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Film | |
Titel | Das Erbe von Björndal |
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Produktionsland | Österreich |
Originalsprache | Deutsch |
Erscheinungsjahr | 1960 |
Länge | 96 Minuten |
Stab | |
Regie | Gustav Ucicky |
Drehbuch | Per Schwenzen |
Produktion | Alfred Stöger für Wiener Mundus-Film |
Musik | Rolf Wilhelm |
Kamera | Elio Carnel |
Schnitt | Renate Jelinek |
Besetzung | |
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Das Erbe von Björndal ist ein österreichischer Heimatfilm von Gustav Ucicky aus dem Jahr 1960. Die Verfilmung des gleichnamigen Romans von Trygve Gulbranssen ist die Fortsetzung der Literaturverfilmung Und ewig singen die Wälder, die 1959 in die Kinos gekommen war.
Inhalt
Der alte Dag Björndal wird zu Grabe getragen. Obwohl sein Sohn Dag dem langjährigen Feind von Gall am Grab noch die Hand als Zeichen der Versöhnung verweigert, besinnt er sich kurz darauf eines Besseren: Er hilft von Gall beim Wiederaufbau des zerstörten Guts der Familie und organisiert ihm in der resoluten Eleonore eine gute Hauswirtschafterin. Eleonore ist die Schwester von Major a.D. Barre, der bei den Björndals einzieht. Zum Kummer seiner Tochter Adelheid ist er dem Alkohol zugetan.
Eines Tages trifft Dag beim Einholen der Pacht auf die junge obdachlose Gunvor, die er als Hilfskraft mit auf sein Gut nimmt. Gunvor saß unschuldig im Gefängnis, weil ihr Ehemann Aslak einen Apotheker ermordet hat. Sie hilft auf dem Gut bei der Heuernte, doch Adelheid vermutet schon bald eine Affäre zwischen Dag und Gunvor. In Wirklichkeit ist es jedoch Barre, der nachts heimlich in Gunvors Zimmer schleicht. Die Beziehung zwischen Adelheid und Dag verschlechtert sich zunehmend. Als Dag in einer Waldhütte auf den entflohenen Aslak trifft und der ihm erzählt, dass Gunvor nur hinter dem Geld der Männer her sei, will Dag sie von seinem Hof weisen. Gunvor eröffnet ihm, von Barre schwanger zu sein. Nach einer hohen Geldzahlung lässt sie sich von Dag zurück in die Stadt bringen. Vorher zerbricht sie die Scheibe zum Zimmer, in dem Ture, der gemeinsame Sohn von Dag und Adelheid, in seiner Krippe liegt. Das Kind stirbt an Unterkühlung.
Die Beziehung zwischen Dag und Adelheid droht, zu zerbrechen. Adelheid verdächtigt Dag immer noch des Fremdgehens und der wiederum will den Schwiegervater nicht an die Tochter verraten und verbringt Tage auf einer seiner entfernten Waldhütten. Tante Eleonore greift schließlich ein und fordert von Barre eine Aussprache mit Dag. Als Dag ihm sein Vergehen in Bezug auf Gunvor vorwirft, nimmt sich Barre das Leben. Ein Abschiedsbrief klärt Adelheid über die Unschuld Dags auf und es kommt zur Versöhnung. Im nächsten Jahr wird Adelheid Mutter eines Sohnes, den die Familie nach dem Vater Dag nennt.
Elf Jahre später adoptiert Eleonore das Mädchen Barbara, das seine Eltern bei einem Seeunglück verloren hat. Durch Übermut gerät es kurze Zeit später auf einem Fluss in Gefahr und wird von Dag gerettet, der dabei ums Leben kommt. Während Barbara und Dag jun. sich über die Jahre näher kommen, kann Adelheid dem Mädchen nicht verzeihen, dass es am Tod des Ehemannes Schuld ist. Erst die Worte Eleonores machen ihr klar, dass ihr Mann umsonst gestorben wäre, wenn sie Barbara nicht annehmen könne. Am Tag der Volljährigkeit Dag jun. akzeptiert Adelheid Barbara offiziell in der Familie, indem sie ihr den oft vererbten Familienschmuck – ein Collier – anlegt.
Produktion
Die musikalische Begleitung von Das Erbe von Björndal stammt von den Wiener Symphonikern. Die Außenaufnahmen des Films wurden in Norwegen gedreht. Die Innenaufnahmen entstanden in den Ateliers der Wien-Film, Atelier Rosenhügel. Die Uraufführung fand am 15. September 1960 in Nürnberg statt.
Kritik
Der Spiegel bezeichnete Das Erbe von Björndal als „Wald- und Fjord-Ballade“, eine „Bauern-Saga für Fernseher“ und einen „Film für Leihbuchkunden“.[1] Das Lexikon des Internationalen Films bewertete den Film als „Heimatfilm auf relativ ansehnlichem Niveau“.[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Saison-Erfolg: Sehnsucht nach Thule. In: Der Spiegel, Nr. 40, 28. September 1960, S. 95–97.
- ↑ Klaus Brühne (Hrsg.): Lexikon des Internationalen Films. Band 2. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1990, S. 885.