Programmmusik

Instrumentalmusik, die einem außermusikalischen Programm folgt
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2004 um 13:57 Uhr durch Thomas Krämer (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Programmmusik (von gr. programma, schriftliche Bekanntmachung) bezeichnet Musik, die sich von Themenvorgaben aus dem nicht-musikalischen Bereich (wie Dichtkunst, Malerei, Bildhauerei, Natur, Technik u.ä.) anregen und beeinflussen lässt.

Im Gegensatz zur Absoluten Musik wird Programmmusik demnach von einer außermusikalischen Idee geleitet, welche der Komponist als Überschrift, Erläuterung oder Inhaltsangabe dem Werk beifügt und die er in Musik "übersetzt".

Bekannte Beispiele für Werke der Programmmusik in der Musikgeschichte sind: