Seefahrtschule

Hochschule oder Fachschule der Handelsmarine
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An einer Seefahrtsschule erwirbt der Seemann ein Patent, d.h. sein Befähigungszeugnis, das ihm erlaubt ein Schiff als Steuermann / Schiffsoffizier (der selbständig verantwortliche Führer einer Seewache) oder als Kapitän (der Gesamtverantwortliche für den Betrieb Schiff) zu führen. Es gibt verschiedene Schulen: an den traditionellen Seefahrtsschulen wurden die Kleinen (zwei Semester) und Mittleren (vier Semester) Patente erworben, an den Hochschulen die Großen Patente (sechs Semester). Nach Einführung der STCW-Standards ergeben beide Ausbildungsgänge das Patent zum Kapitän, die Seefahrtsschulen ohne und die Hochschulen mit akademischem Grad (z.B. Diplom-Nautiker oder Diplom-Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr).

Nautische Ausbildung erfolgt heute z.B. in Leer, Elsfleth, Bremen, Cuxhaven, Warnemünde.