Als Dozent stehe ich vor einem "Beweis"-Problem und hoffe auf Ihre Unterstützung. Ich habe gesagt, dass im Deutschen der Satzanfang grundsätzlich groß geschrieben wird. Tatsächlich hat einer meiner Teilnehmer behauptet, das sei zwar richtig, aber es gäbe eine Ausnahme, nämlich der Satzbeginn mit dem (früheren) Adelstitel 'von'. Zum Beispiel also 'von Manger' - in diesem Fall würde auch am Satzanfang das Wörtchen 'von' klein geschrieben... Mir fehlt ein Beispiel, um die Richtigkeit meiner Aussage unter Beweis zu stellen.
Laut Duden, 21. Auflage 1996 (nach der Rechtschreibreform) heißt es in der Regel 91: "Die Schreibung der Familiennamen unterliegt nicht den allgemeinen Richtlinien der Rechtschreibung. Für sie gilt die standesamtlich jeweils festgelegte Schreibung." Danach hätte ihr Teilnehmer Recht.
- Der Titel "von" gehört eigentlich zum Vornamen, jedenfalls ist das so üblich ("Manger, xy von" in vollständigen Namen, nicht "von Manger, xy"). Nichtsdestotrotz kann er auch geschrieben werden, wenn die Vornamen weggelassen werden. Und hier galt zumindest nach Alter Rechtschreibung folgendes: "Von" am Satzanfang wird großgeschrieben. Lediglich "v." als Abkürzung dafür wird auch hier kleingeschrieben, damit es nicht mit einem Vornamen wie "Viktor" verwechselt wird. Ob die Neue Rechtschreibung dies jedoch noch erwähnt, weiß ich nicht. --84.154.126.7 19:36, 12. Apr 2005 (CEST)
Obwohl selber kein Rechtschreibexperte kann ich bei diesem Problem auf die Praxis der Neuen Zürcher Zeitung verweisen [[1]]: Das Adelsprädikat von ist am Satzanfang weder ausgeschrieben noch abgekürzt zu verwenden. Richtig ist: Richard von Weizsäcker sah sich genötigt" oder "Weizsäcker sah sich genötigt"
"von Weizsäcker sah sich genötigt" - der Grammatikteil des für die deutsche Sprache in Österreich verbindlichen "Österreichischen Wörterbuches" behandelt diese Frage sogar eigens und bringt ein Beispiel, daß hier "von" klein zu schreiben ist.
Dies geht auch mit der oben zitierten Duden-Regel 91 konform. Ehemalige Adelstitel sind nur mehr reine Familiennamen und müssen so wie amtlich festgelegt geschrieben werden.
Interessant dass dieser Umstand im "Österreichischen Wörterbuch" sogar besonders behandelt wird. In der 2. Republik sind meines Wissens sämtliche Adelstitel verboten (sogar Otto von Habsburg nennt sich in Österreich Dr. Otto Habsburg). Die Ausführungen sind aber sicher richtig und die oben genannte Regel der Neuen Zürcher Zeitung auch eher eine Frage des Stils (sieht ja schon ein wenig besserwisserisch aus, wenn man . von Habsburg schreibt).
"In Deutschland gibt es seit ... 1919 keine Adelstitel mehr." Und warum hat dann das Bundesverwaltungsgericht am 11.3.66 die Rechtslage ausdrücklich bekräftigen müssen? Im Gegensatz zur Schweiz duldet Deutschland de jure auch keine Adelstitel mehr, de facto aber sehr wohl.--217.253.88.35 20:11, 15. Feb 2005 (CET)
Wenn das "von" ein Bestandteil des Namens sein soll muss aber auch der Name alphabetisch gesehen mit "v" anfangen. Ich, z.B. lebe in den USA. Da werde ich im Telefonbuch nicht unter "T" sondern unter "v" gefuehrt, da ich von Traunstein heisse. Meine Frau ist eine geborene de Leon und war auch unter "d" und nicht "L" im amtlichen telefonbuch verzeichnet.
Nun, diese Praxis wird ueberall so angewandt; ob in der Meldestelle (Fuehrereschein und so) sowohl auch in Pass und anderen Meldewesen bis hin zum Geburts und Sterberegister.
Macht das nicht mehr Sinn? HvonTraunstein@aol.com
In der 20. Auflage des "Duden" von 1991 steht auf S. 35: Das Adelsprädikat "von" wird am Satzanfang mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, wenn es ausgeschrieben ist; abgekürzt steht ein kleiner Buchstabe, um Verwechselungen mit abgekürzten Vornamen zu vermeiden.
Beispiel:
"Von Bülow kommt später."
Aber: "v.Bülow kommt später".
Heute gibt es in Deutschland zwar keine Adelstitel mehr, aber "Prinz", "Graf" etc. sind Bestandteile bürgerlicher Namen geworden. Grammatisch unterliegen sie allerdings gewissen Ausnahmeregeln, die höchstrichterlich abgesegnet worden sind. Daß in Deutschland Nachnamen mit "von XYZ" nicht unter "V." in den Nachschlagewerken zu finden sind, hat sich so eingebürgert und wird so beibehalten. In den USA ist es anders.
In Österreich sind Adelstitel übrigens nicht verboten, sondern in Österreich ist - mit Ausnahme des Burgenlandes - der Gebrauch von Adelstiteln bei österreichischen Staatsbürgern in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber Behörden eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein deutscher Graf in Österreich eingebürgert, heißt er nach wie vor "Graf von XYZ", denn in Deutschland ist "Graf" kein Adelstitel mehr, sondern ein Bestandteil eines (bürgerlichen) Nachnamens.
Der ehemalige Bundespräsident heißt korrekt Dr. Richard Freiherr von Weizsäcker, auch wenn der "Freiherr" oft weggelassen wird.
- Fakutum ist, dass der Adel mit dem "Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden. StF: StGBl. Nr. 211/1919" oder kurz |Adelsaufhebungsgesetzabgeschafft wurde. Seither regiert der Beamtenadel mit Hofräten, Regierungsräten und dergleichen. Welche Namensteile bei Einbürgerungen berücksichtigt werden entzieht sich meiner Kenntnis, jedoch glaube ich nicht, daß (ehemalige) Titel wie Graf, Baron, etc. berücksichtigt werden.
Einordnung von "Fürst" in die Hierarchie
Laut diesem Thread in geschichtsforum.de und diesem Adels-FAQ ist Fürst wohl (auch) eine übergreifende Gruppenbezeichnung für Kaiser, Könige und Herzoge. Kann das jemand bestätigen und im Zweifelsfall in den Artikel einarbeiten? --S.K. 17:46, 29. Apr 2005 (CEST)
Der Link "nach Daher dürfen Adelsbezeichnungen in Österreich nicht mehr geführt werden. [1]" führt zu dem Gesetz über die Verweisung der Mitglieder des Hauses Habsburg aus Österreich und nicht etwas zu einem über das Verbot von Adelsbezeichnungen!!
Überstzung der Titel
kann jemand vielleicht helfen mit der Übersetzung der verschiedenen Titeln in anderen Sprachen? merci...
Dauphin
Kann jemand, der sich damit auskennt auf die besonderheit eingehen, dass der französische Thronfolger die Bezeichnung Dauphin trug? Danke! --Hypnosekröte 10:51, 26. Jun 2005 (CEST)