Besoldung wird die Bezahlung der Soldaten, Richter, Professoren und Beamten genannt. Die Besoldung der Soldaten, Bundesrichter und Bundesbeamten (meist auch der Landesbeamten und Landesrichter) richtet sich in Deutschland nach den Bundesbesoldungsordnungen A (Soldaten bis einschließliche Oberst, Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes), B (Spitzenbeamte, Generäle), R (Richter) und W (wissenschaftliches Personal), früher C (Professoren).