Pornografie

direkte Darstellung der menschlichen Sexualität mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen
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Pornografie bzw. Pornographie (bedeutet eigentlich Hurenschrift; von lat.: porna = ein von Huren aufgeführtes Schauspiel im alten Rom, oder altgriech.: πορνη (porne) = Dirne, πορνος (pornos) = Hurer, auch Unzüchtiger, πορνηεια (porneia) = Unzucht + altgriech.: γραφειν (graphein) = schreiben) ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität betont werden.

Vorrangige Absicht ist es dabei, den Konsumenten pornografischer Schriften, Tonträger, Bilder oder Film (Pornofilme) sexuell zu erregen. Im Gegensatz zur Erotik beschränkt sich Pornografie in den meisten Fällen auf die reine Darstellung der Geschlechtsteile respektive des Geschlechtsaktes, die Grenzen zwischen den beiden Bereichen sind jedoch fließend.

Definition

Was genau Pornografie ist, ist umstritten und von der persönlichen Einstellung des Einzelnen und seinen weltanschaulichen Vorstellungen abhängig. Letztere werden wiederum von der kulturellen Umgebung entscheidend mitgeprägt.

Rechtlich werden Schriften, Ton- und Bildträger in Deutschland dann als pornografisch eingestuft, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (Sonderausschuss des Bundestags für die Strafrechtsreform, BT-Drs. VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus.

In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig auf eine Definition des OLG Düsseldorf verwiesen. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“ (NJW 1974, 1474).

Geschichte

Pornografische Darstellungen, auch explizit der Geschlechtsorgane, sind keine Erfindung des 20. Jahrhunderts, sondern reichen bis in vorantike Zeiten zurück. Auf Wandbildern im alten Rom und auf antiken griechischen Vasen finden sich mehr oder minder deutliche pornografische Motive. Auch in anderen Teilen der Welt haben "pornografische" Darstellungen eine lange Tradition, ein Beispiel ist die Keramik der Mochica im antiken Peru. Seit der Renaissancezeit und vor allem im 18. Jahrhundert wurden pornografische Darstellungen in Form von Kupferstichen verbreitet. Nach der Erfindung der Fotografie im 19. Jahrhundert gab es Fotos mit pornografischen Motiven. Ihre Legalisierung fand in Deutschland erst nach dem Zweiten Weltkrieg statt.

Siehe auch: Geschichte der erotischen Kunst und Pornografie.

Erotik, Softpornos und Sexfilme

Der Begriff Softporno ist nicht exakt definiert. In der Regel bezeichnet dieser Begriff das was, man unter „Erotik“ (z. B. im Fernsehen) versteht. Gemeint ist der Unterschied zu Hardcore-Pornos, die alle gesetzlich erlaubten Formen des Geschlechtsverkehrs zeigen. Für Softpornos hingegen gelten bestimmte Richtlinien, insbesondere wird der erigierte männliche Penis bzw. die geöffnete weibliche Vagina nicht direkt dargestellt. Softpornos oder Erotik gelten nicht als Pornografie im Sinne des Gesetzes.

Der Sexfilm ist eine Film-Gattung, bei der hauptsächlich sexuelle Handlungen dargestellt werden; im Gegensatz zum Pornofilm wird der Geschlechtsakt nur simuliert und werden Geschlechtsteile nicht in erregtem Zustand gezeigt. Sexfilme dürfen daher z. B. in Deutschland im frei zugänglichen Fernsehen ausgestrahlt werden, aber erst nach einem von den Landesmedienanstalten festgesetzten Zeitpunkt (in der Regel 23 Uhr bis 3 Uhr).

Hardcore-Pornos

Unter Hardcore-Porno wird eine explizite Darstellung sexueller Aktivitäten verstanden, wobei die Geschlechtsorgane während des Geschlechtsverkehrs offen dargestellt werden. Hardcore-Pornografie ist nicht mit harter Pornografie (siehe unten) zu verwechseln!

Thematisch betonen Hardcore-Produktionen mitunter ausschließlich spezielle sexuelle Vorlieben oder Techniken wie z.B. Oralverkehr (Deepthroating), Analverkehr, Double Penetration, Benutzung von Sexspielzeug (Dildos), BDSM, Outdoor-Sex, Gruppensex, Gangbang, Sex ausschließlich mit Farbigen (Ebony), Übergewichtigen, Schwangeren oder mit älteren Menschen bis hin zu Sexualpraktik mit Ejakulat (Facial, Bukkake, Squirting) und Urin (Natursekt), sowie mit Kot (Kaviar).

Mitunter werden in den optischen Medien auch gespielte Brutalitäten eingesetzt, welche sich in ihrer Deutlichkeit mit gewaltverherrlichenden Darstellungen bestimmter Action- oder Horrorfilme vergleichen lassen.

Gewöhnliche Hardcore-Pornos werden eher für männliche als für weibliche Konsumenten produziert. Es gibt sie als Film, Video und in Heftform. Aber auch über Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, über Fotos und Computeranimation sowie über Audiokassetten wird diese Art Pornografie verbreitet. Der Telefonsex hat ebenfalls seinen Anteil daran.

Hardcore-Pornos sind heute ein medienübergreifendes Kulturphänomen mit sprunghaft steigender Verbreitung. Eine Fallstudie zum heutigen Hardcore-Porno ergab mit zwanzig Hauptkategorien und zahlreichen Untergruppen eine unerwartete Vielfalt an dominanten Motiven. Gängige Vorurteile zum Pornokonsum (z.B. nur wenige Menschen wären Pornofans; Pornos würden nur von Männern, insbesondere älteren Männern, konsumiert; Pornos seien auf die unteren sozialen Schichten beschränkt) sind nach modernen Erkenntnissen ausnahmslos falsch.

Die Darstellung und Verbreitung von Pornografie (Hardcore) ist in Deutschland - im Gegensatz zur Haltung manch anderer Länder - nicht generell strafbar, wenn der Konsument der Pornografie mindestens 18 Jahre alt ist.

Rechtslage

Verbreitung

Die Verbreitung von Pornografie (in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos) unterlag zu verschiedenen Zeiten der staatlichen Zensur. Wegen des in Art. 5 Abs. 1 GG verankerten Verbots der Vorzensur ist die Verbreitung von Pornografie grundsätzlich nicht verboten, sondern nur aus Gründen des Jugendschutzes eingeschränkt.

Erlaubt ist die Verbreitung sog. einfacher Pornografie (also von Pornografie, die nicht zur harten Pornografie zählt), wenn der Konsument mindestens 18 Jahre alt ist. Lediglich „zur Sorge für die Person Berechtigte“, in der Regel also die Eltern, dürfen Minderjährigen pornografische Schriften überlassen (Erzieherprivileg), sofern sie dadurch ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.

Pornografie darf nur an Orten angeboten und beworben werden, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind (Sexshops, Erwachsenenvideotheken, Verkauf von entsprechendem Material nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene). Die Rechtslage ist in anderen Ländern unterschiedlich.

Fernsehen

Pornografie darf in Deutschland nicht im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden. Eine modifizierte Ausnahme bieten Bezahlfernsehsender wie Premiere. Da nach § 3 Abs. 4 Nr. 10 des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV) pornografische Sendungen als unzulässige Angebote qualifiziert sind, werden in Bezahlfernsehsendern bislang regelmäßig nur Produktionen ausgestrahlt, die im Zusammenhang mit pornografischen Filmaufnahmen durch eine zweite Kamera mitgeschnitten worden sind. Das bedeutet, dass die Darsteller am Pornoset zwar zu sehen (und zu hören) sind, die Nahaufnahmen von sexuellen Handlungen aber entweder unterbleiben oder nur angedeutet sind. Die Nutzung solcher Bezahlfernsehprogramme setzt einen entsprechenden Altersnachweis (ab 18 Jahren) des Kunden voraus.

Ein Problem für den deutschen Jugendschutz stellen frei empfangbare Sender aus Ländern dar, in denen Pornografie im Fernsehen nicht verboten ist, vor allem aus Spanien und Italien, deren Sendegebiet durch das Satellitenfernsehen aus technischen Gründen zwangsläufig und quasi unverhinderbar auch Deutschland umfasst.

Harte Pornografie

Bestimmte Arten von Pornografie unterliegen in Deutschland einem generellen Verbreitungsverbot. Die sog. harte Pornografie darf weder verbreitet noch einem Anderen auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden; dabei wird nicht unterschieden, ob die Darstellungen ein wahres oder ein fiktives Geschehen wiedergeben. Zur harten Pornografie gehören pornografische Darstellungen, die

Eine Verfolgung derartiger Publikationen wird in Deutschland zunehmend durch geschulte Mitarbeiter der Exekutive länderübergreifend koordiniert.

Da die Beschaffung von Kinderpornografie einen Markt bereitet und mittelbar zum Missbrauch von Kindern beiträgt, ist seit 1993 in Deutschland auch der Besitz von Kinderpornografie, die einen tatsächlichen Missbrauch zeigt, strafbar. Intention des Gesetzgebers war es auch, professionellen Händlern beizukommen, die sich stets erfolgreich damit verteidigten, ihre Video- oder ihre Magazinsammlung sei nicht zur Verbreitung bestimmt, sondern diene nur dem privaten Konsum.

Seit 1997 ist ebenfalls der Besitz von Kinderpornografie verboten, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt.

Außerdem ist es nach § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB strafbar, „auf ein Kind durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts oder durch entsprechende Reden“ einzuwirken.

Kritik

Von feministischer Seite (Andrea Dworkin, Alice Schwarzer etc.) kritisiert wird Pornografie wo Frauen als passives Objekt männlicher sexueller Begierden statt als aktives Subjekt dargestellt werden. Diese Art Pornografie soll mit der von Schwarzer initiierten PorNO-Kampagne bekämpft werden. Ebenfalls mit Besorgnis wird die Darstellung von Frauen als stets sexwillige Personen betrachtet, die mit jedermann und sofort sexuelle Beziehungen eingehen wollen. Pornografie stelle Sexualität realitätsfern dar und „macht so die Sexualität kaputt“ (Schwarzer).

Umgekehrt wird aber auch der Mann Lustobjekt der Frau. Ferner übersieht diese oft universell formulierte Kritik an der Pornografie die enorme Bandbreite pornografischer Angebote, sowohl innerhalb heterosexuell orientierer Pornografie als auch was homo-, bi- oder transsexuelle Pornografie betrifft. Die These, dass Pornografie generell patriarchale Machtstrukturen darstelle und installiere, ist deshalb eher unwahrscheinlich und zugunsten einer differenzierteren Analyse und Kritik pornografischer Darstellungsstrategien von ausgelebter Sexualität zu ersetzen. So konstatiert die amerikanische Queertheoretikerin Gayle Rubin, dass die feministische Kritik an Pornografie traditionelle normative Vorstellungen von Sexualität reproduziert, nach denen – gleich einem Dominoeffekt – jegliche Toleranz gegenüber mehr oder weniger von der Norm abweichenden Sexualitätsformen zu katastrophalen gesellschaftlichen Wirkungen führt.

Pornos lenken des Blick aufs rein Geschlechtliche, auf reine Triebbefriedigung, so dass letztlich in den meisten Pornos der Mensch als reines Lustobjekt, als Sexmaschine dargestellt wird, unabhängig vom Geschlecht. Aus diesem Grund kommt dem sog. Cumshot, dem zur Schau gestellten Ejakulieren außerhalb des Körpers, große Bedeutung zu – unabhängig davon, dass dieser beim privaten Geschlechtsverkehr eher nicht die Regel ist.

Einige Wissenschaftler vertreten die Ansicht, dass ein Zusammenhang zwischen Pornografie und strafbaren sexuellen Handlungen bestehe. Unter Anderem Malamuth, Addison und Koss veröffentlichten 2000 im Annual Review of Sex Research eine Studie, in der sie einen solchen Zusammenhang feststellen. Sie heben hervor, dass Männer mit aggressivem Potenzial anders auf Pornografie reagierten als die übrigen Männer. Henner Ertel hingegen konnte 1990 einen Zusammenhang zwischen Pornografie und erhöhter Gewaltbereitschaft nicht feststellen (Henner Ertel u. a. Erotika und Pornografie. Repräsentative Befragung und psychologische Langzeitstudie zu Konsum und Wirkung. Psychologie Verlags Union, 1990. 528 Seiten.).

Auch auf Kinder kann nach jüngsten Studien der Zugang zu Pornografie eine negative Wirkung haben. Laut einer Untersuchung der Organisation Young Media Australia ist in den letzten Jahren die Anzahl der Fälle drastisch gestiegen, in denen Kinder unter 10 sexuelle Gewalt ausübten. In 90 % der Fälle gaben die Kinder an, mit Internet-Pornografie in Berührung gekommen zu sein, und ein Viertel der Kinder benutzte das Internet ausschließlich zu diesem Zweck. Ursache und Wirkung sind durch solche Studien allerdings nicht unterscheidbar. Ein Problem ist jedoch die zunehmenden Fälle von Pornografiesucht, gefördert insbesondere durch die Anonymität des Internets.


Siehe auch

Literatur

  • Bremme, Bettina: Sexualität im Zerrspiegel. Die Debatte um Pornographie; Münster 1990
  • Dworkin, Andrea: Pornographie. Männer beherrschen Frauen; Frankfurt am Main, 1987; ISBN 3922670156 (englisch: Pornography: Men possessing women; New York 1979)
  • Faulstich, Werner: Die Kultur der Pornographie: Kleine Einführung in Geschichte, Medien, Ästhetik, Markt und Bedeutung; Bardowick: Wissenschaftler-Verlag, 1994; ISBN 3-89153-028-5
  • Faulstich, Werner: "Hardcore-Pornofilme. Geschichte, Typologie, Ästhetik und Bedeutung". In: Karl Friedrich Reimers et al. (Hrsg.): Unser Jahrhundert in Film und Fernsehen. Beiträge zu zeitgeschichtlichen Film- und Fernsehdokumenten. München 1995. 231-248.
  • Rosenbaum, Heidi: Formen der Familie. Frankfurt 1980
  • Rückert, Corinna: Die neue Lust der Frauen. Vom entspannten Umgang mit der Pornographie; Hamburg: Rowohlt, 2004; ISBN 3-499-61686-6
  • Rückert, Corinna: Frauenpornographie - Pornographie von Frauen für Frauen. Eine kulturwissenschaftliche Studie (Dissertation); Frankfurt am Main: Peter Lang (Europäischer Verlag der Wissenschaften), 2002; ISBN 3-6313-6630-2
  • Rubin, Gayle S.: Sex denken. In: Andreas Kraß: Queer Denken; Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2003; S. 31-79; ISBN 3-518-12248-7