Asservat

sichergestellter oder beschlagnahmter Gegenstand
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Das Asservat (von lateinisch asservare - [amtlich] bewachen) bezeichnet einen in amtliche oder quasi-amtliche (z.B. in einem rechtsmedizinischen Institut) Verwahrung genommenen, für eine eventuelle Gerichtsverhandlung als Beweismittel wichtigen Gegenstand, Spurenträger oder ein Gewebe (z.B. Knochen mit Projektil, exzisierte Haut mit Stichwunde).

Die Asservate werden in einer Asservatenkammer aufbewahrt.

Asservate werden in der Regel nur so lange aufbewahrt, bis das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.