Rathaus
deutschsprachiger Begriff für den Profanbau und Sitz einer Gemeindeverwaltung, für den allgemeinen Begriff verwende Q25550691
Ein Rathaus ist ein meist repräsentatives Gebäude und Verwaltungssitz (bzw. Hauptgebäude des Verwaltungssitzes) der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Rathäuser entwickelten sich seit dem Mittelalter - vor allem seit der Verleihung von unabhängigen Stadtrechten - als bedeutsamster Profanbau der Städte. Hier tagte der städtische Rat, der sich aus einflussreichen Familien oder Patriziern zusammensetzte. Den Zünften und Gilden war das Rathaus - als Sitz des Rates - lange Zeit und vielerorts verschlossen.
Der Rathausbau wurde in der Regel im Zentrum der Städte errichtet und nach und nach erweitert. Im Zuge der Gemeindereform in den 1970er Jahren wurden in Deutschland viele Rathäuser heutiger Ortsteile anderen Verwendungen zugeführt.
Bekannte Rathäuser
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Berlin: Rotes Rathaus
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Berlin: Schöneberger Rathaus
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Eisenstadt (Österreich)
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Hanau: Neustädter Rathaus
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Liberec (Tschechien)
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Posen (Polen)