Diskussion:Ernst Zündel/Archiv/2006

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Edelseider in Abschnitt Stolz

Geheimbeweise in Zundels kanadischem Abschiebeprozess

Zundel wurde, so wie ich das verstehe, auf Grund von „Geheimbeweisen” in Kanada verurteilt und anschliessend nach Deutschland abgeschoben. Geheimbeweise in dem Sinne, dass er und sein Anwalt die Beweismittel, die der kanadische Geheimdienst CCIS gegen ihn in das Verfahren einbrachte -eh- nicht sehen durften. Klingt ziemlich abenteuerlich und eher nicht nach angelsächsischem Gerichtsprozedere.

Leider sind die meisten Google Hits bei der Suche nach „zundel secret evidence security certificate” eher rechtslastig.

Eine grössere kanadische Zeitung „The Globe and Mail” hat allerdings diesen „Geheimprozess” verfolgt und ein paar richtig ätzende Artikel zu der Geheimniskrämerei geschrieben. Leider sind die meisten Artikel gebührenpflichtig. Das „Security Certificate”-Geheimprozess-Verfahren wird irgendwie sonst nur im absoluten Ausnahmefall und nur bei Hardcore-Terroristen eingesetzt und ob Zundel wirklich im Sinne des Gesetzes ein „Terrorist” ist, bezweifeln die Globe-and-Mail-Reporter. Ausserdem wird gesagt, dass der Vorsitzende Richter Blais früher der Chef des Geheimdienstes „CCIS” gewesen sei und schon vor Jahren versucht habe, Zundel zu verurteilen. Komische Kiste.

http://groups.google.de/group/misc.activism.progressive/browse_thread/thread/14680ce7cf01cf59/c2cdffdf6f0c882d?lnk=st&q=zundel+globe+and+mail+secret+evidence&rnum=8&hl=de#c2cdffdf6f0c882d


Hier ist noch ein Link zu diesem „Security Certificate”-Gerichtsverfahren. http://www.homesnotbombs.ca/secrettrials.htm Klingt wie die kanadische Version von „Guantànamo”. Irgendwie unvorstellbar, dass der Angeklagte nie erfährt, auf Grund welcher Beweismittel er verurteilt wurde. Selbst in russischen Schauprozessen musste die Anklage ihre Beweismittel auf den Tisch legen.


Ich stell mir grad vor, ich würde aus Kanada abgeschoben auf Grund von geheimen Beweisen bzw. selbst der genaue Tatvorwurf würde mir nie mitgeteilt, lande in Frankfurt und werde zu 5 Jahren verurteilt auf Grund von Beweismitteln, die mein Richter als unumstössliche historische Tatsachen bezeichnet und selbst mein Anwalt wird gleich noch mit verurteilt, weil er Beweisanträge bezüglich der unumstösslichen Beweismittel stellt ... klingt fast wie die Bad Seegeberger Inquisitionsfestspiele ;-)


Hab ich alles schon in Grimms Märchen gelesen, hieß da aber „Des Kaisers neue Kleider”, oder sollte ich mich geirrt haben? 84.44.138.115 13:56, 13. Jun 2006 (CEST)


http://news.bbc.co.uk/2/hi/americas/6391413.stm Das "Geheimbeweisgesetz" auf Grund dessen Zündel in Kanada inhaftiert und letztlich nach Deutschland ausgeliefert wurde ist als nicht verfassungskonform gekippt worden :-) Nutzt Zündel nur leider nix mehr. Wirft allerdings ein etwas komisches Licht auf die ganze Angelegenheit...

Zitat bitte ins Deutsche übersetzen! Schubbay 11:15, 11. Feb 2006 (CET)

  • Wer ist denn bitte Rex Murphy? Ein so negativen Kommentar von jemandem zu erwähnen, der weder näher benannt wird, noch in der Wikipedia zu finden ist, halte ich für unseriös. --Jazzman 13:05, 1. Mär 2006 (CET)
  • geht mir ebenso. Man kann inhaltlich gegen Zündel argumentieren, aber die Walt-Disney-Welt sollte außen vor bleiben. Habe die Passage getilgt. Petitesse 13:07, 1. Mär 2006 (CET)

Quelle (Linkfix)

die zitierte Quelle geht ins Leere, kann das jemand wiederfinden? --Kanadier 16:09, 15. Apr 2006 (CEST)

Artikel für die Bearbeitung gesperrt?

Wurde der Artikel für die Weiterbearbeitung gesperrt? Ich wollte den einen oder anderen Literaturhinweis einfügen, ging aber nicht...! :-(

Die Seite ist halbgesperrt, so dass sie nur von mindestens seit 4 Tagen angemeldeten Benutzern verändert werden kann, nicht aber von anonymen IPs. Wenn du einen Benutzernamen hast, sollte es gehen. --217.231.29.228 12:38, 25. Jun 2006 (CEST)


Ein Link zur Holocaustreferenzseite www.h-ref.de erscheint mir angebracht, angesichts der Tatsache, daß genügend Leute hier solchen Scharlatanen wie Zündel auf den Leim gehen. Holocaustleugnung ist keine "Wissenschaft", sondern Lügen, Verdrehen und Fälschen. Traurig, daß so viele Leute hier, (teilweise aus Motiven wie "faire Diskussion", wo es nichts zu diskutieren gibt) den Holocaustleugnern ein dankbares Auditorium abgeben.

Ein sehr guter und aktueller Link ist hier zu finden (GrummelMC): http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/24.03.2006/2428667.asp

Stolz

Im letzten Abschnitt steht erst, dass der Prozess nach dem Entzug von Stolz' Mandat unterbrochen wurde, bis ein neuer Verteidiger gefunden wurde. Laut Text vertrat Stolz Zündel danach aber erneut. Irgendwas stimmt da in dem Text nicht. --Jazzman KuKa 23:16, 12. Okt. 2006 (CEST)

Doch, doch. Hat alles seine Richtigkeit. Erst war die Frau Stolz bestellte Pflichtverteidigerin des Gerichtes. Als sie während des Prozesses eine andere Überzeugung gewann und die auch vertrat, wurde sie von der Pflichtverteidigung vom Richter rausgeschmissen. Daraufhin hat Herr Zündel die respektierte Dame als Wahlverteidigerin benannt - und somit kann sie frei und unverdrängbar ihre Überzeugung als Verteidigerin vertreten. Rechtsbeugung konnte umschifft werden. -84.44.137.212 22:51, 11. Feb. 2007 (CET)
Das ist so natürlich nicht richtig. Stolz wurde bereits am ersten Verhandlungstag von ihrer Aufgabe als Pflichtverteidigerin entbunden, und zwar weil ihre Verteidigungsschrift selbst strafrechtlich relevante Äußerungen enthielt. Unter anderem bezeichnete sie die Juden als "Feind aller Völker" und unterstellte, diese wollten "alle anderen Völker ausrauben und zu versklaven". Die Staatsanwaltschaft ermittelte danach wegen Volksverhetzung gegen sie. Zudem bestand der Verdacht, dass die Verteidigungsschrift nicht von ihr selbst verfasst war, sondern aus der Feder des mit Berufsverbots belegten Nazi-Advokaten Horst Mahler stammte, den Stolz als "Assistenten" auf der Verteidigerbank sitzen haben wollte. Somit stand Stolz außerdem im Verdacht, mit Mahler gegen dessen Berufsverbot verstoßen zu haben.
Es ist auch nicht richtig, dass sie nach ihrer Einsetzung als Wahlverteidigerin "frei und unverdrängbar" ihren Quatsch weitertreiben konnte. Nachdem sie in nahezu jeder Verhandlung durch Unterbrechungen und Reden ans Publikum den Prozessverlauf gestört hatte und Erklärungen mit strafrechtlich relevanten Inhalten abgegeben hatte, wurde sie Ende März auch als Wahlverteidigerin vom Prozess ausgeschlossen.
Bei wem die offensichtlich verrückte und unter Verfolgungs- und Größenwahn leidende Stolz, die dem Gericht mit der Todesstrafe nach dem Strafgesetz des "Deutschen Reiches" drohte und Anträge mit "Heil Hitler" unterzeichnete, respektiert sein soll, ist mir nicht klar. Na gut, doch, bei den ebenso wahnsinnigen Zündel-Fans und den anderen Verrückten, die noch heute gern vom "Deutschen Reich" schwärmen, wahrscheinlich. --Gegenalles 10:34, 12. Feb. 2007 (CET)
Sehr schön gesagt. Stolzens ganzer doitscher Stolz gilt eben den Nürnberger Rassegesetzen und der Wannseekonferenz. Wie traurig sie sein muss, die Gnade der späten Geburt erfahren haben zu müssen, statt vor 65 Jahren stolz (!) die Ilse Koch haben geben zu können! Edelseider 12:31, 20. Feb. 2007 (CET)

Prozessausgang 1988

Weiss irgendwer, wie das Urteil im Zuendel-Prozess 1988 in Kanada lautete ? Das darf doch im Wikipedia-Artikel nicht fehlen. --88.73.52.190 11:14, 30. Nov. 2006 (CET)