Grundsteuer (Deutschland)
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundstücke.
Die Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben; sie gehört also zu den Gemeindesteuern.
Die Grundsteuer teilt sich in die beiden Steuerarten Grundsteuer A und Grundsteuer B auf. Dabei wird "A" (agrarisch) auf Grundstücke der Landwirtschaft und "B" (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt im Einheitswertbescheid festgestellte Einheitswert.
Dieser wird dann mit der Grundsteuermesszahl (z.B. 3,5 Promille bei Eigentumswohnungen) und mit einem von der jeweiligen Gemeinde individuell festgesetzten Hebesatz multipliziert. Die Gemeinde ist bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes vollkommen frei. Die Höhe der Grundsteuer kann, wenn auch meist in einem bescheidenen Rahmen, aber Einfluß auf die Bevölkerungsentwicklung (durch Zuzug bzw. Wegzug) haben. Die Festlegung der gemeindlichen Hebesätze erfolgt durch den Beschluß des Gemeinderates.
Geregelt ist die Erhebung der Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).
Die Grundsteuer ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer.
Beispiel
Die Gemeinde Zweibrücken hat zum Beispiel für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 280 %, für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 370 % festgesetzt.
Für eine Eigentumswohnung wird dann die Grundsteuer (B) wie folgt berechnet:
Einheitswert der Eigentumswohnung = 50.000 EURO Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EURO) = 175 EURO Hebesatz = 370 % Jahresgrundsteuer (Berechnung: 175 EURO x 370 %) = 647,50 EURO Vierteljährliche Rate: 161,88 EUR