Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung

bundesweite Regeln für Gleisfahrzeuge außerhalb der EBO
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Die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) ist die Rechtsgrundlage für den Bau und Betrieb von Straßenbahnen in straßenbündigem Gleiskörper und ihnen juristisch gleichstehenden Bahnen wie teilweise oder ganz auf eigenem Gleiskörper geführten Stadtbahnen, U-Bahnen und Hochbahnen.

Im Unterschied zur EBO, die den Bau und Betrieb von Vollbahnen regelt, stellt die BOStrab grundsätzlich andere Anforderungen an Technik und Betriebskonzept, da z.B. die Teilnahme der Fahrzeuge am Straßenverkehr möglich sein muss. Zum Beispiel sind zwei unabhängige Bremsen, eine davon adhäsionsunabhängig, für BOStrab-Fahrzeuge Pflicht und das Fahren auf Sicht ist regulär erlaubt.

Für den Fahrgast ist die BOStrab unter anderem deswegen von Bedeutung, da sie es zur Ordnungswidrigkeit macht, Außentüren oder Notbremsen zu mißbrauchen bzw. in Nichtraucherwagen zu rauchen.