Kontraindikation

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Eine Kontraindikation oder Gegenanzeige - von lat. contra = gegen und indicare = anzeigen - stellt eine gegebene Tatsache dar, aufgrund derer die Anwendung eines Mittels oder einer Maßnahme verboten ist, da in deren Folge die Schädigung eines Systems in hohem Ausmaß zu erwarten ist. Weitaus am häufigsten wird dieser Begriff in der Medizin - sowohl im Bereich der Abklärung wie auch der Therapie von Erkrankungen oder Verletzungen - verwendet.

  • Eine absolute Kontraindikation verbietet die Maßnahme vollständig. Zum Beispiel darf einem Patienten, der einmal allergisch auf Penicillin reagiert hat, diese Substanz nicht mehr verabreicht werden.
  • Eine relative Kontraindikation spricht gegen die Anwendung Maßnahme, lässt sie aber zu, wenn das Verhältnis von erwartetem Nutzen und befürchtetem begründet günstig erscheint. Beispielsweise soll ein Patient, der einmal ein Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür hatte, nicht mit Acetylsalicylsäure behandelt werden. Wenn aber keine Alternativen vorhanden sind, und der Nutzen der Behandlung größer als das Risiko eines neuen Magengeschwürs erscheint, ist die Gabe des Medikaments dennoch indiziert.