Römischer Senat

Institution des römischen Staates
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Der römische Senat war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates. Nicht nur der Senat als Gremium war verantwortlich für diese Bedeutung, auch die Senatoren an sich waren stets wichtige und respektierte Personen im Reich. Trotz der eigentlich niemals irgendwo niedergeschriebenen Rechte des Senats und der Rechtskraft eines seiner Beschlüsse wurde bis Augustus die römische Politik durch den Senat bestimmt.

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Darstellung einer Senatssitzung aus dem 19. Jahrhundert

Geschichte des Senats

Der Senat im Königtum

Die Informationen über den Senat in der Zeit, als Rom noch von Königen beherrscht wurde (753 bis 510 v. Chr.) sind sehr spärlich gesät. Vermutlich entsprach das Gremium damals noch einem Kronrat, der den König in dessen Politik beriet, selbst aber keine Handlungsmöglichkeit besaß. Die Behauptung vieler antiker Autoren, dass der legendäre Stadtgründer Romulus den ersten Senat einberief, darf angezweifelt werden.

Der Senat, der anfangs circa 100 Mitglieder besessen haben dürfte, setzte sich laut Cicero aus senes, also älteren und erfahrenen Männern, sowie patres, den Oberhäuptern des römischen Adels zusammen. Zusätzlich zu der Beratungsfunktion stellten die Senatoren auch noch den Interrex, das heißt den obersten Verwalter für die Zeit zwischen dem Tode des früheren und der Einberufung eines neuen Königs.

Daneben waren die Aufgaben des Senats wahrscheinlich größtenteils sakraler Funktion. Erst etwa unter König Lucius Tarquinius Priscus, der den Senat um hundert Mitglieder erweitern ließ, wurde jene Funktion durch den hellenistischen Einfluss zu jener Zeit allmählich aufgegeben.

Der Senat in der Republik

Nach Ende der Königszeit übernahm der Senat die Rolle des Politführers im noch kleinen Rom. Im folgenden System der Magistrate, das sich bald herauskristallisierte, war der Senat die einzige Institution, die wirklich von Dauer war - schließlich wurden die Beamten jährlich neu gewählt.

In Anbetracht der langen Tradition, die der Senat schon zu Beginn der Republik innehatte, fiel ihm die Rolle des kontrollierenden und leitenden Gremiums zu, obwohl diese eigentlichen Gewohnheitsrechte niemals gesetzlich verankert wurden (auctoritas senatus). In den Jahrhunderten der Republik, die nun folgten, regelte der Senat die Außenpolitik, erließ Gesetze und schaffte sie auch ab, ernannte bestimmte Magistraturen, konnte die Beamten auch absetzen und verwaltete die Staatsfinanzen. Verbunden mit der altehrwürdigen Tradition machten diese wichtigen Aufgaben den Senat klar zum Herzen des Staates. Den Senat nicht zu respektieren, hieß für einen einfachen Römer, den Staat nicht zu respektieren. Diese Verbundenheit schlug sich auch in der vielmals beschworenen Formel SPQR, senatus populusque romanum (Der Senat und das römische Volk), nieder.

Nach den Standeskämpfen des 4. Jahrhunderts v. Chr. war es zwar auch den einfachen Plebejern vorbehalten, in den Senat einzutreten, doch bis in die hohe Kaiserzeit hinein war der Senat stets fest in der Hand der Nobilität, der patres. Zwar wurde die offizielle Anrede für die Senatoren nach den Standeskämpfen auf patres conscripti (Väter und (Neu) Eingetragene) erweitert, doch die scharfen Kontrollen über den Zugang zum Senat, der bis 313 v. Chr. von den Konsuln, später von den Censoren ausgeübt wurde, machte es einem Nichtadeligen sehr schwer, Senator zu werden.

Eine Möglichkeit bestand jedoch für die Plebejer noch in dem cursus honorum, der traditionellen Ämterlaufbahn. Es war nämlich bereits von sehr früh an Tradition, die beiden Konsuln nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Senat aufzunehmen. Dieser Brauch wurde Schritt für Schritt ausgeweitet, bis zuletzt sogar die Quaestoren, die niedrigsten Beamten innerhalb der Karriereleiter, aufgenommen wurden.

Doch nicht nur die Herkunft der Kandidaten entschied über den Erfolg seiner Bewerbung: Das Mindestalter für einen Senator, welches für antike Verhältnisse mit 46 recht hoch angesetzt war, die auf 300 festgelegte Höchstanzahl aller Senatoren und nicht zuletzt die Gunst des zuständigen Censors konnten entscheidende Hindernisse darstellen. Erst unter Sulla wurde das Mindestalter auf 30 herabgesetzt und der Senat auf 600 Mitglieder erweitert. Später erhöhte Caesar die Anzahl noch einmal auf rund 1000.

Auch untereinander hatten die Senatoren eine eigene Hierarchie, die sich nach der Herkunft (so hatten die Patrizier beispielsweise gegenüber den Plebejern ein erweitertes Stimmrecht), dem zuvor ausgeübten Amt und dem Alter orientierte. Zusätzlich wurde derjenige Senator, der sich bei einer Senatstagung als erstes in die Liste eintrug, princeps senatus (Der Erste des Senats) genannt. Den Vorsitz der Tagung jedoch führte stets der Beamte, der den Senat einberufen hatte. Das Recht dazu hatten die Konsuln, die Praetoren und nach den Standeskämpfen auch die Volkstribunen.

Wie schon gesagt, übte der Senat seine administrativen Aufgaben nach Gewohnheitsrecht aus. Die wenigen in Gesetze gefassten Aufgaben bestanden unter anderem in der Zuweisung bestimmter Aufgaben an die verschiedenen Feldherren im Krieg. Zusätzlich war der Senat aufgrund seiner langen Tradition und der damit verbundenen Autorität Hüter von Sitte und Ordnung und Bewahrer der Traditionen. Insgesamt jedoch stand die Republik ganz im Zeichen der senatorischen Gewalt.

Der Senat im Kaiserreich

Nach dem "Jahrhundert der Bürgerkriege" hatten die meisten Senatoren akzeptiert, dass die Ära der fast unbeschränkten Senatsmacht vorbei war. Der letzte Versuch, die Republik mit der Ermordung Caesars in ihrer alten Form zu erhalten, endete in einem blutigen Desaster, das für viele Senatoren tödlich endete. Als Oktavian nach seinem Sieg bei Actium 31 v. Chr. eine Neuordnung des römischen Staatensystems durchführte, leisteten nur die wenigsten Senatoren ernsthaften Widerstand. Im nun folgenden System des Prinzipats, das formell die Republik zwar weiterbestehen ließ, viele senatorische Rechte jedoch an den princeps, also den Ersten des Staates übertrug, büßte der Senat nicht nur viel seiner Entscheidungsgewalt ein; auch die Anzahl der Senatoren wurde wieder auf 600 verringert.

Unter dem ersten Kaiser Augustus, der sich selbst noch als princeps bezeichnete, konnte der Senat noch ein relativ freundliches Verhältnis zu dem neuen Machthaber aufbauen, was sich auch in der Verleihung des Titels Augustus (etwa: der Erhabene) äußerte. Augustus selbst trachtete stets danach, mit dem Senat in friedlicher Koexistenz zu regieren.

Der erste Konflikt kam jedoch schon mit Augustus' Tod im Jahre 14. Weder sein Nachfolger Tiberius noch der Senat wussten mit dieser völlig neuen Situation umzugehen und begegneten einander mit scharfem Misstrauen. Schlussendlich organisierte Tiberius seine Machtübernahme selbst und verzichtete auf die offizielle Huldigung durch den Senat, auch wenn er in den späteren Jahren seiner Herrschaft eng mit dem Senat kooperierte und ihn als nicht nur beratendes, sondern auch entscheidendes Gremium betrachtete.

Nach Tiberius versuchte der Senat stets, das ihm weiter anvertraute Recht der Ernennung zum Kaiser für sich zu behalten. Formell wurde eine Kaiserherrschaft eigentlich erst durch einen dementsprechenden Senatsbeschluss, doch gab es in der römischen Geschichte genug Fälle, wo sich neue Kaiser nicht darum scherten und allein mit den sie unterstützenden Legionen im Rücken regierten. Dagegen war der Senat machtlos, auch wenn er versuchte, einen Gegenpol zur ständig wachsenden Einflussnahme der Militärs darzustellen. Den Höhepunkt erreichte diese Auseinandersetzung 238, als der Senat nach dem Tode der beiden Gordianer eigenmächtig mit Pupienus und Balbinus zwei neue Kaiser einsetzte. Nur 99 Tage später wurden die beiden von den Prätorianern ermordet. Das Militär hatte gesiegt.

Die Macht des Senats hing im Folgenden stark vom jeweiligen Kaiser ab. Suchten in den ersten Jahrhunderten des Kaiserreichs noch viele Herrscher (wie beispielsweise Vespasian oder auch Trajan), im Einvernehmen mit dem Gremium zu herrschen, wurde der Senat vor allem ab dem 3. Jahrhundert und in der Zeit der Soldatenkaiser mehr und mehr Makulatur. Die wenigen Bereiche, in denen der Senat mit gesetzlichem Recht entscheiden durfte, waren keinesfalls für die große Politik von Bedeutung. Allein die Gesetzesgebung unterlag weiterhin dem Senat, obwohl der Kaiser auch ohne Zustimmung Gesetze einführen konnte.

Der Senat in der Spätantike

Diokletian gab der Senatscuria ihre heute erhaltene Gestalt. Durch die ständige Abwesenheit der meisten Kaiser in der Spätantike - spätestens seit etwa 400 war Rom keine Kaiserresidenz mehr - war der Senat anfangs bisweilen imstande, sich so selbst wieder einen größeren politischen Freiraum zu schaffen. Dennoch konnte der beständige Niedergang der Senatsbedeutung insgesamt nicht aufgehalten werden; der Senat verlor rasch auch die letzten Reste an realer Macht. Die Kaiser bedurften nicht mehr der Anerkennung durch den Senat, und das Recht auf Gesetzgebung bestand zwar weiter, wurde aber nicht mehr genutzt. Übrig blieb eigentlich nur das Privileg, über Standesgenossen zu richten, wenn diese des Hochverrats angeklagt waren. Allerdings genossen die Senatoren weiterhin enormes Ansehen, und sehr vereinzelt bot die Versammlung zumindest eine Bühne für politische Entscheidungen.

Mit der Reichsteilung im Jahre 395 war der Senat faktisch eigentlich nicht mehr viel mehr als der Stadtrat von Rom, denn seit Konstantin saß auch in Konstantinopel ein Senat, der seit Constantius II. die gleichen Privilegien besaß wie der weströmische. Allerdings waren die oströmischen Senatoren offenbar nie so extrem wohlhabend wie ihre italischen "Kollegen", und der römische Senat galt weiterhin als die Verkörperung der Größe Roms. In Ost und West unterteilten sich die Senatoren in die Rangklassen der clarissimi, spectabiles und Illustres; als ihre Zahl um 450 zu groß geworden war, nahm man den clarissimi und spectabiles das Recht zur Teilnahme an Senatssitzungen. Damit wurde der Senat faktisch zu einer Versammlung der höchsten aktiven und ehemaligen kaiserlichen Beamten.

Ironischerweise war es nicht so, dass mit dem Ende des weströmischen Reiches 476 auch der Senat sein Ende gefunden hätte. Stattdessen bestand der westliche Senat noch das ganze sechste Jahrhundert hindurch weiter, auch wenn seine Bedeutung in der nach dem Reichsende folgenden germanischen Herrschaft unklar ist. Offenbar kooperierte man erfolgreich mit den neuen Herren. Noch unter Odoaker oder Theoderich wurden die Privilegien der Senatoren bestätigt, man prägte Münzen mit der Legende "SC" (Senatus consultum) und es wurden weiterhin Konsuln ernannt - je einer im Osten und einer in Italien. Nach 534 - in diesem Jahr begann der Angriff der oströmischen Truppen auf das Ostgotenreich - ist für den Westen kein Konsul mehr aufgelistet, der Senat jedoch bestand weiter. Allerdings ruinierte der Krieg zwischen den Goten und Ostrom die Senatoren, und als Kaiser Justinian nach seinem Sieg 554 fast alle senatorischen Ämter (nur die Stadtpräfektur blieb erhalten) abschaffte, sank die Bedeutung des Senates rapide, und mit dem Einfall der Langobarden war sein Schicksal endgültig besiegelt. Die letzte sicher bekannte Aktion bestand in der Entsendung zweier Botschafter zum Reichsgericht in Konstantinopel in den Jahren 578 und 580. Auch bei der Erhebung von Papst Gregor dem Großen soll er noch eine Rolle gespielt haben.

Seit 542 gab es auch in Konstantinopel keinen Konsul mehr, der Senat im Byzantinischen Reich bestand jedoch noch bis zu dessen Ende weiter - allerdings verschwand auch die oströmische Senatsaristokratie nach der Mitte des 7. Jahrhunderts; sie wurde dann während der Abwehrkämpfe gegen die Araber durch neue Familien ersetzt, die aber nicht mehr über das alte Standesbewußtsein oder die klassische Bildung verfügten, die für die antiken Senatoren typisch gewesen waren.

Senatorische Sonderbefugnisse und Geschäftsordnung

Der Senatsbeschluss

Der Senatsbeschluss (senatus consultum abgekürzt SC), gelegentlich auch als decretum oder sententia bezeichnet, war eine Anweisung, die der Senat nach erfolgter Diskussion und Abstimmung einem Beamten erteilte. Theoretisch gesehen war ein solcher Beschluss nicht bindend, in den Tagen der Republik wagte es jedoch kaum einer, sich einem solchen Befehl zu widersetzen, da dies eine Auflehnung gegen den expliziten Willen der Nobilität und damit in aller Regel das Karriereende bedeutet hätte.

Nach der Abstimmung wurde der Senatsbeschluss niedergeschrieben und im Saturnstempel, in dem auch der Staatsschatz ruhte, archiviert. Weniger wichtige Schriftstücke, beispielsweise Protokolle, nicht sonderlich wichtige Reden und so weiter wurden im Tabularium, einem 78 v. Chr. erbauten Staatsarchiv, aufbewahrt. Zudem waren die Senatoren verpflichtet, ihre Beschlüsse zu veröffentlichen. Seit Caesar wurden die Beschlusslisten auf dem Forum Romanum für die gesamte Öffentlichkeit ausgehängt.

Bisweilen kam es vor, dass einem Senatsbeschluss verfassungsmäßige Hindernisse in den Weg gelegt wurden. So konnte es zum Beispiel vorkommen, dass ein Volkstribun sein Veto einlegte. In diesem Fall wurde das Abstimmungsergebnis von einem senatus consultum zu einer senatus auctoritas, also einer Willensabsicht des Senats, herabgestuft und musste erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.

Seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. existierte zusätzlich ein so genanntes senatus consultum ultimum, also ein außerordentlicher Senatsbeschluss, der bestimmten Beamten für eine gewisse Zeitdauer außerordentliche Rechte verlieh. Mit dieser Maßnahme sollte die Notwendigkeit der Ernennung eines Diktators möglichst selten vorkommen. In der Regel bestand diese Handlung darin, den beiden Konsuln für ihre einjährige Amtszeit uneingeschränkte Macht zu verleihen. Die Rechtmäßigkeit dieses Instrumentes, mit dem sich der Senat offen als die oberste Entscheidungsinstanz präsentierte (während dies ja theoretisch die diversen Volksversammlungen sein sollten), war allerdings stets umstritten.

In der Kaiserzeit kamen unabhängig vom Kaiser eingebrachte Gesetzesabstimmungen immer seltener vor; der späteste bekannte Fall dieser Art lag vor, als 178 mit dem senatus consultum Orfitianum (lateinisch: orfanus = Waisenkind) per Gesetz das Vererbungsrecht im Falle des Todes einer Frau zugunsten ihrer Kinder neu geregelt wurde.

Rechtsprechung im Senat

Als Gegenmaßnahme zur schwindenden Macht des Senats unter den Kaisern wurde ab 4 v. Chr. dem Senat das Recht zugebilligt, in Fällen von repetundae (illegale Gelderaneignung durch einen Provinzstatthalter) sowie maiestas (Hochverrat) in entsprechenden Ausschüssen Gericht zu sprechen. Mit dem ersten Fall dieser Art unter Augustus entwickelte sich so ein Gewohnheitsrecht.

Eine repetundae kam sehr häufig vor, da die Statthalter einer Provinz praktisch durch keinerlei Gesetz in ihrer Gier gezügelt werden konnten. Am bekanntesten ist hier wohl die von Plinius in seinen Briefen beschriebene Anklage gegen Marcus Priscus, den Statthalter von Africa. Plinius und Tacitus klagten hier gegen den Statthalter und behaupten übereinstimmend, dass der Angeklagte auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten hatte.

Das Verfahren wurde nach allgemein gültigen gerichtlichen Linien geführt: Je zwei Senatoren waren für Anklage beziehungsweise Verteidigung zuständig. Nach einem dreitägigen Prozess hielten alle vier Betreffenden ihre Abschlussrede. Danach wurden von den Konsuln und Prokonsuln verschiedene Strafen zur Debatte gestellt. Schlussendlich wurde mit einer Abstimmung über den Angeklagten geurteilt.

Die Anklage wegen maiestas ist weniger gut bekannt. Tatsächlich war der Begriff des Hochverrats bei den Römern extrem weit auslegbar; der Senat urteilte nachweislich über Fälle, deren Bandbreite von einem bewaffneten Putsch bis hin zu der Mitnahme einer Münze mit dem kaiserlichen Portrait darauf auf die Toilette reichte. Theoretisch konnte fast jeder wegen Hochverrats angeklagt werden, was unter anderem zu den Schrecken der Hochverratsprozesse unter Tiberius oder Nero führte, bei denen Hunderte umgebracht wurden.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten hatte der Senat bereits in der Republik gewisse Gerichtsbarkeitsmöglichkeiten, die in der Kaiserzeit lediglich ein wenig erweitert werden konnten. Jedoch ist in der Republik auch ein Fall bekannt, als vor dem Senat ein Hochverratsprozess durchgeführt wurde: Als Catilina mit seinem Putschversuch gescheitert war, wurde im Senat über ihn geurteilt. Verschiedene hohe Politiker prangerten das als unrechtmäßig an, konnten die Hinrichtung der Catilinarier jedoch so nicht verhindern.

Siehe auch

Literatur

  • Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik, 7. Auflage, Paderborn 1995.
  • Arnold H. M. Jones: The Later Roman Empire 284-602. A Social, Economic and Administrative Survey, 3 Bde. durchgehend nummeriert, Oxford 1964 (ND in 2 Bde., Baltimore 1986). Bezüglich des Senats in der Spätantike
  • R.J.A. Talbert: The Senate of Imperial Rome, Princeton 1985. Standardwerk