Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2009/Hubertl

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Henriette Fiebig in Abschnitt Konstruierter Fall

Fragen an den Kandidaten

Rechtsschöpfung

Hallo Hubertl,

mir ist erinnerlich, dass du gelegentlich positiv von kreativer Rechtsschöpfung (sinngemäß) im Zusammenhang mit dem Schiedsgericht gesprochen hast. Könntest du erläutern, was es damit auf sich hat?

Lieben Gruss --Lixo 23:48, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Lixo, ich erinnere mich gut, allerdings habe ich nicht von Rechtsschöpfung gesprochen, das wäre ein rein legislativer Vorgang, der dem Schiedsgericht nicht zusteht. Ich habe davon gesprochen, dass die bestehende Kompetenzübertragung scheinbar einen sehr engen Rahmen vorgibt, den es aber meiner Meinung nach nicht gibt, da die Schiedsrichter als solche auch gleichzeitig normale Benutzer mit den gleichen Rechten wie eben diese auch sind und zB auch MBs oder Umfragen einbringen können, wie auch Vandalenmeldungen und Benutzersperranträge (wenn es über die Parteien hinausgeht). Den Begriff kreativ verwendete ich in dem Zusammenhang, dass bei Eintreten einer unvorhergesehen und nicht explizit geregelten Situation die Weiterführung des Verfahrens Vorrang hat und ob das Schiedsgericht sich in solchen Fällen Regelungen bedienen dürfe, welche zum beispiel in der Zivilprozessordnung klar festgelegt sind. Es handelt sich dabei ausschließlich um Verfahrensregelungen, in meinem Verständnis keine Rechtsschöpfung im engeren Sinne.
Ich habe in diesem, von Dir angesprochenen Zusammenhang, zwei, eigentlich aber drei Dinge, bezogen auf konkrete Probleme des letzten Falles, angesprochen:
  1. Eine Diskussion darüber, ob ein Antrag nach Annahme durch das Schiedsgericht wäre leicht, und mit Sicherheit ohne Kritik, durch die Anwendung des § 269 ZPO, Z. 1,2, Z. 3 sinngemäß zu erledigen gewesen. Das ist ein Vorgang, der kaum einfacher und klarer zu bewerkstelligen ist, noch dazu, da meines Wissens Umschattiger dieser Klagerücknahme sogar zugestimmt hat. Diese Entscheidung wäre vom Schiedsgericht unter Hinweis auf den §269 zu begründen und damit wäre das Verfahren abgeschlossen gewesen. So, als ob es nie eingebracht worden wäre.
    Die Anwendung halte ich deshalb für interessant und für unsere bisherigen Verfahren für kreativ, weil damit öffentliches Recht hier sinnvoll angewendet worden wäre. Allerdings wäre das nicht das erste Mal, denn alle unsere Regeln hier basieren auf positivem, dh. niedergeschriebenem Recht, ohne dass wir es explizit anführen. Gesetze sind ein Bestandteil unseres Lebens, wir wenden es ständig an - hier und in RL - ohne dass wir es meistens merken.
  2. Ungeklärtheiten über die Anwendung von Sanktionen bei Straftatbeständen am Beispiel Stalken: Ich finde es gut, dass wir hier nicht von Stalken sprechen, sondern vorrangig den Begriff des Nacheditierens. Ich kann und will jetzt nicht beurteilen, ob dieses Nacheditieren im W/U-Fall beidseitig war oder nur einseitig. Aber dieses Vorgehen ist, wenn es konsequent und über längere Dauer durchgeführt ist, ein schwerer Eingriff in die Autonomie jedes Autors einerseits, und ist auch gleichzeitig geeignet, das Projekt selbst und viele Mitarbeiter nachhaltig zu stören. Das Problem dabei ist, dass es in de:WP wohl als möglicher Straftatbestand gelistet ist, aber die Anwendung ist völlig unsauber geregelt. Dem Schiedsgericht hätte es in diesem Fall oblegen - wenn es sich auf Grund der Schwammigkeit nicht auf eine Vorgehensweise einigen konnte - das Verfahren zu unterbrechen, ein Meinungsbild mit einem klar definierten Sachverhaltsrahmen (was wird als Nacheditieren definiert) dazu zu erstellen und von der Community diese Lösung einzufordern. Damit hätte das Schiedsgericht auf eine eindeutige, schon längst zu schließende Regelungslücke hingewiesen und diese auch heilen können.
    Aktuell wird das Nacheditieren in der Wikipedia nicht sanktioniert, allerdings wird der Vorwurf des Nacheditierens selbst mit Benutzersperre geahndet. Wie vor kurzem Reiner Stoppok erfahren durfte, der Grund wurde mit Verstoß gegen Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe, aber nicht mit ungerechtfertigtem PA angegeben, als ob es den Straftatbestand Nacheditieren nicht gäbe. Es aber vom sperrenden Admin Leithian auch nicht geprüft, ob dieser Vorwurf vielleicht gerechtfertigt wäre. Das ist eine Einseitigkeit, die aufgrund mangelnder Regeln stattfindet.
  3. Das gleiche gilt für den Vorwurf der Androhung rechtlicher Schritte. Auch das war Gegenstand des letzten Verfahrens, mit dem das Schiedsgericht offenbar nicht umgehen konnte. Auch die Regelung dazu ist bei uns eine Kannbestimmung, welche, genauso wie das Nacheditieren in der englischen Wikipedia eine Sollbestimmung ist. Wobei das in der en:WP nicht als Strafe, sondern als Ruhigstellung einer Situation bis zur endgültigen Klärung definiert ist!! Das Ergebnis ist eindeutig. Wenn wir hier keine klaren Vorgaben geben, werden wir darüber auch noch in den nächsten Jahren Endlosdiskussionen abführen. Gäbe es diese Eindeutigkeit bei uns, dann würde sich keiner, der diese Bestimmung kennt, getrauen, seine Editierrechte dadurch aufzugeben.
    Ich selbst habe eine klare Regelung diesbezüglich bereits Monate vorher vom Schiedsgericht gefordert, dasselbe Schiedsgericht, welches später u.a. auch an dieser Frage gescheitert ist, hat sich damals vor einer klaren Entscheidung gedrückt. Mit dem bekannten Ergebnis.
    Auch hier hätte das Schiedsgericht das Verfahren aussetzen sollen, per Meinungsbild eine eindeutige Regel einfordern sollen, um dann das Verfahren weiterzuführen. Die Kontrahenten hätte man mit einem Zwischenurteil auf gegenseitige Distanz zwingend mit Sanktionsandrohung verpflichten sollen, bis dem SG per Communityentscheid eine eindeutige Regelung vorgelegen hätte.
Zusammenfassung: In den genannten Punkten gibt es Ermessensspielräume, welche weder durch Admins noch von den Schiedsrichtern angewendet werden. Teilweise aus schlichter Unfähigkeit, teilweise einfach nur aus Bequemlichkeit, sich einem Sachverhalt zu nähern. Erstere sind oftmals schlichtweg überfordert oder werden als parteiisch bezeichnet, letztere einfach nicht kreativ genug. Jeder, der irgendwann einmal über längere Zeit RL in Gerichtssälen verbracht hat stellt fest, dass oftmals erstaunliche Kreativität in der Konfliktlösung an den Tag gelegt wird, speziell in der ersten Instanz. Meist zum Nutzen aller. Keine der hier vorgeschlagenen Lösungen hätte die an das Schiedsgericht übertragene Kompetenz überschritten. Man muss es einfach nur tun. Nur dort, wo die Ermessensspielräume zu fortgesetzter Willkür führt, gehören klare Regelungen eingesetzt, die auch einforderbar sein müssen.
Es gibt aber auch noch andere, regelungsbedürftige Bereiche. Vor allem bei den Verfahrensabläufen. Wie zB geht man damit um, wenn interne Absprachen nach außen zur Kenntnis des Klägers gebracht werden, wie geht man damit um, wenn während eines Verfahrens die Befangenheit eines Schiedsrichters festgestellt wird, wie damit, ob ein Schiedsrichter ohne gemeinsamen Beschluss Kontakt mit einem Verfahrensbeteiligten aufnimmt. Wie allerdings diese Regeln zustandekommen, ob sich dies das jeweilige SG selbst gibt, das ist noch ein völlig offener Punkt. --Hubertl 11:57, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Danke für die umfassende Antwort. --Lixo 16:27, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

SGO

Frage an den Kandidaten: In den letzten Wochen ist ja gelegentlich über so 'ne Art "Richtlinien für Schiedsrichter" diskutiert worden. Denkst du, eine festgelegte, aber nicht zu bürokratische Schiedsgerichtsordnung könnte die Zusammenarbeit der Schiedsrichter erleichtern? Hybscher 08:01, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

lb Hybscher, die beste Antwort auf diese Frage wurde von den zurückgetretenen Schiedsrichtern selbst gegeben. Sie alle haben gerade in den fehlenden Verfahrensregularien - aber auch in zu geringen Kompetenzen - das größte Problem erkannt. Eine Einführung solcher Verfahrensregeln als Voraussetzung für die Verbesserung prozessualer Abläufe wurde von allen bestätigt.
Bürokratie ist ein Schlagwort, auf das ich im Übrigen nicht viel gebe, wenn es um das Schiedsgericht geht. Das Schiedsgericht ist keine Verwaltungseinheit. Wenn du die Situation in der Wikipedia und auch deren offenkundigsten Probleme genau analysierst, wirst du feststellen, dass wir keineswegs durch eine Verfahrensregulierung des Schiedsgerichts der Gefahr der Bürokratie und seiner negativen Auswirkung, dem Bürokratismus ausgesetzt sind. Bürokratie heißt Herrschaft der Verwaltung, mehr vorerst nicht. Das Schiedsgericht selbst hat keinerlei Verwaltungsfunktionen. Bürokratismus findet jedoch schon seit langem in den bestehenden Verwaltungseinheiten statt, das Schiedsgericht selbst war eine Reaktion auf ausufernden Bürokratismus.
Lies Dir diese Artikeleinleitung an und wende das auf die bestehende Situation an. Du wirst feststellen, dass die stärksten Gegner einer Regulierung von dort kommen, welche schon seit langem die heftigsten Bürokraten bzw. deren Unterstützer selbst sind. Viele in der Hoffnung, auch zum Bürokraten (im allgemeinen, nicht im WP-Sinne) aufzusteigen. Und diese Bürokraten rufen am lautesten, dass mehr Regeln nur zu einer unnötigen Bürokratisierung oder gar zu Bürokratismus führen. Was als solches auch blanker Unsinn ist, denn ein nötiger Bürokratismus wäre ja ein Widerspruch in sich. --Hubertl 21:50, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Programm & Persona des Schiedsrichters

Lieber Hubertl,

noch eine Frage von mir. In deinem Wahlvorschlag schreibst du viel über die Qualitäten, deren ein Schiedsrichter bedarf, um sein Amt angemessen auszufüllen. Interessant wären für mich allerdings auch inhaltliche Stellungnahmen zu konkreten Fragen in der Weiterentwicklung des Schiedsgerichtes.

  • Transparenz des Schiedsgerichtsverfahrens
  • Zukunft der Benutzersperrung
  • Umgang mit Befangenheit

Gerade beim letzten Punkt, der bekanntlich beim Scheitern des letzten Schiedsgerichtes eine wesentliche Rolle spielte, überzeugt mich eine Vorstellung, die die eigene Unbefangenheit durch verändertes Editierverhalten herstellen will, weit weniger als es jeder offensive Umgang mit eigener Befangenheit tun würde (etwa Widescreen: "Das SG muss die Unbefangenheit der Mitglieder so weit es geht garantieren (Befangenheitsanträge sind schon auf Verdacht statt zu geben)").

Lieben Gruss --Lixo 16:27, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Lixo, schön Punkt für Punkt. Ich möchte Dir im Übrigen für deine sehr neutrale Fragestellung danken, es vermittelt mir den Eindruck, dass Du echtes Interesse an den Antworten von mir hast!

  • Transparenz: Das SG hat klare Vorgaben, in ihrer Arbeitsweise, diese wurden hier im Absatz 2 geregelt.

„Entscheidungen des Schiedsgerichts werden mehrheitlich gefasst, die Positionen der einzelnen Schiedsgerichtsmitglieder muss erkennbar sein. Die Entscheidungen müssen nachvollziehbar begründet werden: Angewandte Grundprinzipien, Richtlinien und andere Entscheidungen müssen explizit benannt werden. Ebenso müssen verwendete Aussagen und Nachweise veröffentlicht werden, sofern sie nicht datenschutzrechtlich geschützt sind oder zur Privatsphäre gehören.“

Die Frage die sich hier stellt, ist, in welchem Bereich mehr Transparenz notwendig wäre. Im letzten Satz wird klargelegt, dass die "Anklage" öffentlich dargelegt werden muss - bis auf schutzwürdige Bereiche. Nun gut, das ist einmal der Aufbau, sagt aber wenig über die Frage der prozessualen Transparenz aus. Ich nehme an, deine Frage zielt auch dahin, ob die für das Zustandekommen der Entscheidung vorhandenen Protokolle (SG-Wiki, IRC-Chat, Email-Verkehr) gemeinsam mit der Entscheidung, den Entscheidungsgründen und den jeweiligen Stellungnahmen der einzelnen Schiedsrichter zur Entscheidung, offengelegt werden sollen.
Dem stehe ich skeptisch bis ablehnend gegenüber und begründe es wie folgt: Wenn ein Senat zu einer Entscheidung kommt, dann ist das ein Prozess, in dem schon mal ein einzelner Teilnehmer nicht gerade seinen wirklich guten Tag hat. Dazu gibt es immer Teilnehmer, die sich stärker in die Materie eingearbeitet haben, eventuell schon etwas vorbereitet haben, als Grundlage für eine gemeinsame Diskussion. Das ist das beste, was einem Senat passieren kann. Es gibt in jedem Prozess Macher und Zuschauer und auch sogenannte Kiebitze. Etwas genuin zu erarbeiten ist aber immer schwieriger und auch mit Fehlern behaftet. Sich dann danach etwas anzuschauen und dann vielleicht seinen Senf dazuzugeben ist wesentlich leichter - auch wenn die Einwände vielleicht richtig sind. Deutschland besteht ja auch aus ca 40 Mio. Fußballnationaltrainer, wenn es gerade schlecht läuft. Es muss das Vertrauen vorhanden sein, dass dieser Prozess dann auch innerhalb des SG verbleibt. Wie im richtigen Leben auch, keiner sieht an diesem fertigen Text, den du nun liest, dass ich ihn vielleicht gar nicht in einem Stück heruntergeschrieben habe, sondern x-mal die Vorschau angeklickt habe. Die Schiedsrichter werden immer an einem, von einer Person vorgegebenen Hauptkonzept feilen, es würde mich schon sehr wundern, wenn jeder sein eigenes Konzept in umfangreicher Form mit allen Für und Wider präsentiert. Ich behaupte sogar, dass dazu nur wenige Personen dazu wirklich in der Lage sind. Eine Meinung zu haben ist dagegen leicht.
Die Entscheidung ist dann das Kompilat dieses Prozesses. Die Stellungnahmen der einzelnen Senatsmitglieder werden veröffentlicht, das ist regulativ vorgegeben. Man muss den Schiedsrichtern zugestehen, dass sie ihre eigene Darstellung des Gesamtprozesses in Kürze darlegen dürfen, ohne dass jedes im Fallverlauf gefallene Wort auf die Goldwaage gelegt wird. Es gibt bislang keinen Fall, in dem diese Einzelstellungnahmen von anderen beeinsprucht wurden.
  • Kurzer Exkurs: Es wurde hier und an anderer Stelle mit dem Hausverstand oder auch mit dem gesunden Menschenverstand argumentiert. Ich halte von diesen Kategorien absolut nichts. Denn dann müsste dieser Hausverstand (und zwar der jedes einzelnen), wenn er Grundlage für einen Verfahrensablauf sein sollte, zuvor - aus Transparenzgründen wohlgemerkt - einem Meinungsbild unterzogen werden. Damit ist wohl klargelegt, dass das grundsätzlich abzulehnen ist. Richter haben nach vorgegebenen Regeln und nicht nach Hausverstand, oder erst recht nicht nach gesundem Menschenverstand zu urteilen oder Verfahren danach auszurichten. Ich sage es deshalb, weil ich einerseits von allen zurückgetretenen Schiedsrichtern gelesen habe, dass es entweder an Kompetenz oder an Verfahrensregeln mangelt. Keiner hat jedoch in seiner Rücktrittsbegründung bemängelt, dass es ihm oder anderen an Hausverstand gefehlt hätte. Das ist wie mit der Intelligenz: jeder einzelne wird die Frage, ob er ausreichend davon besitze, mit ja beantworten. Somit ist Intelligenz das einzige Gut der Welt, nach dem keine Nachfrage herrscht, weil es ausreichend vorhanden ist. Solange man nur seine eigene Intelligenz abfragt.
Die Frage nach der Veröffentlichung des inneren Zustandekommen eines Urteils ist, wie ich zuvor dargelegt habe, höchst problematisch und ich sehe es als nicht dienlich. Das heißt aber nicht, dass diese Protokolle nicht unter Verschluss zumindest für eine Zeitlang aufbewahrt werden können, was ja auch stattfindet. Es könnte theoretisch Gründe geben, diese zu veröffentlichen oder auch wiederzuverwenden, im vorhergehenden Fall sehe ich dies jedoch nicht, da sie bis auf das Nichtzustandekommen keinen Einfluss auf ein endgültiges Urteil hatten. Mit den damit verknüpften Aspekten müssen die SR selbst umgehen, und mit deren Entscheidung wir alle.
  • Benutzersperrung: Meine Überlegungen Konzepte dazu gehen weit darüber hinaus, als es Thema des aktuellen Schiedsgerichtsregulariums ist. Da möchte ich strikt trennen. Ich bewerbe mich jetzt für das SG auf der Grundlage der bestehenden Regeln und den zur Lösung übertragenen Aufgaben unter Einhaltung dessen, worüber dem SG Entscheidungskompetenz übertragen wurde. Alles andere ist Gegenstand einer SG-Reform oder Neugestaltung, welche meiner Meinung nach deshalb sehr umstritten ist, da es ausreichend Kräfte gibt, das Schiedsgericht überhaupt abzuschaffen. Hoffnungsfroh stimmt mich jedoch die fast einhellige Einschätzung der zurückgetretenen Schiedsrichter in ihren Einschätzungen, dass eine Reform notwendig ist. Ich denke, dass alle Schiedsrichter bislang eine Reform befürworten, keiner die Abschaffung fordert. Der spekulative Blick von außen ist nicht mit der tatsächlichen Erfahrung gleichzusetzen.
  • Befangenheit: Befangenheit ist deshalb ein Problem, weil es die Schiedsrichter selbst sind, welche sich gegenseitig als Befangen oder Nichtbefangen erklären können. HInter dem Ergebnis steckt mit Sicherheit viel Pragmatismus. Wenn ein Senat notwendigerweise 5 Mitglieder haben muss, vielleicht gerade 2 Mitglieder nicht zur Verfügung stehen, 2 Senatsmitglieder von den Antragstellern und -gegnern für befangen befunden werden, dann ist dadurch allein schon eine notwendige Senatszusammenstellung gefährdet. Dann ist in solchen Fällen zu erwarten, dass, um das Erreichen eines funktionsfähigen Senats zu erreichen, eher die Tendenz sichtbar wird, Befangenheit zu verneinen. Ich selbst war einmal in so einer Situation. In jedem Fall soll sich aber ein Schiedsrichter selbst für befangen erklären, wenn er zuvor gegen den Antragsteller eine Sperre oder einen Konfliktfall vor ein Gremium gebracht hat. Unabhängig vom Ausgang.
Mögliche Lösung: Erhöhung der Zahl der zu wählenden Schiedsrichter. Damit wird der gerade genannte Aspekt gemildert, aber auch die Gesmatbelastung der Schiedsrichter reduziert. Ich bin überzeugt, dass eine Erhöhung der Schiedsrichter auf 15 Personen diese Situation verbessern kann. Zusätzlich ist die Zurückhaltung der aktiven Schiedsrichter aus konfliktträchtigen Bereichen für mich eine notwendige Voraussetzung für das Richteramt.

--Hubertl 21:26, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Hubertl, danke für die Antworten für die ich mich aufrichtig interessiere, da du einer der Kandidaten bist, über die ich mir nicht so richtig im Klaren bin. Wiederholt fand ich deine Beiträge besonnen und hilfreich, an anderer Stelle habe ich Zweifel mit der Tendenz in die es insgesamt gehen soll. Da es deine Kandidatur ist, ist es sicher nicht Sinn der Sache, hier inhaltliche Debatten zu beginnen. Nur soviel, ich halte eine zunehmende Verrechtlichung des Schiedsgerichts nicht für wünschenswert, sicher spielt dabei eine Rolle, dass meine Erfahrung als Kläger, Zuschauer und Beklagter vermutlich eine andere ist als deine. (Stichworte: nirgendwo wird mehr gelogen als vor Gericht, Berufszeugen haben immer Recht, Auftreten der Prozessbeteiligten wichtiger als Sachlage, Richter die mit ihrem - herrje - gesunden Menschenverstand argumentieren.)
Mich überzeugt der Kommentar zum "spekulativen Blick von außen", dem die tatsächliche Erfahrung fehlt nicht. Der Blick ist ja darum ein spekulativer und einer von außen, weil die Entscheidungsfindung nicht transparent ist. Andererseits sollte es in der Wikipedia doch akzeptabel sein, wenn nicht nur die weltgrösste Enzyklopädie, sondern auch Schiedssprüche/Begründungen im Wikiprinzip verfasst werden.
Soviel und herzlichen Dank, --Lixo 13:17, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Danke für die aufmunternden Worte! Damit wären wir aber auch schon bei der Frage der Umsetzung: Wie tief soll Transparenz reichen, ab wann berührt es persönliche Bereiche der handelnden Personen? Ich habe mir die Rücktrittsbegründungen aller SR durchgesehen. Durchgehend wurde die Notwendigkeit nach verbesserten Regeln eingefordert. Ich sehe keinen, der beklagt, dass es zuviele davon gäbe.
Aber etwas anderes hat mich persönlich auch berührt und sehr nachdenklich gemacht: Es wurde verschiedentlich geäussert, dass persönliche Verletzungen stattgefunden haben. Dass manches innerhalb des SG passierte, das ist eine Sache, die sich die Leute meiner Meinung nach selbst ausmachen müssen. Aber dazu kommt, dass es permanent Angriffe von außen gibt, und dass die Schiedsrichter sich während ihrer Arbeit fast ständig Anwürfe einer relativ kleinen, aber umso lautstärkeren Gruppe gefallen lassen muss. Die Schiedsrichter sind eigentlich der wahllosen Häme der Community ausgeliefert. Es gilt zB nicht als PA, das Schiedsgericht als Sauhaufen zu desavouieren, sehr wohl aber, würde man das über eine Person selbst schreiben. Wir wollen aber Leute wählen, die sich mit dem, was sie auszufüllen und erfüllen versprechen, auch identifizieren. Ich halte es als eine Grundvoraussetzung, an das Amt und an die Institution zu glauben. Sonst kann ich die Aufgabe nicht in dem Maß erfüllen, wie es von mir erwartet wird. Und damit wird das Schiedsgericht als Organ stellvertretend für die darin handelnden Akteure zur Person.
Was wird an einer Stelle als Lösung vorgeschlagen? Schiedsrichter hätten robust zu sein! Gehts noch blöder? Nicht der Räuber ist schuld, sondern das Opfer, es sollte gefälligst dafür sorgen, einen Leibwächter an seiner Seite zu haben um zu verhindern, Opfer zu werden. Der nächste Schritt ist eine Anklage gegen das Opfer, aufgrund seiner Nachlässigkeit jemand anderen erst zum Räuber gemacht zu haben.
Wir benötigen die Ausweitung des PA-Begriffs auf das Kollegialorgan Schiedsgericht. Ganz einfach. Dann können wir schon einmal jedem klarmachen, dass es nicht angeht, Personen persönlich über den Umweg der Institutionsbeleidigung zu verunglimpfen. Diesen Respekt haben sich alle bisherigen Schiedsrichter verdient - stellvertretend für andere Beiträge schau dir die Rücktrittsbegründung von Elya an. Ich denke, das sagt sehr viel aus. Und auch, was Henriette über die Arbeit selbst geschrieben hat.
Wenn WIR dann das alles erledigt haben, dann können wir auch erwarten, dass das gesamte Schiedsgericht in dem, was es für die gesamte Community leistet, auch in respektvoller Weise betrachtet und beurteilt wird. Dann wird auch die Transparenzfrage eine untergeordnete Rolle in der Offenlegung für die Beteiligten eine Rolle spielen. Und sei es unter Ausschluß von Nichtsstimmberechtigten in der Diskussion darüber. Einfach nur, um bösartige Störgeräusche zu verhindern. --Hubertl 13:50, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

"konstruktiv-freundschaftliche Atmosphäre"

Mir ist bei dieser KALP-Diskussions ein Beitrag von Dir aufgefallen. Dabei hat ein Benutzer etliche Kritikpunkte an einem Artikel aufgelistet, die in Folge von vielen anderen Diskussionsteilnehmern geteilt wurden. Deine Reaktion war unter anderem: "Rene Chars Spruch auf meiner Benutzerseite ist das einzige, was mir dazu einfällt.", der da lautet: „Es gibt eine Art Menschen, die stets den eigenen Exkrementen voraus sind!“ Ist das die "konstruktiv-freundschaftliche Atmosphäre", die Du ins Schiedsgericht einzubringen gedenkst, oder war das ein Ausrutscher? --83.77.102.237 14:47, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich denke, dieser Spruch ist gut zum Nachdenken. Denn, was bedeutet er? Gehe einmal davon aus, dass ich mit Exkrementen kein Problem habe. Wenn du fertigüberlegt hast, dann erkläre ihn mir... --Hubertl 16:33, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Der böse Adminbasher

Lieber Hubertl,

von allen momentan aufgestellten Kandidaten bist Du wohl der, der mir am häufigsten in der Wikipedia begegnet ist. Liegt natürlich nicht nur daran, daß Du einer unserer Aktivsten bist, sondern auch daran, daß Dir die communityrelevanten Thema am Herzen zu liegen scheinen.


Dein Temperament schien mir vom ersten Moment, in dem ich es beobachten konnte, fast vertraut (nicht von mir - iiiich gehe nie hoch - sondern von Bekannten von mir).

Deine Marktlücke schien die des Ösi-Intellektuellen zu sein, den viele Admins nicht mögen und umgekehrt.

Über die letzten Monate bin ich aber zu einem völlig anderen Schluß gekommen. Bei allen Fronten, als deren (Großteil der) eine(n) Seite man Dich hätte wähnen können, bekam ich mehr und mehr den Eindruck, daß der Kämpfer aus der Donaumetropole vielleicht eigentlich das Wohl unserer Gemeinschaft im Kopf haben könnte ...

Und dieser Eindruck, lieber Hubertl, hat sich eher verstärkt!

Damit will ich nicht verleugnen, daß ich hier und da für den Moment glauben zu müssen meine, Du hättest für Dich schon eine Einteilung in "gut" und "böse" vorgenommen, die Deinen "eigentlichen" Kriterien schwerlich gerecht werden könnte.

Ich traue Dir und Deiner Offenheit und Intelligenz aber absolut zu, dieses in jedem wichtigen Detail zu ignorieren und letztlich außer Kraft zu setzen.

Der Hubertl mag sicher hier und da falsch liegen, aber er findet Ebendieses gegebenenfalls selber heraus und kann es - kraft seiner Offenheit - jederzeit überschreiben.

Und genau das sollte nicht nur H. einsehen, sondern erst recht seine Skeptiker!

Laßt den Wiener mal ein halbes Jahr ran, und schon werden so manche Bedenken obsolet sein ... --Elop 03:59, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Konstruierter Fall

Ich konstruiere mal einfach einen Fall: Mich interessiert dabei wie Du den angehen und welche Richtlinien und Regeln Du zu Rate ziehen würdest. Der Fall ist ausgedacht, aber die Wortwahl ist Absicht (das nur als kleiner Hinweis):

  • Benutzer A wurde vor einem Jahr infinit gesperrt, die Sperrbegründung lautete: „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit“. Der Benutzer trägt dem SG vor, daß er damals ganz ungerechtfertigt gesperrt wurde, denn er habe sich sehr wohl um die Ezyklopädie und ihren Ausbau emsig bemüht und innerhalb von 8 Monaten insgesamt 100 Artikel aus dem Themengebiet des Portals XY angelegt.
  • Nun seien es vor allem die Nutzer B und C gewesen, die ihn mit fiesen Maßnahmen wie Löschanträgen und Dauerdiskussionen gepiesackt hätten, ihm andauernd völlig ungerechtfertigt auf der VM Edit-Wars vorgeworfen und dann auch noch den – inzwischen allerdings inaktiven Admin D – auf ihn angesetzt hätten, um mit immer weiteren Eskalationen der Sperrzeiten sein (= As) Sperrlog zu füllen. Er weist hier eindringlich darauf hin, daß die Edit-Wars immer von B und C ausgingen, denn die hätten ihn in die Sperrung treiben wollen, weil sie neidisch auf seine viele Artikel waren. Der Admin D habe darüberhinaus mit den Kollegen E, F und G eine Admin-Mafia gebildet, was man sehr gut daran sehen könne, daß sämtliche APs gegen diese wahren Projektschädlinge sofort gelöscht und niemals archiviert wurden.
  • Daraufhin habe A, um seinen guten Willen zu zeigen, einen VA mit den Portalmitarbeitern B, C und M eröffnet, der aber von den drei Portalmitarbeitern ausschließlich dazu genutzt wurde seine (des Antragstellers A) enzyklopädisch wertvolle Beiträge mieszumachen und nur und ausschließlich darauf herumzureiten, daß er nicht genug Quellen in seinen Artikeln angegeben habe. Der VA sei schließlich eingeschlafen, weil B, C und M immer nur auf den angeblich mangelhaften, in Wahrheit aber von anerkannten Fachleuten stammenden Quellen herumgeritten, der Vermittler total parteiisch gewesen sei und As ehrliche Bemühungen um den Ausbau des Themengebiets von irgendwelchen Störern andauernd mit „unbequellter Müll“ und „Trollerei“ abgetan worden seien.
  • Schließlich sei A ausgerastet und habe im Affekt einen Löschantrag auf das Portal XY gestellt, sei deswegen von seinem hartnäckigen Verfolger C ohne Warnung und Ansprache auf der VM gemeldet worden und von dem ihm schon von vielen absolut überzogenen gegen ihn (= A) verhängten Sperren bekannten Admin-Blockwart D infinit gesperrt worden.
  • A gibt zu, daß er danach noch mehrere Monate unter IP und neu eröffneten Accounts mit absichtlichen Trollbeiträgen und Störmanövern das Portal XY aufgemischt hat, was wohl – das will er reumütig bekennen – dazu führte, daß sich die Portalmitarbeiter in die Haare gekriegt und schlußendlich der seit Jahren aktive Autor B schließlich entnervt aus dem Portal und der WP verabschiedet hat. Jetzt endlich sei also dieser Fiesling B weg und daher bittet A darum das sein Account entsperrt wird. Er habe inzwischen zwar einen neuen Account und arbeite in einem ganz anderen Themengebiet produktiv mit (bekomme sogar hin und wieder Lob für seine ausgezeichnete Arbeit), wird aber diesen neuen Account nicht offenlegen.
  • A möchte jetzt unter seinem alten Account rehabilitiert werden. Ob er wieder im Portal XY mitarbeiten wird, weiß er noch nicht. Er wird das Portal aber wohlwollend beobachten und sich evtl. für eine Mitarbeit entscheiden, um seine damals gelöschten Artikel wieder einzustellen.

Wie würdest Du in so einem Fall vorgehen? Gruß --Henriette 09:16, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten