Stadthauptmann
Ein Stadthauptmann ist eine Verwendungsbezeichnung innerhalb der Sicherheitsbehörden in Österreich.
Die Bezeichnung Stadthauptmann ist seit der Zwischenkriegszeit gebräuchlich. Es handelt sich dabei um den Leiter eines Polizeikommissariates, von denen innerhalb der Bundespolizeidirektion Wien vierzehn existieren. In den anderen Sicherheitsbehörden des Landes findet die Bezeichnung keine Verwendung.
Beim Polizeikommissariat handelt es sich quasi um eine Filialbehörde der Bundespolizeidirektion (.BPD), jedoch ohne eigene Behördenkompetenz. Der Stadthauptmann ist immer Angehöriger des höheren, rechtskundigen Dienstes der BPD, also ein Jurist. Für Frauen ist die Führung der Bezeichnung in weiblicher Form möglich, jedoch bislang nicht üblich.
Zeitweilige Verwendung im Generalgouvernement
Die deutschen Herrscher in Polen 1939 - 1944 verwendeten den Titel "Stadthauptmann" für den obersten zivilen Verwalter einer besetzten Stadt, der die Unterjochung und z. T. Ermordung der Bevölkerung durchzuführen hatte, in Analogie zu der Funktion des "Kreishauptmanns" für einen polnischen Landkreis. Stadthauptleute (der Plural) waren z. B. 1939 - 1940 der nachmalige Saarbrücker Oberbürgermeister Schwitzgebel in Radom; sowie bis Januar 1940 Ernst Emil Zörner in Krakow, danach ein Mann namens Schmied ab Jan. 1940, sowie ein Rudolf Pavlu 1943.