Vorstandsvorsitzender

Vorsitzender oder Vorsitzende des Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder eines Vereins
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Als Vorstandsvorsitzenden im engeren Sinne bezeichnet man im Wirtschaftsleben den Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft. Oft wird er auch als Generaldirektor bezeichnet.

Nach deutschem Aktienrecht muss eine Aktiengesellschaft zwar einen Vorstand, nicht aber einen Vorstandsvorsitzenden haben. Das Gesetz sieht vielmehr die gemeinsame Geschäftsführung (§ 77 AktG) und Vertretung (§ 78 AktG) der Gesellschaft durch alle Vorstandsmitglieder vor. Ausdrückliche Regelungen für eine herausgehobene Position des Vorstandsvorsitzenden kennt das deutsche Aktienrecht nicht; die Möglichkeit, einen Vorstandsvorsitzenden zu ernennen, ergibt sich einzig aus § 84 Abs. 2 AktG, die nicht auf einen Ausschuss im Aufsichtsrat delegiert werden kann, vgl. § 107 Abs. 3 S. 2 AktG. Das Gesetz verwendet den Begriff des „Vorsitzenden“, nicht aber den des „Sprechers“.

Gleichwohl ist es zulässig, dass eine Aktiengesellschaft einen Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher hat, was allerdings an der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Geschäftsführung nichts ändert. Regelungen hierzu finden sich in der Satzung der Aktiengesellschaft. Fast alle deutschen Aktiengesellschaften sehen in ihrer Satzung einen Vorstandsvorsitzenden vor, manchmal – vor allem bei Banken – auch einen Vorstandssprecher.

Der Aufsichtsrat kann einen Vorstandsvorsitzenden ernennen. Bei Stimmgleichheit im Vorstand entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Er kann die Tagesordnung der Vorstandssitzungen ändern, insbesondere Tagesordnungspunkte zunächst absetzen, was für den Fall interessant ist, dass er eine nicht in seinem Sinne ausfallende Abstimmung befürchtet und hofft, vor einer erneuten Befassung weitere Kollegen von seiner Sicht überzeugen zu können.

Im angloamerikanischen Recht ist der Vorstandsvorsitzende dem Chief Executive Officer (CEO) vergleichbar.

In der französischen Wirtschaft entspricht dem die Position des Président-directeur général (PDG).

Zum Teil werden auch die Vorsitzenden anderer Vorstände, etwa von Vereinen, Vorstandsvorsitzende genannt.

Vorstandsbezüge in Deutschland

Zu den Bestverdienern in Deutschland zählen die Konzernchefs der 30 DAX-Unternehmen. Diese sind ab dem Geschäftsjahr 2007 zur Offenlegung der Vorstandsbezüge verpflichtet. 22 Konzerne taten dies bereits 2005. Spitzenverdiener 2005 war der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann: Er bezog ein Salär von 11,9 Mio. Euro. An zweiter Stelle lag RWE-Chef Harry Roels mit 6,78 Mio. Euro, gefolgt von DaimlerChrysler-Vorstand Dieter Zetsche mit 6,55 Mio. Euro. Am wenigsten verdiente Wolfgang Mayrhuber von der Lufthansa: 1,37 Mio. Euro.

Die angeführten Bezüge errechnen sich aus dem oft relativ geringen Fixsalär und ertragsabhängigen Erfolgsprämien. Hinzu kommen Aktienoptionen, deren Wert die regulären Bezüge um ein mehrfaches übertreffen können.

Dennoch gilt die finanzielle Vergütung deutscher Konzernchefs im internationalen Vergleich als niedrig.

Liste der Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen

Unternehmen Vorstandsvorsitzender
Adidas Herbert Hainer
Allianz Michael Diekmann
BASF Jürgen Hambrecht
Bayer Werner Wenning
Beiersdorf Thomas-Bernd Quaas
BMW Norbert Reithofer
Commerzbank Martin Blessing
Daimler Dieter Zetsche
Deutsche Bank Josef Ackermann
Deutsche Börse Reto Francioni
Deutsche Post Frank Appel
Deutsche Telekom René Obermann
E.ON Wulf Bernotat
Fresenius Ulf Schneider
Fresenius Medical Care Ben Lipps
Hannover Rück Wilhelm Zeller
Henkel Kasper Rorsted
K+S Norbert Steiner
Linde Wolfgang Reitzle
Lufthansa Wolfgang Mayrhuber
MAN Hakan Samuelsson
Merck Karl-Ludwig Kley
Metro Eckhard Cordes
Münchener Rück Nikolaus von Bomhard
RWE Jürgen Großmann
Salzgitter Wolfgang Leese
SAP Léo Apotheker
Siemens Peter Löscher
ThyssenKrupp Ekkehard Schulz
Volkswagen Martin Winterkorn

Siehe auch