Die Schutzherrschaft ist eine rechtliche Befugnis, zur Ausübung von staats- oder völkerrechtlichen Interessen (z.B als Hoheitsrecht) über fremdes Gebiet. Sie kann verschiedenen Formen annehmen:
Die Schutzherrschaft ist eine rechtliche Befugnis, zur Ausübung von staats- oder völkerrechtlichen Interessen (z.B als Hoheitsrecht) über fremdes Gebiet. Sie kann verschiedenen Formen annehmen: