Mittels der Volksgesetzgebung erlässt, ändert oder revidiert das Volk in einer direkten Demokratie Gesetze und Verfassung.
Allgemeine Betrachtung
Zur Volksgesetzgebung ist ein Volksgesetzgebungsverfahren notwendig, das den Ablauf der Volksgesetzgebung regelt. Ein Volksgesetzgebungsverfahren besteht in Deutschland aus bis zu drei gestaffelten Schritten, beginnend mit der Volksinitiative, dann dem Volksbegehren und abschließend mit dem Volksentscheid.
- Die Volksinitiative stellt den Auftakt eines Volksgesetzgebungsverfahrens dar. Hier muss für einen Gesetzesvorschlag eine bestimmte verhaltnismäßig geringe Anzahl von Unterschriften frei gesammelt werden, um eine Befassung des Parlamentes und eine Zulassung zum Volksbegehren zu erreichen.
- Beim Volksbegehren muss innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte deutlich höhere Anzahl von Stimmbürgern ihre Unterstützung für das Anliegen des Volksbegehrens kundtun, damit es zum Volksentscheid kommt. Dies kann durch freie Unterschriftensammlung, durch Amtseintragung auf Listen oder als Kombination von beidem erfolgen.
- Zum abschließenden Volksentscheid sind alle Stimmbürger aufgerufen sich an der Abstimmung über den Gesetzesvorschlag zu beteiligen, um diesen anzunehmen oder abzulehnen.
Was die Geschwindigkeit des Verfahrens betrifft, so hängt dies von der konkreten Gestaltung der Fristen und Hürden ab. Schnellschüsse sind ebensowenig erwünscht, wie ein langatmiges, jahrelanges Verfahren. Moderne Volksgesetzgebungsentwürfe berücksichtigen dies mit straffen Verfahren, die aber dennoch ausreichend Raum für die demokratische Meinungsbildung im Volk lassen.
Das Plebiszit (lat. für Volksentscheid) kann auch als Form der Volksgesetzgebung betrachtet werden, jedoch kann sein demokratischer Wert bezweifelt werden, da es ohne das Initiativrecht des Volkes ausgestattet ist und nur auf Bestreiben von dem Volk übergeordneten Instanzen (Parlament, Regierung, Präsident) initiiert werden kann und somit auch das agenda setting diesen vorbehalten ist.
Deutschland
Auf Bundesebene herrscht Repräsentative Demokratie. Im Jahr 2002 erreichte ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene im Bundestag zwar die absolute Mehrheit, nicht jedoch die für eine Verfassungsänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.
Zuletzt wurde auch die Forderung nach einem Referendum über die Europäische Verfassung vom Bundestag abgelehnt.
Meinungsumfragen zufolge befürworten mehr als 70% der Bundesbürger direkte Demokratie auf Bundesebene.
Volksgesetzgebung auf Landesebene gibt es seit 1998 in allen 16 Bundesländern.
Österreich
In Österreich gibt es Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen.
Schweiz
In der Schweiz hat die Volksgesetzgebung einen wesentlicher Einfluss auf die Politik:
- Es gibt es die Volksinitiative, bei der eine bestimmte Anzahl Stimmbürger direkt eine Abstimmung über eine konkrete Verfassungsänderung verlangen können.
- Vom Parlament beschlossene Verfassungsänderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum - ohne Zustimmung der zwei Mehrheiten von Volk und Kantonen (so genanntes Ständemehr) können sie nicht in Kraft treten.
- Bei einem fakultativen Referendum werden Unterschriften gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz gesammelt. Wird die Unterschriftenhürde genommen, kommt es ohne eigene Vorlage aus dem Volk zu einem Volksentscheid über dieses Gesetz.
Siehe auch: Direkte Demokratie, Politisches System der Schweiz, Volksentscheid
Weblinks
- Mehr Demokratie e.V. (Verein für direkte Demokratie)
- Schweiz: Die politischen Rechte im Bund
- Deutsches Institut für sachunmittelbare Demokratie