Ferdinand von Neureiter

Medizinalbeamter im Reichsgesundheitsamt und Hochschullehrer
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Ferdinand von Neureiter (* 23. Juli 1893 in Budapest; † 7. Juni 1946 in Bad Peterstal im Schwarzwald) war ein Medizinalbeamter im Reichsgesundheitsamt und Professor an der Reichsuniversität Straßburg. Er war Mitglied der NSDAP und des NS-Ärztebundes.

Im Jahre 1922 wurde er a.o. Professor in Riga. Dort vertrat er 1929 die Notwendigkeit einer obligatorischen Sicherungsverwahrung gefährlicher Gewohnheitsverbrecher.[1] Ab 1924 war von Neureiter als Privatdozent in Wien tätig. Von 1937 bis 1938 leitete er dann die Kriminalbiologische Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt und hatte eine Professur für Kriminalbiologie an der Universität Berlin inne. Nachdem er im Oktober 1939 Ordinarius in Hamburg geworden war, wurde er 1941 an die NS-Universität Straßburg berufen.

Werke

  • Handwörterbuch der gerichtlichen Medizin und naturwissenschaftlichen Kriminalistik. J. Springer, Berlin 1940
  • Wissen um fremdes Wissen, auf unbekanntem Wege erworben. Klotz Gotha, 1935

Literatur

  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 434.

Einzelnachweise

  1. Neureiter: Zum Gesetzprojekt über das Arbeitshaus, über die Sicherungsverwahrung und über die Bestellung von Fürsorgern für Haftentlassene. Rigasche Z. Rechtswiss. 3, 234:--244 (1929). (referiert in: International Journal of Legal Medicine 15(2); 1930 Volltext)

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