Das Akronym E-Justice steht für Electronic Justice, zu deutsch "elektronische Justiz" oder "elektronischer Rechtsverkehr". Damit ist die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit den Aufgaben der Justiz mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien gemeint.
E-Justice ist damit ein Gegen- und Unterbegriff zu E-Government, der gleiche Vorhaben auf einer übergeordneten Ebene definiert.