Hausruck Straße

Straße in Österreich
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Januar 2010 um 12:21 Uhr durch My Friend (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Infobox Bundesstraße Österreich Die Hausruck Straße (B 143) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie führt auf einer Länge von 48,2 km von der Innkreis Autobahn (A 8) über den Hausruck nach Vöcklabruck. Die Straße verbindet damit Innviertel mit Traunviertel. Die größte Stadt an der Straße ist Ried im Innkreis.

Geschichte

Die 50,9 km lange Hausruckstraße zwischen Ried und Gmunden entstand 1932 durch Umbenennung von vier verschiedenen Vorgängerstraßen: [1]

  • Die Gmunden-Vöcklabrucker Bezirksstraße (16,9 km) zwischen Gmunden und Vöcklabruck ist heute Teil der Salzkammergut Straße.
  • Die Vöcklabruck-Wolfsegger Bezirksstraße führte von Vöcklabruck über Ottnang nach Wolfsegg. Die ersten 5,9 km dieser Straße gehörten ab 1932 zur Hausruckstraße, die restlichen 15 km bis Altenhof wurden weiterhin als Wolfsegger Straße bezeichnet.
  • Die subventionierte Gemeindestraße Ungenach - Zell am Pettenfirst - Ampflwang (8,0 km) führte durch das Kohlerevier am Hausruck, das nach dem Ersten Weltkrieg stark an Bedeutung gewonnen hatte.
  • Die Ried-Eberschwang-Schwanenstädter Bezirksstraße (18,7 km) führte ursprünglich von Ried bis Schwanenstadt. Die ersten 10,4 km dieser Straße gehörten ab 1932 zur Hausruckstraße, die restlichen 22,1 km bis Schwanenstadt wurden ab 1932 als Tanzbodenstraße bezeichnet.

Die Aurolzmünsterer Straße zwischen Antiesenhofen und Ried wurde durch Verordnung der Bundesregierung vom 9. Juni 1933 zur Bundesstraße erklärt. Bis 1938 wurde die Aurolzmünsterer Straße als B 47 bezeichnet, nach dem Anschluss Österreichs wurde die Aurolzmünsterer Straße nicht als Reichsstraße geführt.

Die Hausruck Straße, die von Antiesenhofen über Ried bis Gmunden führte, gehört seit dem 1. Jänner 1949 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich. [2]

Quellen

  1. Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Dezember 1931, betreffend die Neubenennung der wichtigeren öffentlichen Straßen in Oberösterreich, ausgenommen die Bundesstraßen. LGBl. Nr. 15/1932.
  2. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis B.