In einer Gewerkschaft sind Arbeitnehmer zu einem Interessenverband zusammengeschlossen. Ziel der Vereinigung ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder zu vertreten und Tarifverträge abzuschließen. Abhängig von den nationalen Regelungen kann der Beitritt zu einer Gewerkschaft freiwillig sein oder durch Zwang erfolgen. In einigen Ländern ist der Zutritt für alle Arbeitnehmer in die für sie zuständige Gewerkschaft gesetzlich geregelt. Von freien Vereinigungen, die in Deutschland durch positive und negative Koalitionsfreiheit gewährleistet sind, spricht man, wenn der Ein- oder Austritt aus einer Gewerkschaft jederzeit möglich ist.
Gewerkschaften lassen sich in Berufs- und Fachverbände, Industrieverbände und Betriebsverbände unterteilen. In Berufsverbänden sind Arbeitnehmer nach Berufsgruppen zusammengeschlossen (z.B. Techniker + Schreiner), unabhängig davon, in welchem Wirtschaftszweig sie beschäftigt sind.
Die größten Gewerkschaften in Deutschland sind im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossen. Dieser vereinte im Jahre 2001 nahezu 84% aller Gewerkschaftsmitglieder unter sich. Als Dachverband besteht er aus einem bundesweiten Zusammenschluss von unabhängigen Industriegewerkschaften, wie z.B. der IG Metall, der IG Bergbau, Chemie, Energie sowie der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft.
Unter den Bedingungen des freien Markts ist die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer naturgemäß asymmetrisch:
- Stellt ein Arbeitnehmer seine Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber ein, so stellt dies für den Arbeitgeber zwar ein Problem dar, jedoch kann dieser Ausfall oft kompensiert werden durch die anderen Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber hat. Zudem sind diese Ausfälle sogar üblich, etwa durch Krankheit oder Urlaub von Arbeitnehmern.
- Stellt ein Arbeitgeber seine Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmer ein, so bricht in der Regel für den Arbeitnehmer seine einzige wesentliche Einnahmequelle weg. Demzufolge stellt ein solches Ereignis für den betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig eine Katastrophe dar (welche jedoch unter anderem durch einen Sozialstaat gelindert werden kann, wenn dieser für den Betroffenen zur Verfügung steht).
Ein Grund für diese Asymmetrie besteht darin, dass jeder Arbeitgeber oft über mehrere Arbeitnehmer verfügt, jeder Arbeitnehmer oft jedoch nur über genau einen Arbeitgeber verfügt. Kurz gesagt: der Arbeitgeber hat ein Monopol auf seine Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer hat aber kein Monopol auf seinen Arbeitgeber.
Unter anderem um diese Asymmetrie auszugleichen sind Gewerkschaften gut, indem sie auf Seiten des Arbeitnehmers ebenfalls ein Monopol bilden, sodass sich zwei Monopole (Arbeitgeber auf der einen, alle Arbeitnehmer vereinigt auf der anderen Seite) gegenüberstehen. Der theoretischen Volkswirtschaft nach wären statt Monopolen auf jeder Seite eher etwa gleichberechtigt konkurrierende Marktteilnehmer auf jeder Seite zu bevorzugen. Jedoch müsste dann, zur Ausgleichung der Asymmetrie, jeder Arbeitnehmer etwa so viele Beziehungen zu Arbeitgebern pflegen, wie Arbeitgeber Beziehungen zu Arbeitnehmern haben. Dies ist jedoch äußerst inpraktikabel und ineffizient, würde es doch für Arbeitnehmer bedeuten, z.B. 40 Arbeitgeber gleichzeitig zu haben und jede Stunde Aufgabengebiet und sehr wahrscheinlich Ort der Tätigkeit zu wechseln.
Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretungen
Gewerkschaften sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern sowie bereit und fähig sein, die Interessen ihrer Mitglieder nicht nur mit Kampfmaßnahmen zu verfolgen. (Nominell selbständige, in der Tat von Arbeitgebern abhängige oder gegründete (meist Betriebs-)Gewerkschaften werden abschätzig als Gelbe Gewerkschaften bezeichnet.)
Sie brauchen, wie das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten eines den Streik ablehnenden Hausgehilfinnenverbandes festgestellt hat, nicht streikbereit zu sein. Sie sollen allerdings - so das Bundesarbeitsgericht der BRD - mächtig genug sein, um in Tarifverhandlungen auf den "Tarifpartner" einen Verhandlungsdruck ausüben zu können (Mächtigkeitsprinzip) - also streikfähig sein. Hierfür unterliegen Gewerkschaften dem Schutz des Grundgesetzes. Sie haben das Recht, ohne Einflussnahme des Staates Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden zu schließen. Diese so genannte Tarifautonomie gehört zur Koalitionsfreiheit und ist in Deutschland durch das Grundgesetz, Artikel 9 Absatz 3 geschützt.
Schließlich beraten Gewerkschaften ihre Mitglieder in allen Fragen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Sozialversicherung zusammenhängen und unterstützen sie bei Arbeits- und Sozialgerichtsprozessen. Außerdem vertreten sie, wie alle Verbände, die Interessen ihrer Mitglieder in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen.
Auch in Betriebsräten sind Gewerkschaften fast immer präsent.
Kritik an Gewerkschaften
Grundsätzliche Kritik:
- Wirtschaftsliberale sehen Gewerkschaften als Kartelle, die die individuelle Vertragsfreiheit einschränken. Der angebotsorientierten Ökonomie zufolge finde jede Ware ihren Käufer, wenn sie nur billig genug sei. Die Gewerkschaften trügen nach dieser Theorie zur Arbeitslosigkeit bei, da sie die Löhne über den Gleichgewichtspreis des Marktes drückten. Daran knüpft auch die "Insider-/Outsiderapproach"-Kritik an, nach der Gewerkschaften nur die Interessen der Beschäftigten vertreten würden, nicht aber die der Arbeitslosen.
- Totalitäre Kritik richtet sich generell gegen Lohnabhängigenorganisationen. Sie würden dann uneinsichtig und seien schwerer zu beherrschen. Geteilt seien sie einfacher zu führen (siehe Spieltheorie). Mit zunehmender Ernsthaftigkeit wird deswegen auch von deutschen Arbeitnehmern erwartet, nicht mehr zeitgemäße Besitzstände aufzugeben und damit komparative Vorteile zu sichern.
- Aus sozialrevolutionärer Sicht besteht ein Gegensatz zwischen den Interessen der Gewerkschaftsfunktionäre und den Interessen der abhängig Beschäftigten. Die Gewerkschaften seien hierarchische Organisationen, die die Arbeiter zu bevormunden versuchen. Oft seien Streiks durch die Gewerkschaften gegen den Willen der Basis abgebrochen worden, worauf diese nur mit ohnmächtiger Wut reagieren konnten. Der Job der Gewerkschaften sei es, die Ware Arbeitskraft zu einem möglichst hohen Preis zu verkaufen. Es sei nicht in ihrem Interesse, die Lohnarbeit als solche in Frage zu stellen. Im Gegenteil: Um ihre eigenen Privilegien zu sichern, müssten die Gewerkschaftsfunktionäre den Kapitalismus verteidigen. Sie müssten rechtsverbindliche Verträge abschließen und diese auch gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen (ein Pionier der radikalen Gewerkschaftskritik war Anton Pannekoek). Die meisten Gewerkschaften würden im Ergebnis nicht versuchen, den Kapitalismus zu überwinden, sondern nur zu reformieren.
- Nationale Gewerkschaften verlieren gegen kapitalistische Globalisierung. Nur wenige, unbedeutende Gewerkschaften vertreten einen globalen Anspruch. Die Gewerkschaften sind dadurch in eine Standortlogik gezwungen, die sie immer erpressbar macht. Wenn die gewerkschaftlichen Forderungen den Arbeitgebern zu hoch sind, können diese immer mit Standortverlagerung aus dem gewerkschaftlichen Machtbereich in Billiglohnregionen drohen.
Innergewerkschaftliche Kritik:
- Mitglieder kritisieren einzelne Maßnahmen oder einzelne Gewerkschaftsfunktionäre, z.B. wenn korrupte Personen Spitzenpositionen erreicht haben. Dies war z.B. bei den Teamstern in den USA der Fall. Die Kritik zielt in der Regel auf die Erneuerung der Führung durch Wahl nichtkorrupter oder als kompetenter angesehener Funktionäre ab.
Interessen
Gewerkschaften versuchen, in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Gehalt und Verbesserung der Arbeitsbedingungen an die Belegschaft zu verteilen. Dagegen versucht die Unternehmensführung, in Vertretung der Interessen der Unternehmensinhaber bzw. Aktienbesitzer, einen möglichst großen Teil der Gewinne an die Besitzer des Unternehmens auszuschütten (etwa als Dividenden für Aktienbesitzer), und zwar sofort oder über Investitionen später, wenn diese sich rentiert haben.
Für die sinnvolle Aufteilung der Unternehmensgewinne gibt es keine mathematische Formel - es handelt sich dabei um eine Machtfrage.
Dabei sollen Gewerkschaften niemals gänzlich das Wohl des Betriebes aus den Augen verlieren, weil sie kein Interesse haben sollten, dass ein Betrieb, etwa weil er nicht genug Geld für Investitionen zurückbehält, wirtschaftlich ins Hintertreffen gerät. Außerdem sind Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsräten an der Betriebsleitung beteiligt. Gewerkschaften waren wegen dieser engen Verknüpfung mit den Unternehmensinteressen nie so radikal wie die Arbeiterparteien. Wenn sie heute radikal erscheinen, ist das ein relativ neues Phänomen.
Kritiker behaupten, Gewerkschaften würden der Volkswirtschaft schaden, weil sie ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder im Auge haben und nicht die Folgen ihrer Forderungen für die Gesamtwirtschaft berücksichtigen, ähnlich wie übrigens viele weitere Interessengruppen, beispielsweise Unternehmensverbände.
Heute wird Gewerkschaften oft vorgeworfen, dass sie zwar die Interessen der Arbeitnehmer, nicht aber die der Arbeitslosen vertreten würden, und Maßnahmen, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, hintertreiben. So stellen Gewerkschaften bei einer Arbeitslosigkeit von beispielsweise 10% immer noch 90% der Erwerbstätigen. Die Interessen dieser dominieren nun daher möglicherweise die Interessen der Minderheit.
Einige Gewerkschaftsvertreter reagieren im konkreten Fall aber auch flexibel, wie etwa die Diskussionen um die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche in Unternehmen der Metallbranche gezeigt hat.
Da Gewerkschaften häufig auf spezielle Sektoren begrenzt sind, kämpfen sie auch dann für den Erhalt ihres Sektors, wenn dieser ökonomisch nicht mehr wettbewerbsfähig ist.
Ökonomische Grundlage
Gewerkschaften weisen oft darauf hin, dass ihre Lohnforderungen für eine Umverteilung mindestens des Produktivitäts-Fortschritts sorgen und so insbesondere die Massenkaufkraft erhalten bleibt. Dieser Effekt wird häufig auch für die lange Frist in Anspruch genommen. Trotz einer zunehmenden Globalisierung behielten Gewerkschaften ihre auf nachfrageorientierten Wachstumsmodellen gestützte Positionen bei.
Insbesondere neoklassisch orientierte Ökonomen fordern ein flexibles Arbeitszeitmodell; Gewerkschaften stehen jedoch häufig für andere Regelungen ein. Kritiker werfen Gewerkschaften vor, dadurch den heimischen Standort zu schwächen. Für die Ökonomen der Gewerkschaften – traditionell eher Anhänger des Keynesianismus – geht die Krise auf dem Arbeitsmarkt v.a. auf die Produktivitätszuwächse zurück, die gesellschaftlich ungleich verteilt sind. Nicht die Lohnkosten seien zu hoch, sondern die Löhne zu niedrig. Gerade für Unternehmen, die dazu in der Lage sind, flexibel den Standort in Niedriglohnländer zu verlagern, wirken hohe Löhne jedoch abschreckend. So entstanden etwa in Osteuropa in den letzten Jahren zahlreiche neue Werke von Autobauern. In Deutschland hingegen gingen Arbeitsplätze verloren. In Ländern mit hoher Produktivität und niedrigeren Lohnkosten als in Deutschland, etwa Schweden, blieben Arbeitsplätze hingegen erhalten. Gerade in der Industrie sind von Arbeitsplatzabbau auch zuliefernde Unternehmen und damit weitere Stellen betroffen.
In globalisiertem Kontext aufgeführte keynesianische Argumente zu Nachfragestärkung werden somit überlagert, da ohne Arbeit auch keine Nachfrage möglich ist und weil sich Inverstitionen ungehinderter im globalen Markt bewegen können als Menschen.
Zur Kaufkrafttheorie der Löhne gibt es unterschiedliche Ansichten. Während den Gewerkschaften kritisch gegenüberstehende Ökonomen meinen, dass diese Theorie die Verhältnisse zu sehr vereinfache, berufen sich die Ökonomen der Gewerkschaften häufig gerade auf diese Theorie.
Ziele
In den letzten Jahren nahm der Druck auf die Gewerkschaften zu. Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie in Asien gelang es, ein hohes Bildungs-, Produktivitäts- und Infrastrukturniveau aufzubauen. In Staaten wie China erfolgt der Druck auf Gewerkschaften durch Kriminalisierung der Gründer unabhängiger Gewerkschaften. Weiterhin existiert als Kennzeichen für fehlende Rechtsstaatlichkeit ein Widerspruch zwischen gesetzlichen Regelungen und der Einklagbarkeit von Rechten.
Die Folge der Konkurrenz aus Gebieten mit geringerer Rechtsstaatlichkeit und der Unterdrückung von Gewerkschaften war zum Teil die Abwanderung von Arbeitsplätzen aus Westeuropa. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit und der (umstrittenen) These, Deutschland sei international nicht mehr wettbewerbsfähig, halten die Gewerkschaften an Lohnforderungen fest, die zumindest die Inflation ausgleichen, aber auch teilweise höher sind als das wirtschaftliche Wachstum, wenn in einer Branche besonders hohe Produktivitätszuwächse zu verzeichnen sind.
Trotz des wachsenden Konfliktpotentials hat Deutschland im internationalen Vergleich die wenigsten Streiktage. Streiks sind für Gewerkschaften mit hohen Kosten verbunden und für Arbeitgeber neben kurzfristigen Produktionsausfällen langfristig ein Standortnachteil. So ist es im Sinne beider Parteien, Streiks zu vermeiden. Die meisten Gewerkschaften halten Strategien von Lohnsenkung, um gegen Maschinen zu konkurrieren oder um arbeitsintensive Produktionen zu halten, langfristig für verfehlt, auch wenn sie in Einzelfällen entsprechenden Abmachungen zustimmen. Eine wirtschaftstheoretische Grundlage für solche Lohnsenkungen hierfür gibt es jedoch nicht.
Gewerkschaften zielen bei ihren Aktivitäten auf die Schaffung neuer Massennachfrage, die die Binnenkonjunktur anregen soll. Die Abkoppelung Deutschlands von der anziehenden Weltkonjunktur wird zum Teil auf die schwache Binnennachfrage zurückgeführt. Wirtschaftsexperten kritisieren jedoch, dass dabei der doppelte Nachfrageeffekt von den Gewerkschaften keine Berücksichtigung findet. Nachfrage entstehe auch dann, wenn man es Unternehmen erleichtert, Investitionen zu tätigen. (Jedoch ist die Wirkung der Investition der eines vorweggenommenen zukünftigen Konsums gleich, denn investiert wird nur dort, wo später auch Absatz, also Konsum erwartet wird. So stimmt die These zwar, aber nur kurzfristig. Denn langfristig ist der Konsum der Zukunft durch die Kredite für die Investitionen in der Vergangenheit bereits gebunden. Somit kann man langfristig sich auf die Betrachtung des Konsums zurückziehen und berechtigterweise den Effekt der doppelten Nachfrage ignorieren.) Allerdings haben die letzten Jahre gezeigt, dass beispielsweise Großunternehmen verstärkt nicht mehr im Inland, sondern auf den Kapitalmärkten oder in Fusionen mit ausländischen Unternehmen investieren. Auch Exportrekorde der deutschen Wirtschaft (die der These mangelnder internationaler Wettbewerbsfähigkeit widersprechen) können die Binnennachfrage nicht ausreichend stützen. Bedeutender ist beim doppelten Nachfrageeffekt jedoch die Nachfrage im Inland. Diese ist naturgemäß hoch, wenn es heimischen Unternehmen gut geht. Denn nicht nur private Haushalte, sondern insbesondere auch heimische Unternehmen konsumieren im Inland, etwa über Zulieferungen. Hohe Löhne oder hohe Abgaben jedoch wirkten diesem Konsum entgegen und verlagerten ihn ins Ausland. Dieser These wird aber mit dem Argument widersprochen, die hohen Löhne an ortsansässige Mitarbeiter würden diesen erst ermöglichen, auch in der Region ihr erarbeitetes Geld auszugeben, sodass sich bei Lohnerhöhungen allenfalls eine Substition von Zahlungen an regionale Zulieferer zu Zahlungen an regionale Mitarbeiter ergebe. Ähnlich sehe es mit Staatsabgaben aus, die auch vom jeweiligen Staat zur Bezahlung seiner Ausgaben in bevorzugt seinem Staatsgebiet verwendet würden.
Wie andere gesellschaftliche Großorganisationen leiden die Gewerkschaften insbesondere seit den 1990er Jahren an Mitgliederschwund. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig genannte sind:
- Unzufriedenheit mit der Politik der Gewerkschaftsführung
- gesellschaftliche Tendenzen zur Individualisierung
- hohe Arbeitslosigkeit
- mangelnde Erfolge der Gewerkschaften im Kampf um Löhne und gegen Arbeitslosigkeit
- Auflösung von Großbetrieben und Verlust übergreifender gemeinsamer Arbeitserfahrung und Interessen
- Zweifel an der Übertragung kurzfristiger Wirtschaftstheorie auf lange Frist
Deutschland
Geschichte
Gewerkschaften haben sich Mitte des 19. Jahrhunderts, nachdem 1869 im Norddeutschen Bund die damalige Gewerbeordnung die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit einführte, als Vertragspartner von Unternehmerverbänden während der Industriellen Revolution entwickelt. Seit der Reichsgründung 1871 galten diese Gewerbeordnung sowie Koalitions- und Gewerbefreiheit im ganzen Deutschen Reich. Sie entstanden in einer Zeit, in der die Arbeiterschaft aufgrund der Landflucht in den rapide wachsenden Städten zunächst um ihr Existenzminimum ringen musste und die Unternehmer oft auch noch feudalistische Privilegien besaßen. Es ging zunächst nicht darum, die Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen auszugleichen, sondern man musste Gewerkschaften seit je her als Arbeiter-Kartell verstehen, welches lediglich daran interessiert war, die jeweilige Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Dazu schlossen sie sich zusammen und führten Arbeitskämpfe gegen die Unternehmer (z.B. der Bauarbeiterstreik 1925). Bevorzugtes Mittel des Arbeitskampfes war und ist der Streik. In der Entstehungszeit der Gewerkschaften war daneben der Boykott (keiner sollte dort Arbeit aufnehmen, keiner die Produkte kaufen) besonders gewerkschaftsfeindlicher Arbeitgeber ein wirksames Kampfmittel.
Über das Ziel eines reinen Ausgleiches der Bedingungen wurde aus politischen Gründen etliche Male hinausgeschossen, genauso wie es Gang und Gebe war, Gewerkschaften bzw. deren Vorformen zeitweise immer wieder zu verbieten oder gesetzlich zu behindern. Heute sind in Deutschland Gewerkschaften ihrerseits als Interessengruppen gesetzlich privilegiert.
Vor 1933 war die deutsche Gewerkschaftslandschaft entlang parteipolitischer Linien gespalten und größtenteils nach Berufen bzw. Berufsgruppen, also nicht nach dem Prinzip "ein Betrieb - eine Gewerkschaft", organisiert. Der ADGB und der AFA-Bund als größte Gewerkschaftsorganisationen standen der SPD, die Christlichen Gewerkschaften der christlichen Zentrumspartei, die Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) der kommunistischen KPD, die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine der liberalen DVP und der Deutsch-Nationale Handlungsgehilfenverband (DNHV) der deutsch-nationalen Volkspartei DNVP bzw. in der Endphase der Weimarer Republik sogar der NSDAP nahe.
1920 wehrte der größte Teil der Gewerkschaftsbewegung mit einem gemeinsamen Generalstreik den Kapp-Putsch ab. 1933 dagegen zögerten die Gewerkschaften zunächst mit Massnahmen gegen die aufziehende Hitler-Diktatur. Dennoch wurden viele Gewerkschaftsführer unmittelbar nach der Machtergreifung der Nazis verhaftet und in die ersten Konzentrationslager gesperrt. Gewerkschaftshäuser wurden in vielen Orten von der SA besetzt. Daraufhin versuchten einige andere Mitglieder der Gewerkschaftsführungen zunächst, sich u.a. durch Aufrufe zu dem von den Nazis am 1. Mai 1933 veranstalteten "Tag der Nationalen Arbeit" mit der neuen Führung zu arrangieren, um ihr persönliches Überleben bzw. das Überleben ihrer Organisationen zu sichern. Die Gewerkschaften wurden aber bereits am 2. Mai 1933 von den Nationalsozialisten endgültig zerschlagen. Das Vermögen der Gewerkschaften wurde auf die Nazi-Massenorganisation Deutsche Arbeitsfront (DAF) übertragen und dort zunächst für das "Kraft-durch-Freude"-Programm und später direkt für die Finanzierung kriegswichtiger Produktionsanlagen eingesetzt.
Erst nach dem Sieg der alliierten Mächte über Deutschland wurde unter der Besatzungsmacht ein Wiederaufbau der Gewerkschaften vorangetrieben. Die Alliierten unterstützten dabei in ihren jeweiligen Besatzungszonen höchst unterschiedliche Konzepte.
Das insbesondere von vielen ehemaligen KZ-Insassen unter den Gewerkschaftsführern und dem ersten DGB-Vorsitzenden Hans Böckler verfolgte Konzept, alle Arbeiter und Angestellte in einer parteipolitisch nicht gebundenen Einheitsgewerkschaft zu vereinigen, die nach dem Industriegewerkschaftsprinzip in Branchenorganisationen unter einen starken Dachverband zusammengefasst werden sollten, konnte nicht vollständig umgesetzt werden. Zum einen gab es erfolgreichen Widerstand in den Branchengewerkschaften, vor allem der IG Metall, gegen einen starken Dachverband, zum anderen bildeten sich trotz aller Einheitsaufrufe berufständisch orientierte Organisationen wie der Beamtenbund neben dem 1949 gegründeten DGB neu. Ein Teil der angestellten Mitglieder im DGB spaltete sich später als DAG ab, die bis zur Gründung von Ver.di nicht dem DGB angehörte. In den 50er Jahren versuchten Teile der Adenauer-Regierung und wirtschaftsnahe Kirchenkreise außerdem, die christlich-sozialen Gewerkschafter aus dem von ihr als der SPD zu nahestehend empfundenen DGB abzuspalten. Dieser Versuch lief auch unter den CDU-Anhängern in den Gewerkschaften weitgehend ins Leere, führte aber dennoch zur Gründung des CGB, dem es bis heute jedoch nie gelang, grössere Mitgliederzahlen zu erreichen.
In der Bundesrepublik waren die deutschen Gewerkschaften (insbesondere DGB, DAG und Beamtenbund) zu großen Organisationen herangewachsen, die ihre Aufgabe in erster Linie in der Vertretung der in ihnen zusammengeschlossenen Mitglieder bei Tarifverhandlungen und bei der Gesetzgebung sahen.
In der sowjetischen Besatzungszone und Großberlin bildete sich der nach Industriegewerkschaftsprinzip und zunächst ebenfalls nach dem parteiübergreifenden Einheitsgewerkschaftsprinzip organisierte FDGB. Nach Gründung der SED 1947 wurden aber umgehend Säuberungen vorgenommen. Christlich-soziale und weiterhin eigenständig sozialdemokratische Gewerkschaftsfunktionäre wurden abgesetzt und mussten in den Westen fliehen, u.a. der spätere CDU-Politiker Ernst Lemmer. In Westberlin spaltete sich daraufhin diese Richtung unter Mitnahme der meisten einfachen Gewerkschaftsmitglieder als Unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO) vom FDGB ab und vor allem aus ihr entstand später nach der DGB-Gründung der Landesbezirk des DGB in Westberlin.
Die letzten Reste der vor allem an Interessenvertretung der Beschäftigten ausgerichteteten Richtung innerhalb des FDGB wurden nach dem gescheiterten Aufstand am 17. Juni 1953 als "Kapitulanten" oder "Westagenten" ihrer Ämter enthoben. Auch diejenigen, die nach Meinung der SED nicht entschieden genug gegen den Arbeiteraufstand aufgetreten waren, u.a. der Vorsitzende der IG Bau-Holz Franz Jahn und fast alle seine Vorstandskollegen, wurden durch den FDGB ihrer Ämter enthoben. Die Säuberungen reichten bis in die Betriebsebene hinein. Der FDGB wurde damit endgültig zu einer parteigesteuerten DDR-Massenorganisation ohne innere Demokratie. Aus dieser Rolle konnte er auch 1989 nicht ausbrechen. Die Gewerkschaften als Organisationen standen keineswegs an der Spitze der Demokratiebewegung, sondern wurden von ihr ebenso wie der restzliche Partei- und Staatsapparat einfach überrollt. Die schließlich von unten in den Branchenorganisationen erzwungenen Neuwahlen brachten dort zwar neue Kräfte nach vorne, der bisherige FDGB aber wurde von ihnen als letztlich nicht mehr reformierbar angesehen und nach einer Zwischenetappe durch eine Austrittswelle der Mitgliedsgewerkscchaften um den Jahreswechsel 1989/1990 einfach aufgelöst. Die teilweise erneuerten Führungen der DDR-Branchengewerkschaften nahmen unverzüglich Kontakt zu den entsprechenden Branchengewerkschaften in der Bundesrepublik auf, um eine Vereinigung unter weitgehendem Fortbestand ihrer Strukturen zu erreichen. Nach einer Phase der mehr oder weniger engen Kooperation entschieden sich aber die DGB-Gewerkschaften im Einverständnis mit vielen Gewerkschaftsmitgliedern der DDR-Gewerkschaften und letztlich auch den meisten Basisfunktionären in Ostdeutschland für eine einfache Ausdehnung der westdeutschen Gewerkschaften und des DGB nach Ostdeutschland durch Aufbau neuer örtlicher bzw. regionaler DGB- und Gewerkschaftsstrukturen.
Die deutsche Vereinigung bescherte den westdeutschen Gewerkschaften zunächst mehrere Millionen neuer Mitglieder, von denen aber nach dem Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie viele wieder ausschieden. Die Scheinblüte und die stark gewachsenen Aufgaben durch die Aufnahme mehrerer Millionen Neumitglieder im Osten führte bei allen DGB-Gewerkschaften zu einer deutlichen Personalverstärkung, die in der Folge nach dem Wegbrechen der Mitgliederzahlen viele der damals noch 16 DGB-Gewerkschaften mit zu Fusionen mit größeren Branchenorganisationen zwang, bei der nur noch 8 Branchengewerkschaften im DGB übrig blieben: GEW, GdP, IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), IG BCE, IG Metall, NGG, transnet und Ver.di (die bei ihrer Gründung auch die DAG wieder mit in den DGB einbeziehen konnte).
In der letzten Zeit müssen die deutschen Gewerkschaften mit hohen Mitgliederverlusten leben. Nur noch ca. 25% der Arbeitnehmer sind in den DGB-Gewerkschaften gewerkschaftlich organisiert.
Rechtsstatus
Gewerkschaften stehen als sozialpolitische Koalitionen unter dem besonderen Schutz der grundgesetzlich (Artikel 9 Abs. 3 GG) gewährleisteten Unabdingbarkeit des Rechtes auf die Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, darum sind Abreden zur Einschränkung oder Behinderung dieses Rechtes nichtig und rechtswidrig.
Manche Gewerkschaften organisieren sich jedoch als eingetragener Verein und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Dies gilt z.B. für die vor einigen Jahren aus verschiedenen Gewerkschaften neu gegründete Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Sofern sie keine eingetragenen Vereine sind, werden sie aber dennoch als "rechtsfähige" Personenvereinigung behandelt, was eine rechtliche Besonderheit ist. Sie ähneln darin besonders den deutschen Parteien.
Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So hat die IG Metall ein "Beschlussverfahren" gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) eingeleitet mit dem Ziel, das Arbeitsgericht solle beschließen, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Die IG Metall verweist darin u.a. auf das Mächtigkeitsprinzip (Mächtigkeitsprinzip bedeutet, dass eine Gewerkschaft in der Lage sein muss, die Interessen ihrer Mitglieder mit Arbeitskampfmitteln - z. B. Streik - durchzusetzen) und spricht der CGM die Gewerkschaftseigenschaft ab. Die CGM wiederum wirft der IG Metall vor, lediglich eine lästige Konkurrenz beseitigen zu wollen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Entscheidung einen Beschluss des AG Stuttgart aufgehoben und der CGM die Gewerkschaftseigenschaft bestätigt. (AZ 4 TaBV 1 /04 vom 1.10.04) Die IG Metall bestreitet das und will deswegen in die nächste Instanz (Bundesarbeitsgericht) gehen.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 1.8.2005 (16 Sa 9/06) das Urteil gefällt, dass die Christliche Gewerkschaft Deutschlands (CGB) keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist und damit nicht tariffähig ist.
Finanzierung
Gewerkschaften finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge. Früherer Slogan: "Ein Pfennig von jeder Mark - dieser Beitrag macht uns stark".
Die Tantiemen, die gewerkschaftliche Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften in Aufsichtsräten erhalten, wenn sie von diesen Gewerkschaften in die Aufsichtsräte entsandt sind, sollen, bis auf eine Kosten-/Aufwandserstattung, der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gespendet werden.
Die korrekte Abführung diese Aufsichtsrats-Bezüge wird einmal jährlich veröffentlicht (bei der IG Metall z.B. in der Mitgliederzeitschrift "METALL"). Nicht korrekt abgeführte Aufsichtsratsbezüge werden öffentlich gerügt.
So haben die Mitglieder die Möglichkeit diese Kandidaten bei der nächsten Aufstellung zur Wahl in den Aufsichtsrat hierzu zu befragen.
Bei den anderen Gewerkschaften in Deutschland sorgen die jeweiligen Revisoren und Vertrauensleute für Ordnung.
Schweiz
In der Schweiz ist heute gut jeder vierte Beschäftigte in einer Gewerkschaft oder einem gewerkschaftsähnlichen Verband organisiert. Im westeuropäischen Vergleich ist dies eher wenig.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist die grösste Arbeitnehmerorganisation der Schweiz. In ihm sind 16 Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen, die insgesamt rund 380'000 Mitglieder vertreten. Die Schweizer Gewerkschaften waren von Anfang an um die Schaffung eigener Selbsthilfe- und Sozialeinrichtungen bemüht: Zunächst Arbeitslosen- und Krankenkassen, Alters- und Unterstützungskassen, später Schulungs- und Ferieneinrichtungen usw. Seit jeher gewährten die Gewerkschaften ihren Mitgliedern auch Rechtsschutz.
Mit dem Zusammenschluss der Gewerkschaften GBI, SMUV, VHTL, unia und actions zur Unia ist im Herbst 2004 die grösste Gewerkschaft der Schweiz mit rund 200'000 Mitgliedern und fast 100 Sekretariaten entstanden. Die Anstellungsbedingungen von gegen einer Million Menschen sind in Gesamtarbeitsverträgen geregelt, die von der Unia ausgehandelt werden.
Belgien
In Belgien gibt es verschiedene Gewerkschaftsrichtungen, unter anderem Freie Gewerkschaften. Der mitgliederstärkste Gewerkschaftsbund in Belgien die Confédération des syndicats chrétiens (CSC) ist christlich-sozial orientiert. Die Confédération Générale des Syndicats Libéraux de Belgique (CGSLB) ist ein unabhängiger Gewerkschaftsbund. In Belgien existiert außerdem ein sozial-liberal orientierter Gewerkschaftsbund, nämlich die Fédération générale du travail de belgique (FGTB), der zweitgrößte Gewerkschaftsbund insgesamt. Belgien hat mit ca. 80% der Beschäftigten einen der höchsten gewerkschaftlichen Organisationsgrade in Europa.
Spanien
In Spanien gibt es verschiedene Gewerkschaftsbünde. Zu den größten gehören ,,Comisiones Obreras", Confederación General del Trabajo und ,,Union Sindical Obrera". Regionale Organisationen sind die Confederación Intersindical Galego in Galicien, die baskische demokratische ELA-STV und die baskische nationalistische Langile Abertzalen Batzordeak. Desweiteren ist die anarcho-syndikalistische Gewerkschaft Confederación Nacional del Trabajo (CNT) eine einflussreiche Gewerkschaft, v.a. im katalanischen Raum um Barcelona.
USA
Die US-Gewerkschaften entstanden nicht wie die europäischen Gewerkschaften aus klassenkämpferischen Motiven, sondern war überwiegend eine Schutzgemeinschaft gegenüber den Einwanderern und den Nichtorganisierten. In der Anfangszeit wurden US-Arbeitgeber oft durch Erpressung und Gewalt dazu gezwungen nur Gewerkschaftsmitglieder einzustellen. Umgekehrt war die Mitgliedschaft in einer US-Gewerkschaft üblicherweise an hohe Eintrittsgebühren oder Abgabe eines Großteils des Lohnes gebunden. Seit dem späten 20 Jahrhundert wandelte sich die US-Gewerkschaften immer mehr zu einer ganzheitlichen Vertretung aller Arbeitnehmer.
Siehe auch
Literatur
- Oskar Negt: Wozu noch Gewerkschaften? Eine Streitschrift. Göttingen, 2005.
- Hälker, Juri 2004: Betriebsräte in Rollenkonflikten. Betriebspolitisches Denken zwischen Co-Management und Gegenmacht. Rainer Hampp Verlag. ISBN 3-87988-800-0, *OnlineText im Internet.
- Weis, Harald (2005): US-Gewerkschaften verlieren an Einfluss in: VDI-Nachrichten vom 17.06.2005, Seite 4, u. a. über die Geschichte der US-Gewerkschaften.
Populärwissenschaftliche Literatur
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung. Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8
Weblinks
Aktuelle Diskussion
- Jeannine Geißler - Gewerkschaften in Deutschland: Gefesselte Riesen
- Neue Sitten in den Tarifverhandlungen - Zum aktuellen Stand zwischen Unternehmern und Gewerkschaften (GegenStandpunkt - Politische Vierteljahreszeitschrift, 1-2004)
- Detlev Hensche - Wozu noch Gewerkschaften?
- Arbeit? Emanzipation? passive Revolution. Metamorphosen der Arbeitspolitik und die Zukunft der Gewerkschaften
- Alles "Flexi"? auch der Streik? Die Arbeitskampfstrategie der IG Metall in der Tarifrunde 2002
- Mehr Arbeit für weniger Geld Veränderung der Erwartungshaltungen in der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie
- Horst Schmitthenner (IGM) - Machtkampf der Unternehmer Ende des Arbeitskampfs Ost (2003): Es geht um mehr als drei Stunden weniger
- Joachim Bischoff - Worüber streitet die IG Metall? Personelle Machtansprüche oder gewerkschaftliche Strategie zum Führungsstreit Peters-Huber 2003
- Henker überflüssig - Der Flächentarifvertrag wird ausgehebelt - auch ohne Gesetz
- Standpunkte des Arbeitslosenverband Deutschland e. V. 2003
- Der ÖGB: Die österreichische Staatsgewerkschaft wehrt sich gegen ihre Entmachtung - Werdegang und Krise einer nationalen Arbeitervertretung
- Bilanz der ÖGB-Urabstimmung - Anpassung eines notorischen "Sozialpartners" an die neuen Vorgaben der anderen Seite
- Liberale Kritik an den Gewerkschaften
Allgemein
- Der DGB - Gewerkschaft perfekt - Analyse und Kritik der Politik des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Online-Artikel)
- Homepage von Deutschen Gewerkschaftsbund: Dachverband mit 8 Mitgliedsgewerkschaften
- Homepage vom Österreich. Gewerkschaftsbund: Dachverband mit 13 Mitgliedsgewerkschaften
- Homepage vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund: Dachverband mit 11 Mitgliedsgewerkschaften
- http://www.verdi.de Homepage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin
- Homepage der IG Metall in Deutschland
- Homepage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Für Beschäftigte im Bildungsbereich (ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, LehrerInnen, WeiterbildnerInnen u.a.
- Homepage der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt
- Christliche Gewerkschaft Metall
- http://www.ngg.net Homepage Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Hamburg
- Homepage der Alternativen und grünen GewerkschafterInnen - Unabhängige GewerkschafterInnen - Salzburg (AUGE/UG)
- Hans-Böckler-Stiftung