Völkerrecht
Der Begriff Völkerrecht, auch Internationales Recht, bezeichnet Rechtsnormen die die Beziehungen zwischen den Staaten sowie zwischen Staaten und anderen Rechtsträgern regeln. Heute ist an erster Stelle die Charta der Vereinten Nationen zu nennen.
Allgemeines
Das Völkerrecht beruht auf Vereinbarung, Gewohnheit und auf von Einzelstaaten anerkannten (allgemeinen) Rechtsgrundsätzen. Außerdem sind Entscheidungen der internationalen Gerichte und die Lehren der Völkerrechtswissenschaft als Hilfsmittel von Bedeutung.
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Menschenrechte und die internationalen Gerichtsbarkeiten.
Das Völkerrecht ist einzuteilen in das internationale Privatrecht und öffentliches Recht, letzteres wiederum in Friedens- sowie in Kriegsrecht.
Theorie des Völkerrecht
Die Entwicklung des Völkerrechts ist eng mit dem Gedanken des Naturrechts verbunden. Letztlich war und ist die Frage zu klären, ob es neben dem, von Menschen geschaffenem, positiven Recht ein höherrangiges Recht gibt, an dem sich die von Menschen geschaffenen Gesetze messen lassen müssen. Dieses Naturrecht würde universelle Geltung haben und damit auch unmittelbar auf zwischenstaatliche Beziehungen anwendbar sein. Die Ableitung der Menschenrechte folgt weithin naturrechtlichen Überzeugungen.
Völkerrecht allein auf Grundlage positiver Rechtsnormen ist in so fern problematisch, da für die Vertragspartner (Völker, Staaten) keine höhere Autorität besteht, die die Einhaltung der selbstgegebenen Rechtsnormen garantieren beziehungsweise Verstöße sanktionieren würde. Dies zeigt sich darin, dass immer wieder Staaten einmal ratifizierte Verträge einseitig aufkündigen. Die praktische Anwendbarkeit des Völkerrechts hängt häufig auch von den ökonomischen und militärischen Machtverhältnissen der beteiligten Staaten ab.
Neben positivem und Naturrecht spielt auch das zwischenstaatliche Gewohnheitsrecht eine wichtige Rolle bei der Schaffung internationaler Rechtsnormen.
Im deutschen Privatrecht kann die Geltung internationalen Rechts durch die Ordre public eingeschränkt werden.
Der damalige deutsche Bundesaußenminister Dr. Klaus Kinkel prägte im Vorfeld des Kosovo-Kriegs den äußerst fragwürdigen und damals sehr umstrittenen Begriff regionales Völkerrecht (z.B. FAZ vom 13.10.1998, S.2), der im Widerspruch zum Verständnis der UNO eines weltweit gültigen einheitlichen Völkerrechts steht.
Geschichte des Völkerrechts
Gedanken des Naturrechts finden sich in den philosophischen Systemen von Heraklit, Platon und Aristoteles. Die Gedanken der Stoa hatten großen Einfluss auf die Römische Aristokratie und fanden Eingang in das Römische Recht. Im Mittelalter ist vor allem Thomas von Aquin zu nennen, der wesentliche Gedanken der platonischen und aristotelischen Philosophie wiederaufnahm und weiterentwickelte.
Als Begründer des modernen Völkerrechts kann man Hugo Grotius (1583-1645) ansehen. Sein Hauptwerk De jure belli et pacis, erschienen 1625 in Paris legte den Grundstein für die weitere wissenschaftliche Bearbeitung dieses Rechtsgebietes.
Die Ausführungen Thomas Hobbes (1588-1679) zu Staat und Gesellschaft hatten einen wesentlichen Einfluss auf die weitere Diskussion.
Als Meilensteine des (positiven) Völkerrechts, sind zu nennen:
- der Westfälische Friede von 1648
- der Friede von Utrecht von 1713
- die Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815
- die sogen. Heilige Allianz vom 25. Sept. 1815
- das Aachener Konferenzprotokoll vom 24. Mai 1818
- der Pariser Friede vom 30. März 1856
- die Genfer Konvention vom 22. Aug. 1864
- die Petersburger Konvention vom 11. Dez. 1868 über die Unzulässigkeit des Gebrauchs explosiver Geschosse aus den Handfeuerwaffen
- der Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878 über die Orientfragen
- die Congoakte vom 26. Febr. 1885
- die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907
- die Pariser Vorortverträge 1919 und 1920
- damit der Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919
- die Konvention von Montevideo von 1933
- die Genfer Abkommen vom 12. August 1949
- das Zusatzprotokoll zum Genfer Abkommen vom 8. Juni 1977
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Insbesonders Friedensverhandlungen und Fragen des Kriegsrechts führten häufig zur Entwicklung grundlegender zwischenstaatlicher Abkommen.
Auch die Handels- und Schiffahrtsverträge sowie die internationalen Post- und Telegraphenverträge der Neuzeit, namentlich der Weltpostvereinsvertrag, auch die Verträge über den Schutz des Urheberrechts gehören hierher.
Mit dem Völkerbundes (gegründet 1919) und seiner Nachfolgeorganisiation, den Vereinten Nationen (seit 1945) wurde erstmals eine gemeinsame, internationale Ebene geschaffen, die auf die Sicherung eines, für alle Staaten verbindlichen Völkerrechts abziehlt.
Internationale Organisationen
Weblinks
- Charta der Vereinten Nationen
- http://www.un.org/law/ (engl.)
- Genfer Abkommen vom 12. August 1949
- Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen