Ernst August (Braunschweig)

letzter regierender Herzog von Braunschweig-Lüneburg
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Prinz Ernst August von Hannover (III.) (* 17. November 1887 in Penzing bei Wien; † 30. Januar 1953 auf Schloss Marienburg in Pattensen bei Hannover), Enkel König Georgs V. von Hannover, war vom 2. November 1913 bis zum 8. November 1918 der letzte regierende Herzog von Braunschweig-Lüneburg und der letzte regierende Monarch des Hauses Hannover.

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Ernst August von Hannover, Herzog von Braunschweig, in Husarenuniform, Foto: E. Bieber um 1914

Ernst August Christian Georg von Hannover, Prinz von Großbritannien und Irland1, war der dritte und jüngste Sohn des letzten Kronprinzen von Hannover, Ernst August, Herzog von Cumberland, und der Thyra von Dänemark, Tochter König Christians IX. von Dänemark. Er wurde im Jahre 1887 in österreichischen Exil geboren und wurde Soldat in einem bayrischen Kavallerie-Regiment.

Als im Jahre 1884 der regierende Herzog Wilhelm von Braunschweig-Bevern, ein entfernter Cousin, ohne Nachkommen starb, meldete der Herzog von Cumberland, Ernst Augusts Vater, als Haupt des Welfenhauses seine Ansprüche auf das Territorium an. Da der ehemalige Kronprinz aber seinen Erbanspruch auf das 1866 von Preußen annektierte Königreich Hannover nicht aufgeben wollte, schloss ihn der deutsche Bundesrat auf Betreiben Bismarcks von der Nachfolge in Braunschweig aus. Stattdessen wurden Prinz Albrecht von Preußen (1837-1906) und nach dessen Tod 1907 Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg (1857-1920) Regenten in Braunschweig.

Am 24. Mai 1913 heiratete Ernst August Prinzessin Victoria Luise, die einzige Tochter des preußischen Königs und deutschen Kaisers Wilhelms II.. Die Hochzeit kittete den jahrzehntealten Riß zwischen den Häusern Hohenzollern und Hannover. Sie war gleichzeitig auch das letzte große Zusammentreffen europäischer Souveräne (von denen viele von Queen Victoria oder König Christian IX. abstammten) vor dem Ausbruch des Weltkrieges. Außer dem deutschen Kaiser und der Kaiserin und dem Herzog und der Herzogin von Cumberland kamen u.a. auch König Georg V. von Großbritannien und Irland mit Königin Mary und Zar Nikolaus II. und Zarin Alexandra Fedorovna von Russland. Bei der Bekanntgabe der Verlobung zwischen Ernst August und Victoria Luise schwor Ernst August dem Kaiser einen Treueeid und wurde zum Rittmeister und Kompaniechef der Zieten-Husaren (Brandenburgisches Husaren-Regiment Nr. 3 "von Zieten") ernannt, einem preußischen Regiment in dem schon sein Großvater Georg V. und sein Urgroßvater Ernst August Obristen waren.

Am 27. Oktober 1913 verzichtete der Herzog von Cumberland zugunsten seines Sohnes förmlich auf seine Ansprüche auf das Herzogtum Braunschweig und am folgenden Tag beschloss der Bundesrat, dass der Prinz und die Prinzessin von Cumberland regierender Herzog und Herzogin von Braunschweig-Lüneburg werden sollten. Das ehemalige Königreich Hannover blieb jedoch preußische Provinz. Der neue Herzog, der zum Oberst der zietenschen Husaren befördert wurde, nahm sein Herzogtum formell am 1. November 1913 in Besitz. Während des Ersten Weltkriegs brachte er es bis zum Generalmajor. Am 8. November 1918 wurde er, wie alle deutschen Fürsten, gezwungen auf sein Herzogtum zu verzichten.

Er zog sich zunächst nach Gmunden zurück, lebte später mit seiner Familie auf Schloss Blankenburg im Harz, musste nach Ende des Zweiten Weltkriegs vor den russischen Truppen fliehen und starb am 30. Januar 1953 auf Schloss Marienburg bei Hannover.

Kinder:

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Fußnoten: 1Durch Royal Warrant vom 17. Juni 1914 gewährte König Georg V. von Großbritannien und Irland dem ältesten Sohn von Ernst August, Herzog von Braunschweig, und allen seinen Kindern den Titel Prinz (Prinzessin) von Großbritannien und Irland und die Anrede "Hoheit". Diese Bestimmung wurde durch das Letters Patent vom 30. November 1917 wieder aufgehoben und die hannoverschen Prinzen und Prinzessinnen, die nach diesem Datum geboren wurden, haben kein Anrecht auf den Titel mehr. Trotzdem erklärte der ehemalige Herzog Ernst August als Haupt des Hauses Hannover und ältester männlicher Nachkomme König Georgs III., dass die Mitglieder des früheren königlichen Hauses Hannover weiterhin den Titel Prinz (Prinzessin) von Großbritannien und Irland und die Anrede "Königliche Hoheit" führen würden. Diese Erklärung hat in Großbritannien keinerlei rechtliche Auswirkungen, obwohl andererseits bisher kein britischer Souverän versucht hat, diese Praxis zu unterbinden. Auch suchen die Mitglieder des Hauses Hannover bei Heiratsabsichten die Zustimmung des britischen Monarchen nach, wie es gemäß dem Royal Marriage Act, dem Königlichen Heiratsgesetz von 1772, die Pflicht der Nachkommen König Georgs III. ist.