Benutzer Diskussion:Hybscher/Meinungsbild

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Hybscher in Abschnitt Mißbrauch von Teil 1 als Option für den Status Quo

Sauber

Saubere, nachvollziehbare Struktur, gefällt mir. --Seewolf 14:01, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Freut mich, daß es dir gefällt. ;-) Hybscher 14:36, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Finde ich prinzipiell eine gute Sache, von der Begründungspflicht halte ich jedoch nychts. Ich würde das eher als "kann" sehen, mit einer maximal zulässigen Anzahl von Zeichen. (42) -- ~ğħŵ 13:21, 24. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Das steht: "Stimmabgaben sollten begründet sein." Da steht nicht "müssen". Hybscher 14:05, 24. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Mißbrauch von Teil 1 als Option für den Status Quo

Erläuterung: Teil 1 ist grundsätzlich nur dazu gedacht, über die Qualität und Legitimität des Meinungsbildes abzustimmen und soll keinerlei inhaltliche Aussage treffen. Darin enthalten ist aber immer unvermeidlicherweise die Chance, durch Ablehnung des Meinungsbildes den Status Quo zu erhalten, ganz egal, wie trickreich Teil 2 formuliert ist. Das läßt sich nicht verhindern, solange man die Ablehnung des Meinungsbildes zuläßt. Meinungsbild-Ersteller sind dennoch gut beraten, die Option "Erhalt des Status Quo" in Teil 2 zu berücksichtigen, denn ein mehrheitlich abgelehntes Meinungsbild erhält zwar de facto den Status Quo, ist aber per Definition nicht legitimiert. Es bestätigt also nicht den Status Quo, sondern tastet ihn lediglich nicht an.
Der Nachteil ist aber auch wieder ein Vorteil, denn wenn dem Verfahren mit sehr großer, womöglich einer qualifizierten Mehrheit zugestimmt wird, entkräftet das eventuelle Vorwürfe gegen Teil 2. In der Wikipedia werden derzeit 2/3 der abgegebenen Stimmen als qualifizierte Mehrheit angesehen. Hybscher 02:07, 15. Dez. 2009 (CET)Beantworten