Der Artikel ist von mir "modernisiert" worden. Zweifelhafte Passagen oder Passagen, die heute nicht mehr gültig sind, habe ich teilweise entfernt. Der Charakter der "Gebühr" hat sich begrifflich wenig, von seiner dogmatisch-materiellrechtlichen Seite jedoch stark gewandelt. Insofern waren die Änderungen/Löschungen notwendig. --172.176.2.246 20:57, 29. Jan 2004 (CET)
Abgrenzung verschiedener Gebührenarten
Der Artikel bezog sich zuletzt hauptsächlich auf kommunale Gebühren, aber unten wird auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag verwiesen.
Ich habe noch auf Gebührenordnungen für Freiberufler (Rechtsanwälte, Ärzte, usw.) hingewiesen, ebenso auf die umgangssprachliche Verwendung des Wortes Gebühr für Dienstleistungsentgelte von privaten Anbietern, mit einem Link auf Schutzgebühr.
Die Kategorie "Kommunalpolitik" alleine fand ich vollkommen unzureichend und habe noch "Recht" hinzugefügt. (Sicher gehören auch noch "Steuern und Abgaben" dazu, aber diese Kategorien habe ich nicht gefunden.)
Mit dem Artikel und dessen Gliederung bin ich noch nicht so ganz zufrieden. Es würde mich freuen, wenn jemand den Begriff juristisch und finanzwissenschaftlich eindeutig definieren könnte. Wenn ich es richtig verstanden habe, beruhen Gebühren grundsätzlich auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die z.B. Gebührenordnung, -satzung oder -staatsvertrag heißen können. Dann sollte unterschieden werden zwischen Gebühren von kommunalen und anderen Gebietskörperschaften, (halb)öffentlicher Betriebe, Freiberuflern, usw. Es sollte nicht nur zu Beiträgen und Preisen abgegrenzt werden, sondern auch zu Steuern und anderen Abgaben.
Ich kann das leider nicht leisten. Aber vielleicht findet sich jemand in der großen Wikipedia-Gemeinde...
--NichtWirklich 16:12, 7. Nov 2004 (CET)
- Hallo Nichtwirklich, ich will das machen, wenn ich Zeit habe. Leider weiß ich nur etwas über öffentliche Finanzen (Bund, Länder, Kommunen) und nicht über Gebühren z. B. von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Gemeinsam ist ihnen aber wohl, dass sie auf gesetzlicher Grundlage beruhen müssen. Bei Gemeinden reicht z. B. eine Satzung nicht, das Kommunalabgabengesetz des Landes muss sie dazu ermächtigen. Und die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ist m. W. auch ein Gesetz. Dummerweise habe ich einen Job und zu wenig Zeit für die Wikipedia. --Wolfgang Pohl 00:50, 8. Nov 2004 (CET)