Straßensystem in Österreich

Überblick über das Straßensystem in Österreich
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Im Straßensystem in Österreich kann man die Straßen nach verschiedenen Kriterien unterteilen:

Nach der Straßenverkehrsordnung

In der Straßenverkehrsordnung sind folgende Straßentypen angeführt:

Autobahn

Die Kennzeichnung der Autobahnen erfogt durch die internationale Straßentafel.

Die generelle Höchstgeschwindigkeit beträgt für PKW und Motorräder 130 km/h, mit Anhänger 100 km/h, für LKW 85 km/h.

Autostraße

Der Begriff Schnellstraße ist nicht in der Straßenverkehrsordnung definiert, sondern fällt je nach Fahrbahntrennung durch Grünstreifen, Leitscheinen in die Kategorie Autobahn oder durch Straßenmarkierung in die Kategorie Autostraße. Dementsprechend sind die jeweiligen Höchstgeschwindigkeit mit 130 km/h oder 100 km/h verordnet.

Die Kennzeichnung erfolgt durch die internationale Straßentafel.

Bundesstraße mit Vorrang

Kennzeichnung durch viereckige Tafel mit weißer Zahl auf blauen Grund.

Bundesstraße ohne Vorrang

Kennzeichnung durch runde Tafel mit schwarzer Zahl auf gelben Grund

Vorrangstraße

Kennzeichnung durch internationale Tafel für Vorrangstraße

Landstraße

keine besondere Kennzeichnung

Nach dem Straßenerhalter

Der Straßenerhalter ist verantwortlich für den Zustand der Straßen. Andererseits bekommt der Straßenerhalter auch die auf der jeweiligen Straße kassierte Strafgelder.

Autobahn

Die derzeitigen Autobahnen sind alle Bundesautobahnen, also die Eigentümer der Autobahnen und Autostraßen. Sie haben jedoch 1982 die Erhaltungs- und Finanzierungsaufgaben an die ASFINAG übertragen.

Es gibt aber auch schon Gespräche über den Bau von Autobahnen als Public Partnership- Autobahn zu bauen, d.h. das auch private Finanzgruppen am Bau aber auch an den Mauteinnahmen beteiligt werden sollen.

Die ersten Planungen führen auf die Reichsautobahn in die Zeit des dritten Reiches zurück. Es wurde auch schon damals das erste Stück der Westautobahn bei Salzburg gebaut.

Auf den österreichischen Autobahnen Mautpflicht auch für PKW. Die Halter müssen dabei eine so genannte Autobahnvignette kaufen, um auf Autobahnen fahren zu dürfen. In Österreich gibt es Vignetten mit verschiedenen Lauftzeiten, zur Zeit verkauft werden Jahresvignetten (72,60 €), 2-Monats-Vignetten (21,80 €) und 10-Tages-Vignetten (7,60 €). Die Jahresvignette gilt jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des folgenden Jahres.

Als Bezeichnung hat in Österreich jede Autobahn einen Namen, der mit einer Örtlichkeit oder einer Region zu tun hat. Außerdem sind sie nummeriert mit einem A als führenden Buchstaben.

Österreichische Autobahnen dürfen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet.

Schnellstraße

Die Schnellstraße stellt neben den Autobahnen einen Teil des überregionalen Straßennetzes dar.

Schnellstraßen haben einen geringeren Mindeststandard als Autobahnen. Sie sind aber sehr verschieden ausgeführt. Die einfachste Variante ist eine 4-spurige kreuzungsfreie Straße ohne Mittelteilung. Sie können aber gleich wie Autobahnen ausgeführt werden. Umgangsprachlich wird sie auch als Sparautobahn bezeichnet.

Der Straßenerhalter ist ebenfalls die ASFINAG

Die Bezeichnnung ist jeweils S und der Nummer (z.Bsp. S6)

Bundesstraße

Der Bund hat in diesem Fall die Erhaltung an die Bundesländer übetragen.

Es haben sich zwar einige sprechende Namen eingebürgert, wie z.B. die Wechselbundesstraße über den Berg, haben aber keinen offiziellen Namen. Die Bundesstraßen sind nur nummeriert und haben ein B vor der Nummer.

Landeshauptstraße

Sie werden direkt von den Bundesländern erhalten.

Sie haben die Abkürzung LH, die Kennzeichnung kann durch ovale weiße Tafeln mit schwarzen Nummern erfolgen (haben aber keine Auswirkung auf StVO)

Landesstraße

Sie werden direkt von den Bundesländern erhalten.

Sie haben die Abkürzung L, die Kennzeichnung kann durch ovale weiße Tafeln mit schwarzen Nummern erfolgen (haben aber keine Auswirkung auf StVO)

Gemeindestraße

Die Gemeindestraßen hane keine eigene keine Kennzeichnung und keine Nummern, sondern werden nur mit den von der Gemeinde vergebenen Straßennamen bezeichnet.

Privatstraße

Sie haben einen privaten Straßenerhalter, da sie für die öffentliche Hand zu kostspielig wären und aus einem bestimmten Grund gebaut wurden und erst später öffentlich befahrbar wurden. Diese Gründe können sein, z.B. eine Zufahrt zu einzelnen Gehöften., aber auch ein Kraftwerksbau. Um die die Erhaltung auch länger gewährleisten zu können sind sie oft mautpflichtig. Es kann sich aber auch um Zufahrten zu einem Shopping Center handeln, wo das ganze System als eine Privatstraße behandelt wird. (Man erkennt eine Privatstraße oft nur an dem Schild:Hier gilt auch die StVO). Auch Brücken, z.B.Donaubrücken können ursprünglich zum Kraftwerksbau errichtet worden sein, sind dann aber an die öffentliche Hand übergeben worden.

Güterweg

privater Straßenerhalter oder Bundesland, meist nur Zufahrtsrechte für Anrainer oder Anrainerverkehr

Allgemein

Bis 2001 gab es nach dem Bundestraßengesetz noch andere Bezeichnungen für die heutigen Bezeichnungen:

  • Bundesautobahn - Bundestraße A
  • Schnellstraße - Bundestraße S
  • Bundestraße - Bundesstraße B

Die echte Tätigkeit der Straßenerhaltung ist oft unabhängig von der finanziellen Straßenerhaltung. So werden alle Straßen, die in eine höherrangig als Gemeindestraßen sind, von den Straßenmeistereien erhalten. Die Gemeindestraßen von den Gemeinden selbst. Es gibt auch Abkommen, wo bestimmte Straßenstücke von den jeweils anderen Stellen speziell, bei der Schneeräumung, gewartet werden.

Dass die Kompetenzen auch innerhalb der Behörden nicht immer so klar sind, zeigt die Tatsache, dass immer wieder Verordnungen über Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb von Ortsgebieten vom Verwaltungsgerichtshof oder anderen oberen Instanzen aufgehoben werden, wenn z.B. 30 km/h gilt auf allen Gemeindestraßen am Ortsanfang auf Tafeln angekündigt wird.

Europastraße

Eine Ausnahme bildet die Europastraße, die sowohl bei der StVO, wie auch beim Straßenerhalter in alle Kategorien fallen kann.
Die Kennzeichnung erfolgt auf ovalen Tafeln durch E und weiße Ziffern auf grünem Grund

Siehe auch: Liste der Autobahnen in Österreich, Tempolimit, Themenliste Straßenverkehr, Liste der Europastraßen

Weblinks: