Diskussion:Schwippschwager

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Zitat: Nach § 1590 BGB besteht eine Schwägerschaft zwischen dem Ehegatten und den Verwandten des anderen Ehegatten (siehe auch Schwager).

Frage: was ist mit "Verwandten des anderen Ehegatten" gemeint?, man hat nur einen Ehegatten!

Wenn ich Schwager/Schwagerschaft richtig interpretiere, sind das nur die Ehegatten von Schwester oder Bruder. Andere Beziehungen gibt es nicht. Kann dazu jemand etwas sagen ?