Deutsches, Österreichisches oder Schweizer Strafgesetzbuch?
- Da müsste aber noch einiges dran gemacht werden. --Gebu 04:19, 22. Jun 2003 (CEST)
Zur strafrechtlichen Seite: Wird nicht im Paragraphen über Volksverhetzung *explizit* die Auschwitzlüge unter Strafe gestellt? Toto 09:29, 22. Jun 2003 (CEST)
- Im Deutschen StGB ja: §130 (3)-(5) - der Paragraph enthält einmal allgemein "Volksverhetzung" und in den eben genannten Abschnitten gezielt die Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Wie's in anderen Ländern ist weiss ich nicht. --Warp 10:51, 22. Jun 2003 (CEST)
"Die Öffnung gerade auch russischer Archive macht deutlich, dass die Geschichtsschreibung stets ein dynamischer Prozess ist."
Wieso "gerade auch"? Auf die Öffnung welcher anderer Archive wird hier Bezug genommen? Das sollte IMHO präziser formuliert werden.
"Erst Michail Gorbatschow teilte die seriösen Historikern längst bekannten Fakten über Katyn der Öffentlichkeit mit."
Was sind hier "seriöse Historiker"? Im Sinne einer kritischen Neutralität sollten Wikipedia-Artikel IMHO Historiker nicht in "seriös" und "nicht seriös" einteilen.
"Zuvor waren jene, die diese Tatsachen öffentlich mitteilten, nach den entsprechenden deutschen Strafgesetzen abgeurteilt worden."
Gibt es hierzu Quellen? Nach welchem Gesetz sollen diese Menschen verurteilt worden sein? Wohl kaum wegen der Leugnung des Holocausts - schließlich hat dies nichts damit zu tun. -- Hagbard 04:02, 3. Nov 2003 (CET)
Ich habe mir erlaubt den kritischen Absatz zu entfernen. In Diskussionen werden schnell mal Fakten herbeigezaubert. In einer Diskussion hab ich auch schon mitbekommen, dass es in Deutschland nicht erlaubt sei, zu behaupten, dass Hitler die Autobahnen gebaut hat. Solche Behauptungen sollten immer mit Referenzen belegt sein, besonders wenn es sich um ein solch sensibles Thema handelt.
Die Öffnung der russischen Archiven hat auch nur die bisherigen Erkenntnisse der Wissenschaft gestützt. Grundlegend neue Erkenntnisse sind dabei nicht zutage getreten.
Die Gerichte stützt sich bei ihren Urteilen auf die Tatsachen. Wenn ein Gericht die Tatsachen nicht selbst ermitteln kann, dann werden Sachverständige herangezogen, welche die Fakten dem Gericht darlegen. Als Sachverständige werden hier natürlich wieder Wissenschaftler herangezogen. Anderslautende Behauptungen kommen meist aus der Ecke der Holocaust-Leugner, die diese Tatsachen verdrängen.
Hinzugekommen ist von mir ein Abschnitt über die weltweiten Prozesse, die von/gegen Holocaust-Leugnern geführt wurden. Es ist bis heute kein einziger dieser Prozess in der Weise gewonnen worden, als das man die Geschichtsschreibung elementar ändern müsste. Als Beispiel wird der Prozess des Autors David Irving angeführt.
Zudem ein paar externe Links, die sich intensiv mit dem Thema befassen. Ein Link über den Autor David Irving und eine Site, welche die "Fakten" der Ausschwitzleugner untersucht und auseinander nimmt.
-- Marcus (03.11.2003)