Der Begriff Kind kennzeichnet
- einen Menschen, der sich in der Lebensphase der Kindheit befindet. Laut Definition in der Kinderrechtskonvention der UNO sind dies Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- eine Verwandtschaftsbeziehung. Kind eines Personenkreises ist ein direkter Nachkomme dieses Personenkreises. Dieser Personenkreis wird als Eltern bezeichnet. Eltern der Eltern des Kindes sind Großeltern, für die wiederum die Kinder Enkel sind. Und die Schwester der Mutter ist eine Tante, für die ein weibliches Kind eine Nichte und ein männliches Kind ein Neffe ist. Mehrere Kinder nennt man Geschwister.
Kinder werden heute von der Elektronik-Wirtschaft nicht nur als Zielpublikum, sondern auch als Verkaufsagenten entdeckt. Eingetragene Lebenspartnerschaft.
Siehe auch: Jugend, Teenager, Erwachsene
Kinder nach dem BGB
- Eheliche Kinder: Auch wenn keine Ehe mehr besteht, aber eine Ehe 302 Tage vor Geburt des Kindes bestand, so gilt dieses Kind als ehelich geboren.
- Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind als Seines nicht an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft durch einen Test und die Vaterschaft wird durch Richterspruch (Amtsgericht) beschlossen. (Der Vaterschaftstest ist erst ab dem 6. Lebensmonat möglich).
- Angenommene Kinder: (Adoptivkinder) Diese Kinder werden wie eheliche Kinder behandelt, ab dem Tage wo die Adoption ausgesprochen wird. Die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen Familie werden aufgehoben und es besteht eine Verwandtschaft zu den Adoptiveltern.