Die Pflegeversicherung, im Jahre 1994 beschlossen, ist neben der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung die so genannte "vierte Säule" der Sozialversicherung in Deutschland. Derzeit (August 2003) ist bei abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern) ein Beitragssatz von 1,7 % des Bruttoentgelts fällig. Seit 1995 werden Leistungen für die häusliche Pflege übernommen, seit 1996 auch die für stationäre Pflege.
Im Falle der Pflegebedürftigkeit, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK) gutachterlich festgestellt werden kann, wird eine der Pflegestufen 1 bis 3 erreicht. Dem entsprechend stehen finanzielle Mittel für Sach- und/oder Geldleistungen zur Verfügung. Am beliebtesten ist die Kombinationsleistung, bei der Kosten für Pflegedienstleistungen abgerechnet werden und der nicht verbrauchte Prozentanteil an der Höchstleistung als Geldleistung geltend gemacht wird.
Als pflegerische Leistungen gelten Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflegestufen sind: I - erhebliche Pflegebedürftigkeit, d. h. mindestens 90 min. pro Tag , II - schwere Pflegebedürftigkeit, d. h. mindestens 180 min pro Tag, und III - schwerste Pflegebedürftigkeit, d h mindestens 270 min pro Tag. Hieraus lässt sich schon ersehen, das geringe oder mittlere Pflegebedürftigkeit zu keinem Leistungsanspruch führt.
In Stufe I können bis zu 383 EUR Sachleistung oder 204 EUR Geldleistung gefordert werden, in Stufe II 920 bzw. 408 EUR, in Stufe III 1431 (in Härtefällen bis 1917 EUR) bzw. 664 EUR.
Auch die Pflegeversicherung ist - wie die anderen Säulen der Sozialversicherung - ein so genannter Generationenvertrag, bei dem die im Erwerbsleben Stehenden für die Leistungen einzahlen, während gleichzeitig die Bedürftigen die Leistungen entgegennehmen. Wegen der nicht mehr stimmenden Alterspyramide ergibt sich auch hier das Problem der langfristigen Finanzierbarkeit ohne Kapitaldeckung. Genau wie die Rentenversicherung nach dem Krieg wird hier von Anbeginn ohne Bildung eines Kapitalstocks Leistung ausgezahlt, so dass viele ohne wesentliche Einzahlung sofort in den Genuss von Leistungen kommen. Dies ist ökonomisch höchst bedenklich und hat bereits im August 2003 zu einer durch die Grüne Katrin Göring-Eckhardt angestoßenen Diskussion über die Abschaffung der Pflegeversicherung in ihrer derzeitigen Form geführt.
In Österreich gibt es keine Pflegeversicherung. Hier wird das Risiko der Pflegebedürftigkeit durch das Pflegegeld abgesichert. Das Pflegegeld ist durch das Bundesgesetz "Bundespflegegeldgesetz" (BPGG) rechtlich verankert. Mehr zum Pflegegeld und zur Altenpflege in Österreich siehe unter unter: Altenpflege in Österreich