denke ich. -jkb- 17:05, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei Schriftstellern ist es am einfachsten - die werden wie auch Übersetzer irgendwo zentral geführt. Es gibt aber auch Verzeichnisse fon Malern oder Fotografen. Da kann man nachschauen oder die einfach anschreiben. Ob man soviel tun sollte weiss ich nicht so genau. Gründliche google-Suche ist schon einiges Wert. -jkb- 17:03, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Kann man das auch Online einsehen? Ich habe jetzt wohl eine Stunde gegoogelt. Auch in der Hoffnung, eventuell weitere Bilder vom Objekt zu finden. Ich habe in Bücher auch schon gelesen, dass nicht immer die Rechteinhaber zu ermitteln waren. Dann heißt es dort, dass dies dann bei erhobenen Ansprüchen im Rahmen der üblichen Vereinbarungen abgegolten werden. Wie ist das zu verstehen? Um welchen Geldbetrag handelt es sich dann da? Grüße -- Rainer Lippert 17:14, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, online zu recherchieren, die über Google nicht zugänglich (bzw. überhaupt nicht allgemein frei zugänglich) sind, z.B. das WBIS. Sowohl dort als auch im AKL kann ich nächste Woche mal nachsehen, ob sich darin etwas zu Josef Bott findet, ich geb dann kurz Bescheid. Gestumblindi 17:01, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Lösung, eventuell noch auftauchende Rechteinhaber nachträglich zu entschädigen, wie man sie in Büchern häufiger findet, kann hier übrigens nicht funktionieren, da es ja um Bilder geht, die man frei weiterverwenden können muss. In einem Buch geht es um die einmalige Verwendung für eine bestimmte Publikation, die abgegolten werden soll; hier aber werden nur Bilder akzeptiert, die von jedermann unter einer freien Lizenz (oder weil eh gemeinfrei) ohne irgendwelche Zahlungen verwendet werden können - nachträglich auftauchende Rechteinhaber müssten also schon so einer Lizenz zustimmen. Bei einem Bild von spätestens 1900 ist natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Fotograf vor mehr als 70 Jahren verstarb, schon recht hoch, allerdings auch noch nicht überaus hoch - wenn er um 1900 noch ein recht junger Mann war, z.B. etwa 1870 geboren, hätte er nicht ungewöhnlich alt werden müssen, um z.B. erst 1950 im Alter von 80 Jahren zu sterben; die Fotografie wäre dann noch bis 2020 geschützt. Gestumblindi 17:07, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo Gestumblindi, es wäre schön, wenn du dazu etwas recherchieren könntest. @Lupo: Bei meinen Recherchen habe ich meine ich auch Bilder von ihm von 1880 gesehen. Deswegen hatte ich das Bild jetzt sogar schon vorgestern hochgeladen. Wenn er 1880 recht jung war, um die 20, dann war er 1900 um die 40, also am Stichtag 1940 umd die 80. Das mit dem Fotostudio hatte ich auch bemerkt. Deswegen oben mein Hinweis, ob das nicht etwas pietätlos ist, dort anzufragen, wann ihr Vater/Großvater verstorben ist. Grüße -- Rainer Lippert 19:10, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich denke nicht, dass das pietätlos wäre. Erstens dürfte sein Hinschied schon eine Weile her sein, so dass Du kaum riskierst, in noch frische Wunden zu stechen. Und ausserdem kann man ja auch taktvoll nachfragen; brauchst ja nicht nur kurz und bündig zu fragen, wann er starb. Erkundige Dich doch einfach 'mal allgemein nach seinem Leben, wo er aktiv war, seit wann er fotografierte, wie er dazu kam, was er so gemacht hat. Als Einstiegspunkt bieten sich seine Fotos an; diese scheinen ja recht divers zu sein (Flugaufnahmen, der Baum, dann aber auch diese eher schnappschussartigen Caféhaus-Bilder von 1913/17). Manchmal ergeben sich ganz interessante Biografien bei diesen frühen Fotografen. Wer weiss, vielleicht sogar etwas Lexikon-Würdiges? Lupo 21:14, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Auch an dieser Stelle passend: Wenn es um österreichische (Berufs-) Fotografen aus der Zeit vor 1945 geht, ist die Datenbank der Albertina die erste Anlaufstelle. [2] Man kann getrost sagen, was dort nicht drin steht, ist auch an anderer Stelle nicht zu finden. (Und schon gar nicht mit "vertretbarem Aufwand") -- Herby 19:17, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Leider konnte ich die Lebensdaten von Josef Bott auch nicht finden; weder WBIS noch AKL kennen ihn, auch der "Deutsche biographische Index" nicht. Die oben von Herby genannte Datenbank ebensowenig, wie es scheint. Lupos Tip, sich an die Nachfahren zu wenden, dürfte somit am ehesten erfolgversprechend sein. Gestumblindi 22:27, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ok. Danke dennoch für die Bemühungen! Grüße -- Rainer Lippert 19:01, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Deutschlands teuerste Lagen

Sehen wir von den potenziellen Löschanträgen einmal ab: Wäre das Erstellen dieser Liste in WP eine URV? In dieser Hinsicht könnte auch ein Blick auf 500 beste Alben aller Zeiten (Rolling Stone) nicht schaden. Danke, --Flominator 12:22, 1. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das wäre zumindest sinnlose Verschwendung von Speicherplatz auf der Löschdiskussionsseite. Diese "Erhebung" dient ausschließlich als Werbemaßnahme des veröffentlichen Maklers. 82.113.106.24 14:55, 1. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Speicherplatz ist kein Problem (aber mehrere zig DIN-A4-Blätter voll über irgendwelche Blogs oder Botaniker diskutieren ist dann doch irgendwie sinnlose Speicherplatzverschwenung...). -- Chaddy · D·B - DÜP 18:51, 1. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ist denn die Liste wirklich so schlimm, das man mir keine Antwort auf die Frage geben kann? ;) --Flominator 09:23, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Der Spiegel-Auszug aus der Liste hat keine Schöpfungshöhe und stellt nach meiner dreisten Meinung nicht mal ansatzweise einen wesentlichen Teil einer geschützten Datenbank dar. Urheberrechtlich ist das unproblematisch. Wenn jedoch größere Teile der Miethöhendatenbank dieses Maklers - mehrere Jahre oder mehr Einträge - sofort oder sukzessive übertragen würden, wäre nicht sofort aber absehbar die Grenze zum Datenbankschutz überschritten. 89.0.129.42 14:41, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo zusammen. Mich ärgert es immer wieder wenn ich sehe dass die englische Wiki aufgrund von fair use Animationen von bisher ungebauten Gebäuden zeigen kann. Ich frage mich, ob es irgendwie möglich ist für dieses Bild eine Freigabe zu bekommen. Könnte jemand weiterhelfen? Grüße Jerchel 16:39, 1. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Außer den Urheber um eine freie Lizenz zu bitten gibt es keine andere Möglichkeit. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:53, 1. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
In CAD selbst zeichnen und rendern geht auch. --Marcela    20:20, 1. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Und wer ist der Urheber? Das ist das Problem: Silverstein Properties, die Architekten oder die New Yorker Hafenbehörde? Jerchel 22:32, 1. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Anfertigung eines solch detaillierten Renderbildes stellt ein eigenes Werk dar. --Marcela   22:37, 1. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ja, aber Bearbeitung des Werkes des Architekten. Die ist wohl wahrscheinlich selber nicht erlaubnispflichtig, jede Veröffentlichung oder Verwertung bedarf aber der Einwilligung des/der Urheber/s des bearbeiteten Werkes. 82.113.121.24 09:33, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich habe das Bild nicht bearbeitet. Keiner in der Wiki. Das Bild ist ja gut genug. Vermutlich ist der Architekt der Urheber. Aslo SOM. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass das Bild frei gegeben wird. Nur finde ich komisch, dass das Bild etliche Webseiten zeigen, auch Zeitungen etc. Die müssen doch auch eine Genehmigung haben. Jerchel 12:30, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Für die ist es aber einfacher, die können fragen "Dürfen wir das Bild benutzen? Wir schreiben auch laut und deutlich den Namen des Architekturbüros drunter!" während du für Wikipedia fragen musst: "Willst du, das jeder das Bild Benutzen kann und damit tun und lassen kann, solange nur dein Name in irgendeiner teilweise sehr versteckten Form erwähnt wird."--84.160.195.145 16:27, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
 
Konkretes Beispiel

In Argentinien gibt es ein (geniales) Gesetz, das sagt, dass Fotografien nach 20 oder 25 Jahren in die PD übergehen. Können trotzdem Bei Verwendung im Ausland (etwa in Deutschand) Ansprüche der AutorInnen bestehen? --goiken 19:10, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Falsch interpretiert. Da steht, daß das RaeB im Gegensatz zu Deutschland (10 Jahre) 20 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten endet: „El consentimiento a que se refiere el artículo 31 para la publicación del retrato no es necesario después de transcurridos 20 años de la muerte de la persona retratada.“. --Marcela   19:55, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
eigentlich gehts mir nicht ums RaeB, sodern ums Uhrheberrecht. Da lese ich

„Para las obras fotográficas la duración del derecho de propiedad es de VEINTE (20) años a partir de la fecha de la primera publicación.“

»etwa: For Fotografien beträgt die Dauer des Urheberschutzes 20 Jahre von der ersten Veröffentlichung an.
RaeB kann natürlich auchn Thema sein. Aber bevor wie hier anfangen, zu spekulieren, wie denn der argentinische Gesetzestext zu lesen sei...Hat das für die deutsche WP und ihre WeiternutzerInnen überhaupt ne Relevanz?--goiken 20:06, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Stimmt, hätte weiter lesen sollen ;) Argentinien hat sowas wie Copyright, also Pflichteintragung von Urheberrecht. Ich frage mal einen argentinischen Fotografen. --Marcela   20:26, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
merci-- goiken 20:34, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Es wird hier nicht einheitlich gehandhabt, wie mit ausländischem Recht umgegangen wird. Bis zum Auftauchen der Bundesarchivs-Bilder haben wir uns hier strikt an DACH-Recht orientiert, was Commons-Bilder von (z.B.) Adolf Hitler betrifft. Die wären beispielsweise nach finnischem Recht (wenn in Finnland entstanden) zulässig und sind deshalb auch auf Commons vorhanden. Commons beurteilt nach Herkunfts- und USA-Recht, somit sind derartige finnische und vielleicht auch argentinische Bilder dort akzeptiert. Wir hier haben sowas üblicherweise nicht akzeptiert. Aber seit die Bundesarchivs-Bilder auf Commons sind, kümmert sowas kaum noch jemanden. --Marcela   20:39, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Jap; Das wäre auch meine Naive Position/Meinung. Solange kein Präzedenzfall aufm Tisch liegt, wo jemand ne entsprechende Nutzung um die Ohren gehauen bekommen hat, braucht uns das nicht zu stören. Entsprechend markiert sind die Dateien ja, sodass, wenn die Suppe wegen irgend einer Tagesaktualität einmal hochkochen sollte, wir da handeln können.--goiken 20:44, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
So einfach würd ich das jetzt nicht sehen... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:11, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wie siehst du das denn? (Dass diese Meinung etwas sehr Naiv ist, ist der Grund weshallb ich gefragt habe, ob das haltbar ist.)--goiken 21:14, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wir dürfen nicht solange wissentlich gegen das Gesetz verstossen (mag man von diesem Gesetz auch halten was man will), bis es Probleme gibt, sondern gar nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:18, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ja das ist vollkommen unstrittig. Meinst du etwa, dass hier ein Verstoß vorliegen könnte.(Denn genau das ist ja die Frage, in der wir uns gerade, wenn ich nichts missverstehe, ein "Weiß nicht genau, aber eher nein" überlegt hatten) Wenn ja warum? --goiken 21:21, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hier bei uns sind Fotos bis 70 Jahre nach dem Tod geschützt. Das argentinische "copyright" könnte allerdings eine Lücke darstellen. --Marcela   21:23, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ist das mal wieder ätzend. Sind Bilder in Argentinien gemeinfrei, sind sie es via Schutzfristenvergleich auch in DA (EU)/CH (RBÜ), es sei denn der Fotograf hat noch eine andere Staatsbürgerschaft --FrobenChristoph 02:16, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist schon klar. Argentinien hatte allerdings in den Jahren der Militärherrschaft einige sehr seltsame Gesetze, wonach gewisse Werke an den Staat gefallen sind. --Marcela   14:06, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Noch mal Back to Topic: Was machetn wir nun mit all diesen Bildern? Wenn das mit der nichtargentinischen Staatsbürgerschaft ein Problem ist, wie lösen wir das? Wollen wir alle ausschließen, wo sich nihct nachweisen Lässt, dass der/die FotografIn keine DACH-Staatsbürgerschaft hat? --goiken 22:35, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Da die Verantwortlichen auf Commons damit kein Problem haben und wegen des erwähnten Schutzfristenvergleichs würde ich es pragmatisch handhaben und die Bilder hier benutzen. --Marcela   22:44, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte um Hilfe

 
Lizenz wurde inzwischen geändert --Flominator 10:04, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wie könnte man dieses Bild von flickr lizenzkonform in die Wikipedia übertragen: http://www.flickr.com/photos/szafoto/1665518534/in/set-72157602571731505/ ? Herzlichen Dank schonmal für eure Hilfe! Firobuz 13:16, 3. Jan. 2010 (CET)--[Beantworten]

Hmm. Das Bild ist mit '(C) All rights reserved' markiert. Da muss der Fotograf einer freien Lizenz erst mal zustimmen, sonst wird das vmtl. nix. --Guandalug 13:34, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Alles klar, Dankeschön! Dann lassen wir das besser, zu umständlich! Danke und schöne Grüße Firobuz 13:38, 3. Jan. 2010 (CET)--[Beantworten]

Derivate bei Commons

Hallo! Auch wenn ihr sonst eher nicht zu Commons beratet (oder nichts davon haltet), hätte ich gern etwas Beteiligung hier bzw. eine Meinung dazu. (von mir aus auch zu den Stargates) -- Don-kun Diskussion Bewertung 20:37, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Foto von T-Shirt mit Michael Roman Grafik

 
Ähnliches Motiv. Ist dieses Bild erlaubt?

Hallo, das hier abgebildete T-Shirt hab ich auch. Darf ich es fotografieren und hochladen? Ich würde mich freuen, wenn in Sachen Schöpfungshöhe erfahrene Benutzter antworten würden. Vielen Dank.--Tankwart 07:05, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist Kunst und hat daher per se Schöpfungshöhe... -- Chaddy · D·B - DÜP 07:58, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Gibt es nicht auch sowas wie Gebrauchskunst? In der vergangenheit wurden hier vergleichbaren Grafiken die Schöpfungshöhe abgesprochen. In erster Linie handelt es sich ja um ein T-Shirt. Bitte mal noch ein paar andere Meinungen. Danke!--Tankwart 01:24, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Diese Grafik hat aber keinen Gebrauchszweck. Sie verziert ledigliche ein T-Shirt. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:27, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Eindeutig Kunst und SH vorhanden. --Marcela   01:37, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Was ist dann mit diesem Bild, da ist das gleiche Motiv auch zu sehen.--Tankwart 09:10, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist eine gute Frage. Wenn man sich nur mit dem Abgebildeten beschäftigt, ist das T-Shirt Beiwerk, das Foto also ok. Wenn man das Bild als Abbildung von „Das Tote-Hosen-T-Shirt Nr. X“ sieht, ist es kein Beiwerk.
Heißt das, im Artikel Andreas von Holst ist das Bild ok; im Artikel T-Shirt von Michael Roman oder auch Michael Roman an sich dürfte man es nicht verwenden? Robin (talk’n’judge - DÜP) 11:24, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Soweit ich weiß erlaubt eine Commons Lizensierung eine Verwendung jeder erdenklichen Art. Es gibt aber haufenweise Bilder von Leuten mit aufwendig gestalteter Kleidung. Sollen die jetzt alle rausfliegen wenn der Aufdruck Schöpfungshöhe hat?--Tankwart 11:33, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das kommt darauf an, was nach dem Verständnis eines vernünftigen Betrachters dargestellt wird. D.h. ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk im Hintergrund bei einem Bild einer Person ist ok. Fotografiere ich allerdings das Kunstwerk und stelle nur eine Person daneben ist das verboten. Was jeweils vorliegt ist im Zweifelsfall umstritten. Größe, Unschärfe, Position im Bild, Verdeckung etc. wären einige der Prüfsteine. Wenn du ein T-shirt nur anziehst, um dieses zu fotografieren, ist dein Hals und die Arme nur Beiwerk. --Eingangskontrolle 11:34, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Artikeltext stammt zu wesentlichen Teilen aus einer Seminararbeit (erl)

Ich beziehe mich auf diesen Artikel: A5 (Algorithmus)

Wesentliche Teile des Artikels entstammen wörtlich der Seminararbeit von Philipp Südmeyer, verlinkt bei den Quellenangaben (die hier: [3]). Eine Erlaubnis zur Nutzung des Textes liegt mMn nicht vor. Ich habe den Autor kontaktiert, bin mir aber nicht sicher was nun das korrekte weitere Verhalten anbelangt. Auf eine Antwort warten? Text gleich löschen? Was anderes? --Nobbi 10:13, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich habe im Artikel die übernommenen Teile durch den URV-Baustein ersetzt (bitte prüfe das noch einmal und korrigiere evtl.) und einen entsprechenden Eintrag auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen vorgenommen. Sollte keine Freigabe erfolgen, dann wird der Artikel gelöscht. - Auf dieser Seite ist die Sache erledigt. --tsor 11:27, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Urheberrecht der Bilder von Hermann Walter († 1909)

Hallo,
ich bin in den WP:Commons auf folgende Bilder von Hermann Walter gestoßen: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Hermann_Walter. Das Stadtgeschichtliche Museum Leipzig hat (beinahe) alle Positive/Negative von Hermann Walter 1935 käuflich erworben (Quelle: ISBN 9783980660242). Zwar sind einige Bilder im Internet zugänglich (Fotothek des Stadtgeschichtlichen Museums), aber da nur unter Creative Commons mit Ausschluss der kommerziellen Nutzung. Ich habe deswegen eine EMail an das Museum geschickt... Heute kam folgende nicht überraschende Antwort:

Sehr geehrter Herr ****,

Sie sprechen eine außerordentlich komplexe Materie an. Auch wenn die Urheberrechte von Hermann Walter abgelaufen sind, heist das nicht, das diese Bilder frei von allen Rechten sind. Das Stadtgeschichtliche Museum hat die Glasnegative 1935 mit alllen Rechten übernommen. und ist unzweifelhaft Eigentümer der in in der Sammlung des Hauses verwalteten Positve und Negative. Für die Nutzung der Bilder erheben wir kraft der Sachwalterschaft an den uns übertragenen Fotos eine auf die konkrete Nutzung abgestimmte Gebühr. Sollte eine andere Institution oder Privatperson über eigene Originale verfügen (was durchaus möglich ist) kann sie über ihr Eigentum frei verfügen. Gern könen Sie mich anrufen, wenn Sie noch weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen Christoph Kaufmann Fotothek

Stadtgeschichtliches Museum Leipzig Böttchergäßchen 3 04109 Leipzig Tel.: +49(0)341-96513-21 Fax: +49(0)341-96513-52 E-Mail: christoph.kaufmann@leipzig.de Internet: http://www.stadtgeschichtliches-museum-leipzig.de

Laut Flominator handelt es sich hier um Copyfraud. Ist dies richtig? Wenn ja, dann könnten alle Bilder dieses Fotografen (ich habe ein Buch mit zirka 190 Bildern) hier ohne Probleme hochgeladen werden. Dies wäre wirklich eine Bereicherung für die WP MfG - Appaloosa 16:09, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja, das ist Schutzrechtsberühmung, trifft man bei Archiven und Museen oft an. Die Bilder sind gemeinfrei und unterliegen nicht mehr dem Urheberrecht. Egal, wer die Glasnegative besitzt. --Marcela   16:18, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ist Schutzrechtsberühmung wie in diesem ja schon recht extremen Fall eigentlich irgendwie belangbar? Ich wette, dass der werte Herr Kaufmann da bewusst Falschinformationen streut, denn die Materie ist alles andere als "komplex", sondern eigentlich sehr eindeutig. -- Yellowcard 16:32, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Jeder darf aus seinem Eigentum Profit schöpfen. Sei es durch Eintritt in Museen, sei es durch Gebühren für Dateien. Solange keine Behauptung aufgestellt wird, daß man über das Urheberrecht verfüge, ist das durchaus im gebräuchhlichen und erlaubten Rahmen. --Marcela   18:42, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das Urheberrecht ist erloschen, aber das Museum kann natürlich Geld für die Nutzung ihrer Originale bzw. für verkaufte Kopien verlangen. Und es kann für Nutzung und Verkauf zusätzliche Einschränkungen der weiteren Nutzung mit dem Käufer vereinbaren. Dadurch finanzieren sich diese Einrichtungen unter anderem. Nur gelten solche Einschränkungen ausschließlich zwischen dem Museum und demjenigen, der dem Museum dafür Geld gezahlt hat (sprich: der mit dem Museum einen Vertrag eingegangen ist). Wer keinen (Kauf-/Nutzungs-)Vertrag mit dem Museum hat, kann mit den Bildern natürlich nach Belieben machen was er/sie will. --Kam Solusar 18:53, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Image to be merged to Commons

I would like to get Datei:081067l.jpg merged to Commons, so it can be used in articles in Wikipedia on other languages. Unfortunately, I can not do it myself. I hope that anybody please will help me. Thank you. Fanoftheworld 18:31, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

I do'nt see a problem wth this pictures on Commons. --Marcela   18:46, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ralf und Englisch? ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 20:59, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
I tried to move the files but it seems uploading to Commons doesn't work at the moment. --BerntieDisk. 18:48, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Thank you for trying. I hope that you will try again a little later. Fanoftheworld 19:55, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
done --h-stt !? 23:46, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Und warum hat dem niemand gesagt, das der Dateiname ungeeignet ist? --Eingangskontrolle 11:38, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo, heute hat eine IP diesen Artikel erstellt. Der Mann ist zweifellos relevant und wichtig und ich wundere mich, dass es nicht längst einen Artikel über ihn gab :-) Allerdings habe ich festgestellt, dass der Artikel eine direkte Übersetzung einiger Absätze (nicht des gesamten Artikels) aus dem gleichnamigen Artikel der englischen WP ist. Hätte ein Versionsimport stattfinden müssen oder ist das auch so ok? --adornix 19:16, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Versionsimport ist schon der Goldene Weg, kann aber Problemlos nachträglich erfolgen.--84.160.212.89 19:49, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ob er wirklich ganz so golden ist, ist umstritten. Theoretisch genügt auch eine einfache Übernahme der Versionsgeschichte (z. B. auf die Diskseite oder direkt in den Artikelquelltext. Versionsimport ist aber hier problemlos möglich und sollte dann schon bevorzugt werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:00, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Happolati hat's erledigt. Danke! adornix 22:55, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Golden deshalb, weil man mit einem Versionsimport auf keinen Fall falsch liegt. Die Textversion der Versionsgeschichte sagt nichts darüber aus wer wie viel zum Artikel beigetragen hat.--84.160.212.89 00:49, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wer wie viel beigetragen hat ist nur insofern von Bedeutung, als dass dann entschieden werden kann, wer überhaupt alles als Urheber in Frage kommt und wessen Änderungen keine Schöpfungshöhe haben und somit gemeinfrei sind. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:18, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Eben, wenn also unkommentiert Leute, die nichts schöpferisches als Autoren angeben, begehen wir indirekt Copyfraud.--84.160.207.169 22:14, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Versionsproblem

Mal eine etwas theoretische Diskussion. Leider wird das eventuell technisch notwendig. Es ist möglich, Artikel per XML zu exportieren und auch wieder zu importieren. Dies ist nötig, wenn wie bei Oberleitungsbus der Abschnitt "Geschichte" ausgegliedert werden soll. Nun ist aber dieser Artikel derart groß und hat 3500 Edits, daß der Re-Import Probleme bereitet, die XML-Datei ist 416 MB groß. Als einziger Wikimedia-weit macht sowas bisher DerHexer. Nun ist beim Oberleitungsbus eine Grenze erreicht, wo es wahrscheinlich sehr schwierig, wenn nicht unmöglich ist, das zu importieren. Ob es möglich sein wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen, solch ein Import dauert mehrere Stunden. Wenn das nun nicht klappt, haben wir folgende Optionen:

  • Serveradmin fragen, daß die XML händisch eingespielt wird (die technisch sicher einfachste Lösung, allerdings wohl kaum praktikabel)
  • Artikel mit Versionsgeschichte extern lagern und verlinken (Wikia oder so) - suboptimal
  • Versionsgeschichte als Kommentar auf die Disk, wie wir das vor Jahren gemacht haben (unsauber, weil nicht nachvollziehbar, wer was editiert hat)

Alle 3 Versionen sind nicht optimal. Wie gehen wir mit sowas um? --Marcela   01:03, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich würde die unsaubere dritte Lösung bevorzugen. --tsor 01:05, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich auch, wenn 1) nicht möglich. Dürfte lizenztechnisch auch weitgehend in Ordnung sein. -- Yellowcard 15:17, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn Import nicht klapt, wobei ich auch Varaitnt 1 einschlisse. Ist denke dritte Variante vertrettbar. Begründung; Die Versiongeschichte des Ausgelagerten Artikels "Geschichte des Oberleitungsbuses" kann ja dann immer noch in Oberleitungsbus nachgeschaut werden. Ein Permanentlink auf die Version bevor ausgelagert wurde kann da ja auch gesetzt werden. Wobie die 3500 Versionen des Hauptartikel immer noch Problematisch sind. Denn da eine Versionslöschung machen zu müssen ist einfach gesagt Scheisse. Die Versionsgeschichte von megagrossen Meta- und Diskusionseiten, archivieren man ja nicht grundlos mit verschieben und neuanlegen. Eventeull ware das eine alternative. Das man den Artikel Oberleitungsbus schreibgeschütz verschiebt und beide Artikel neu anlegt, mit Verweis auf denn archiviert Artikel. Klar bei beidne wäre dann auf Dikusionseite Variante 3 anzuwenden. Bobo11 21:09, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Frage, ob Datei gemeinfrei

 

Bei diesem Bild zweifelt ein User an der Gemeinfreiheit, da die Skulptur nicht im öffentlichen Raum steht sondern im Museumspark. Da es um eine Kandidatur geht, wäre eine Aussage hierzu sehr hilfreich. Danke im Voraus -- Alinea 15:10, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wo das Kusntwerk steht ist für die Panoramafreiheitfrage eigentlich irrelevant (denn gemeinfrei geht schon mal gar nicht), sondern wo der Fotograf stand als er die Aufnahme gamacht hat. Solange er sich dabei im öffentlichen Verkersraum befand, ist es möglich hier auf de: möglich eine Aufnahme unter Berufung auf die Panoramafreiheit einzustellen.Bobo11 15:14, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hast natürlich recht, es geht um Panoramafreiheit. Öffentlicher Verkehrsraum ist auch der Skulpturenpark selber, der wohl zum Museum gehört? Bin nicht der Fotograf, kann daher nur vermuten. -- Alinea 15:42, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Erstmal hat das Bild nichts auf Commons verloren, dort ist es nämlich nicht gestattet, da nach niederländischem Recht keine panoramafreiheit greift. Also bitte an einen Admin: hierher verschieben. Nach DACH-Recht ist es unbedenklich, wenn es dauerhaft angebracht ist. Steht das auf einer Stahlplatte oder einem beton-Fundament? Kann ich nicht eindeutig beurteilen. Wenn Stahlplatte, dann ist es auch hier nicht geeignet, da bewußt transportabel angebracht. --Marcela   17:20, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das Bild sieht nach Stahlplatte aus, denke ich, habe das Bild aber nicht hochgeladen und kenne den Standort nicht aus eigener Anschauung. Habe gesehen, dass Du die Löschung auf Commons veranlasst hast. Vielen Dank für die Auskunft -- Alinea 17:30, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
The sculpture is part of the (very large) outdoor collection of the Sculpture Park and is mentioned as such in the KMM's own literature. It is permanently placed in the public space and freedom of panorama in the Netherlands is applicable for such works of art (see Freedom of Panorama: The Netherlands. I have no idea why nobody simply reads what Wikimedia Commons writes about that!. Greetings, --Gerardus 17:47, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
There is since 2004 a regulation in the Netherlands very near the german Freedom of Panorama but this is no valid for sculptures. --Marcela   17:56, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
This is absolute nonsence! --Gerardus 18:04, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Jetzt muß jemand ran, der englisch kann: http://commons.wikimedia.org/wiki/COM:FOP#The_Netherlands Falls ich Gerardus Unrecht getan habe, bitte ich um Entschuldigung. --Marcela   18:07, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Erläuterung FOP NL im öffentlichem Raum (niederl.): Toelichting FOP Nederland. Vielleicht is dass hilfreich? Grüsse,--Gerardus 18:25, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
I have added Template: FoP-Nederland to the image as you will see from now on. --Gerardus 19:30, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
And I have delete my deletation request. Sorry. --Marcela   19:53, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nun ja, es ist die Frage, was in den Niederlanden unter „in a public place“ verstanden wird. Frei zugänglicher öffentlicher Raum oder einfach nur unter freiem Himmel? Der Uploader nimmt anscheinend letzteres an. --Paulae 00:10, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn der Park ohne Eintritskarte zugänglich ist (=öffentlicher zugänglicher Park), würde ich auch seinen Standpunkt vertretten. In der Schweiz wäre dies ein öffentlich zugänglicher Ort, wie er von der schweizerischen Panoramafreiheit gefordert wird. Bobo11 15:29, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Auch ein Park mit Gebühren ist ein öffentlich zugänglicher Ort, was hat bezahlen mit dieser Definition zu tun. Das sollte doch bedeuten dass an einem Gebührenfreie Tag es kein problem ist, an andere Tage doch. Nicht-öffentlich bedeutet nur Privatgelände oder Eintritt für Mitglieder,oder nach Einladung oder so etwas ähnliches. Und öffentliche Ort ist doch nicht gleich öffentliche Raum? Im Gebäude kann nicht photographiert werden. Teile der Kollektion befinden sich aussen dem Park aber innerhalb Nat. Park De Hoge Veluwe. KMM ist übrigens eine Stiftung, die Kollektion gehört der Staat. Photographieren ist gestatten.--Gerardus 15:48, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Dazu noch: "Openbare ruimte (Öffentlichen Raum)= Publiek domein, alle voor het publiek toegangelijke plaatsen ......of je daarvoor moet betalen of niet ....". Frei übersetzt vom niederl.: Alle für das Publikum zugängliche Orte .....ob mann dafür ein Gebühr bezahlen muss oder nicht ... Zitat aus der obergenannte Erläuterung Privacy/Panoramafreiheit NL - Kapitel: Was ist "Openbare ruimte". --Gerardus 18:07, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das kein Eintritt ist eben der Nachweis das er wirklich öffentlich zugänglich ist. Bei einem Eintritt kann eben durchaus eine Benutzungsregelemet in Kraft tretten, das eben komerzieles Fotografieren nicht erlaubt (was dann ein Verstoss gegen das Hausrecht wäre, nicht unbedingt gegen die niederländische Fotografierfreiheit). Mit Eintritt, kann es eben Fusangeln geben, die einem manchmal nicht mal mitgeteilt werden. Ist der Eintritt hingegen zu bestimmten Zeiten (Ja, ein Tag im Jahr reicht!) frei, ist er eben in der Schweiz nach der aktuellen Rechtsprechung für die Panoramafreiheit klar öffentlich zugänglich. Aus Urhebersicht ist das Kunstwerk entwerder frei zugänglich oder eben nicht, wenn es an einem Tag frei zugänglich ist und zu diesem Zeitpunkt regukär fotografiert werden kann, ist es egal wann genau das Foto gemacht wurde (Im Streitfall, musst du beweisen können das es einmal frei zugäglich war). Bei Parks mit Eintritten gibs es unterschiedliche Meinungen. Wobei mir mal erklärte wurde, das wenn es ein Benutzungsentgelt ist (z.B. in Botanischen Gärten, und Freibädern) die aufgestellten Kunstwerke unter berufung auf die Panoramafreiheit fotografiert werden dürfen. Bei einem Museumspark, der nur mit Eintritt besucht werden kann, wäre ich vorsichtig. Allgemein, um sich in der Schweiz auf die Panoramafreit berufen zu können muss der Grund aber unter freiem Himmel sein (Hilfmittel sind nicht erlaubt, ich muss mich somit auf gewachsenem Boden befinden). Überdeckt gilt die Panoramafreiheit nur eingeschränkt, hier ist nur von öffentlichem Strassenraum aus, kein Konflikt zu erwarten. Die gilt auch für erhöhte Standorte wie (Strassen-)Brücken, da die unter öffentlichen Verkehrsraum fallen (Wichtig hierbei ist, dass es sich um einen öffentlichen Weg und keine Privatweg handelt). Bei der Wortwahl, ohne Urteil aus den Niederlande zu kennen, würde ich zumindest freien Zutritt (Ohne Eintrittspreis) vorausetzen. Mit Eintritt wäre es mir persönlich ein zu heisses Eisen (Ich würde ein soches Bild von mir gemacht nicht hochladen, wenn ich da Eintritt bezahlt hätte). -- Bobo11 20:47, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nach deutschem Recht ist auch Privatgrund zulässig, wenn dieser öffentlich erreichbar ist, also unumzäunte Grundstücke, Friedhöfe, Flugplätze usw. --Marcela   20:57, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das mit den Tag ohne Gebühr war meine eigene Idee dazu (das gab es indertat, weiss nicht mehr wann), aber das hat im allgemeine nichts mit der Stellungnahme zu tun dass es in den Niederlanden handelt um ALLE FÜR DAS PUBLIKUM ZUGÄNGLICHE ORTE, also um ÖFFENTLICHER RAUM, wie auch Bahnhöfe, Shoppingcenter, Laden, Horecageschäfte (Hotel, Restaurant, Café), Parkhäuser, Casinos, etc. - mit oder ohne Gebühr. Muss ich noch weiter gehen. Wir leben hier nicht in der Schweiz und auch nicht in Deutschland wo Sculpturen von der Strasse aus gesehen werden müssen. Mir reicht es jetzt. Du glaubst mir oder du glaubst mir nicht. Schluss jetzt. --Gerardus 22:10, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich habe 'mal Panoramafreiheit#Niederlande angepasst. Gerardus, wenn Du Belege für "Shoppingcenter, Laden, Horecageschäfte (Hotel, Restaurant, Café), Parkhäuser, Casinos" lieferst, kann das dort auch noch eingebaut werden.
Allerdings ist zu beachten, dass in DACH die Regeln der UrhGs von D, A, bzw. CH zum tragen kommen, nicht jene von NL. Während die NL-Regeln für Commons und die nl-Projekte von Interesse sein mögen, sind sie hier, wo nach DACH-Recht gegangen wird, herzlich irrelevant. D.h. nach DACH-Recht wären Fotos, die unter NL-FOP gemacht wurden und die Werke in einem Gebäude zeigen, hier auszuschliessen. Lupo 12:13, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
@ Lupo: see my answer on your discussion page here on de.wiki! I stopped my discussion on this page. This is a matter for Commons only.--Gerardus 14:02, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Datei:Tallest Buildings new.PNG

  Hallo, wie kann ich von dieser Datei eine neue Version hoch laden. Ich will den Chicago Spire rauswerfen und das One World Trade Center einfügen. Die Mittel dazu hätte ich. Gibt es zwecks Urheber etc. ein Problem, denn ich weiß nicht wer der Urheber ist, wenn ich auch an dem Bild pfusche. Grüße Jerchel 18:37, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein, so passt das eigentlich schon. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:43, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Warum wird das neu einfügte Gebäude nicht angezeigt, obwohl ich es hoch geladen habe? Jerchel 18:49, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bei mir wird es angezeigt. Leere mal deinen Browsercache (mit Strg + R im FF bzw. Strg + F5 im IE). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:32, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ist das dortige Zitat noch zulässig oder eine URV? -- Rosentod 21:58, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Obwohl im ersten Moment recht viel Text, weiß ich nicht, inwieweit diese Textpassage Schöpfungshöhe aufweist. Im Rahmen des Zitatrechts wird das wohl zu viel Text sein, nehme ich an. IANAL. -- Yellowcard 22:18, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

eingestelltes *jpg-Bild neugezeichnet

Hallo, werden Urheberrechte verletzt, wenn ich folgendes Bild Datei:Indoxyl Reaktionen.jpg neu zeichne und dann als *.svg-Datei wieder bei Commons einstelle. Wäre das ok? Der Einsteller des Bildes scheint auch der Urheber der Datei zu sein. Danke für eine Antwort. Gruß -- Roland1952DiskBew. 22:17, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wo siehst Du Schöpfungshöhe? Zeichne es ab. -- Rosentod 22:27, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
ACK, kein Problem. --Marcela   22:30, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für eure Antworten. Gruß -- Roland1952DiskBew. 23:07, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

People, help me please!

Guys, hilf mir bitte! Ich habe einen Artikel über den Bildhauer Shmatko. Artikel gelöscht. Ich bin der Autor. Warum ist es entfernt? Bitte Wiederherstellung des Artikels.


People, help me please! Guys, help me please! I created an article on the sculptor Shmatko. Article deleted. I am the author. Why is it removed? Please restore the article.

--Rerter 14:47, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Es geht um den Artikel Nikolai Schmatko. Bitte klicke mal dorthin. Da steht genau, was zu tun ist (Freigabeerklärung per mail an das Supportteam senden). Wenn Du Fragen dazu hast melde Dich bitte auf meiner Diskussionsseite. Gruß --tsor 14:50, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Produktfoto, Schöpfungshöhe

Ich möchte ein Produktfoto hochladen. Es handelt sich um die Verpackung einer Frischhaltefolie der Marke Aro (Metro-Hausmarke, vorher Goldmarke). Es geht dabei um die Verwendung einer gemeinfreien Schrift auf der Packung. Neben dieser ist aber das Markenlogo und ein grünes Packungsdessin sichtbar.

Kann man einen rechtmäßigen Upload direkt ausschließen? War diese Frage umsonst? Oder könnte das Markensymbol (und das „einfache“ Packungsdesign und das gesamte Foto) unter „nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht“ fallen?

Doof, dieses kann. Eine Abbildung habe ich im Internet leider nicht gefunden. -- Gohnarch░░░░ 20:20, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das Logo macht keine Probleme. Zum restlichen Packungsdesign kann ohne Ansicht der Packung nichts sagen. Design bedeutet aber von vornherein schon mal, dass die Schwelle zur Schöpfungshöhe ziemlich hoch liegt (im Gegensatz zu "Kunst"). Lade die Packung doch einfach mal hoch (notfalls auch als Socke), wenn nötig, kann sie auch wieder gelöscht werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:26, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

gerne Fotos online stellen, aber Rechte unklar

Hallo zusammen, Ich habe eine Frage bezgl. Foto-Rechte:

Folgender Sachverhalt: Wir möchten zusätzlich 2 Fotos bei Wikipedia - Beitrag: HfÖ - online stellen. Beide sind aus dem Archiv Hochschule für Ökonomie (HfÖ), die Urheberechte liegen hier bei der Hochschule für Ökonomie, Fotograf war Herr Jürgen Ritter, Angestellter der HfÖ. - Kontakte zum Fotografen gibt es nicht mehr. - Die HfÖ wurde 1991 aufgelöst, einen Rechtsnachfolger gibt es nicht.

Zu erwähnen sei noch, dass die Fotos bereits in der Wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht waren/sind. Im Impressum dieser Fachhochschulzeitschrift steht: "Zitation und auszugsweiser Nachdruck mit Quellenangabe ist gestattet." Der Herausgeber war der damalige Rektor der HfÖ.

Desweiteren würden wir gerne noch ein Fotoscan des Titelblattes der Wissenschaftlichen Zeitschrift der HfÖ "Beiträge aus Forschung und Lehre 1950 -1985" Nummer 3/85 veröffentlichen.

(Wie) Können wir diese Fotos veröffentlichen?

Und welcher Lizenztyp wäre das?

Ich hattte bereits per Email mit Wikipedia Kontakt aufgenommen. Sie haben mir für mein Anliegen dieses Forum empfohlen.

Danke, --Ankataris

Hallo Ankataris, das reicht für eine Veröffentlichung unter freier Lizenz leider nicht aus - die müsste der Fotograf, der auch der Urheber ist und bei dem die entsprechenden Rechte daher liegen, schon damals eingeräumt haben (oder man müsste ihn jetzt ausfindig machen und ihn um eine entsprechende Freigabe bitten). Gruss Port(u*o)s 20:47, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich habe 1988-90 einige Male mit Jürgen Ritter von der HfÖ zussammeen fotografiert, ich habe als Student der ISB im Wohnheim im Aristotelessteig gewohnt. Der war meines Wissens aber Sportlehrer, zumindest hat er dort Trainer gemacht. Er war definitiv nicht bei ADN oder Zentralbild. Und Freigaben aals Angestellter beinhalten nie das Urheberrecht. Vollumfängliche Nutzungsrechte hat man in der DDR nur an ADN oder Zentralbild vergeben, daher stellt die Veröffentlichung der Hochschule eine Urheberrechtsverletzung dar und waar unzulässig, der Fotograf muß befragt werden. --Marcela   21:13, 7. Jan. 2010 (CET) PS und vom Thema abweichend: soso, das OTRS schickt ddie Anfragen zu uns? Sollte uns das zu denken geben? --Marcela   21:14, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Buchcover

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen wie es bei diesen beiden Buchcovern zwecks Urheberrecht aussieht: [4], [5].

Ist es irgendwie möglich, dass ich meinen Artikel mit den Covern erweitern kann? Ich möchte gerne meinen Artikel visuell ansprechend gestalten. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

LG --Chapter One 21:24, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein geht nicht, da beide eine Fotografie als Hintergund haben. Und die Fotos sind nun mal 70 Jahre pma geschützt. Bobo11 21:27, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Müsste man dann beim Verlag nachfragen? --Chapter One 21:32, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein, beim Fotografen --Marcela   22:01, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
wobei der Kontakt mit dem Verlag natürlich in den meisten Fällen eine gute Anlaufstelle für weitere Kommunikation mit dem Fotografen ist. -- Yellowcard 22:03, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Als Alternative für den Artikel käme das Foto der Autorin in Betracht – Buchcover gehen hier als Beiwerk durch und es ist besser als nix. ;-) --Paulae 22:40, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Da muss man vorsichtig sein, das Beiwerk kann in bestimmten Bildkontexten plötzlich kein Beiwerk mehr sein. Wenn der Akzent im Bildkontext auf einmal auf dem Buch liegt, ist es wohl kaum noch Beiwerk, egal wie klein es ist oder was die Intention des Fotografen war oder ob für den normalen Betrachter das Bild ohne Kontext nur Buchdarstellungen als Beiwerk enthielte. Das ist eine der vielen Grauzonen des UrhG. -- Yellowcard 23:02, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Grobregel: Beiwerk ist etwas dann, wenn man es sich wegdenken kann, ohne daß sich der Gesamtcharakter des Bildes ändert. Kommentar im Schricker. --Marcela   23:10, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wäre das in Deutschland Copyfraud?

Starbucks zahlt Entschädigung für Nutzung von Azteken-Motiven Müssen wir in der commons:Category:Aztec auch aufräumen?--134.2.3.102 12:39, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]