Mutagen

exogene Wirkung auf ein Genom
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erbgutverändernd
am Menschen
erbgutverändernd
an Tier und Pflanze

Gefahrensymbol T = Giftig

Gefahrensymbol N = Umweltgefährlich

Giftig
(T)
Umweltgefährlich
(N)

Mutagene sind äußere Einwirkungen, die Mutationen oder Chromosomenaberrationen auslösen, also das Erbgut eines Organismus verändern. Hierbei unterscheidet man physikalische Mutagene wie Strahlung und hohe Temperaturen sowie chemische Mutagene[1] wie z. B. Nitrosamine und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe.

Die normale Mutationsrate (Häufigkeit, mit der sich ein oder mehrere Gen/e verändert) liegt bei höheren Organismen bei 10-5 – 10-9 pro Gen und Generation. Mutagene bewirken einen Anstieg dieser natürlichen Mutationsrate.

Mutagene

Als bekannte Beispiele seien hier erwähnt:

Des Weiteren gibt es auch weitere chemische Stoffe, zum Beispiel Ethidiumbromid, die eine Mutation oder Chromosomenaberration verursachen können. Ethidiumbromid gehört zu den interkalierenden Substanzen, die sich in die Basenfolge schieben und so eine Veränderung des Leserasters bewirken. Eine weitere wichtige chemische Gruppe sind die Basenanaloga. Diese ähneln den Basen der DNA und können durch einen Austausch oder falschen Einbau ebenfalls eine Mutation herbei führen.

Der Ames-Test ist einer der einfachsten und häufigsten Tests, der zur Bestimmung einer Chemikalie als Mutagen angewendet werden.

Kategorien nach Gefahrstoffverordnung

Die Einstufung nach § 1.4.2.3 GefStoffV Anhang 1 entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine europäische Festlegung. Es bedeuten:

Kategorie 1

Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen erbgutverändernd. Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und vererbbaren Schäden vorhanden. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T und R46: "Kann vererbbare Schäden verursachen. (muta. cat. 1)"

Kategorie 2

Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als erbgutverändernd angesehen werden. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff zu vererbbaren Schäden führen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T und R46: "Kann vererbbare Schäden verursachen. (muta. cat. 2)"

Kategorie 3

Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis. Genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung liegen jedoch nicht vor. Aus geeigneten Mutagenitätsversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen. Einstufung und Kennzeichnung nur mit R68: "Irreversibler Schaden möglich."

Siehe auch


Einzelnachweise

  1. Römpp CD 2006, Georg Thieme Verlag 2006