öIch melde Bedenken an, ob die Aussage: "Der Mietzins ist also das Entgelt für den Besitz der Sache." so richtig ist. Wäre nicht an der Stelle "Überlassung" zutreffend? Man spricht von Überlassung der Wohnung zur Nutzung, und auch Nutzungsvertrag; Besitz hat was mit Verfügungsrecht zu tun, wo ich wesentliche Einschränkungen vermute bei Mietsachen. --Fritz 12:30, 17. Mär 2003 (CET)
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber zwischen Besitz und Eigentum besteht ja ein Unterschied (deshalb hab ich auch die Begriffe auch verlinkt) und Besitz bedeutet wohl soviel wie Nutzungsrecht...? Da sollte man eventuell den Orginalautor fragen --Coma 12:35, 17. Mär 2003 (CET)
- Habe nachgelesen: es trifft zu, dass der Mieter nach Rechtsbegriffen Besitzer der Sache wird durch einen Mietvertrag. Damit haben sich meine Bedenken zerschlagen. --Fritz 13:06, 17. Mär 2003 (CET)
Fakten
In Deutschland lebt der größte Teil der Bevölkerung in gemieteten Wohnräumen; Kann die Aussage mit Fakten (Quellenangabe) belegt werde? --Hinrich 00:57, 17. Sep 2004 (CEST)
Mieterhöhung
Es fehlt noch etwas über die Sonderkündigungsrechte des Mieters bei Mieterhöhungen und e.v.l. Formvorschriften für die Mieterhöhung. Wachs 13:14, 30. Mär 2005 (CEST)