Der Österreichische Kunstsenat ist ein offizielles Gremium von einundzwanzig anerkannten österreichischen Künstlern, das die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten und die öffentliche Hand in wichtigen einschlägigen Fragen zu beraten hat. Der Kunstsenat schlägt die Kandidaten für den Großen Österreichischen Staatspreis vor und hat auch das Vorschlagsrecht für die Berufung der Staatspreisträger in den Kunstsenat.
Funktionsweise
Die Mitglieder des Kunstsenats repräsentieren die Bereiche Architektur, bildende Kunst, Literatur und Musik. Sie müssen Träger des Großen Österreichischen Staatspreises sein. Sie gehören dem Gremium auf Lebenszeit an, daher ist der Altersdurchschnitt des Kunstsenats relativ hoch.
Der Kunstsenat tritt mehrmals jährlich zusammen. Er wählt aus dem Kreise der Mitglieder einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten mit jeweils dreijähriger Funktionsperiode. Mitglieder des Kunstsenats sind aktuell: Ilse Aichinger, Siegfried Anzinger, Christian Ludwig Attersee, Joannis Avramidis, Günter Brus, Friedrich Cerha, Bruno Gironcoli, HK Gruber, Peter Handke, Hans Hollein, Wilhelm Holzbauer, Brigitte Kowanz, Maria Lassnig, Friederike Mayröcker,Andreas Okopenko, Gustav Peichl, Walter Pichler, Wolf D. Prix, Arnulf Rainer, Gerhard Rühm,Kurt Schwertsik.
Beispiele für Interventionen des Kunstsenats
Der Kunstsenat hat sich in letzter Zeit unter anderem für den Weiterbestand des gefährdeten ORF-Sinfonieorchesters eingesetzt und auch für das Innsbrucker Riesenrundgemälde.