Quersubventionierung

Subventionierung eines mit Betriebsverlust arbeitenden Produkts durch ein anderes Unternehmen im Konzern unter Einsatz des von letzterem erzielten Gewinns
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Oktober 2004 um 02:42 Uhr durch Head (Diskussion | Beiträge) (Head - Bot: entferne Grundkategorien). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Quersubvention nennt man die Unterstützung eines mit Betriebsverlust arbeitenden Unternehmens oder Betriebsteils durch einen anderen Betriebsteil oder ein anderes Unternehmen im Konzern unter Einsatz des von letzterem erzielten Betriebsüberschusses. Sie kommt häufig bei öffentlichen Unternehmen vor.

Ein Beispiel: Das kommunale Elektrizitätswerk einer Stadt und der kommunale Nahverkehrsbetrieb sind als Tochtergesellschaften einer gemeinsamen städtischen Holding-Gesellschaft organisiert. Das Elektrizitätswerk erwirtschaftet Überschüsse, die dazu genutzt werden, die Betriebsverluste des Nahverkehrsbetriebes auszugleichen.

Quersubventionen werden in der Wirtschaftswissenschaft oft kritisch beurteilt, weil sie dazu beitragen können, ineffiziente Strukturen aufrechtzuerhalten. Sie können jedoch - wie im oben genannten Beispiel - dazu dienen, sozialverträgliche Preise für bestimmte Dienstleistungen zu gewährleisten.

Im Bereich der Wasserwirtschaft wird die Quersubventionierung durch die Wasserrahmenrichtlinie ausdrücklich untersagt.

Quersubventionen sind keine Subventionen im eigentlichen Sinne, weil für diese der Einsatz öffentlicher Mittel kennzeichnend ist.

Siehe auch

Subvention